Charter: Bludenz, Stadtarchiv 10217
Signature: 10217
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1. April 1577
Rat und Bürgerschaft von Bludenz beschweren sich im Namen aller in die Herrschaft Bludenz gehörigen Untertanen bei Hektor von Ramswag, Vogt beider Herrschaften Bludenz und Sonnenberg, dass sein Vetter und Vorfahre in diesem Amt Merk Sittich von Ems den vier Kirchspielen Bürs, Nüziders, Nenzing und Frastanz über ihr Ansuchen die Bewilligung erteilt habe, von allen, welche sich in ihrem Kirchspiel niederlassen und daselbst hausen und wohnen, einen Einzug zu nehmen, sowie keine neue Hofstatt und Behausung mehr aufschlagen und bauen zu lassen, worüber denen von Bürs, Nenzing und Frastanz ein besiegelter Brief ausgefertigt worden sei. Dies sei gegen der Bludenzer alte Gebräuche und das Herkommen geschehen. Sie bitten daher demütigst, diese Bestimmung für die Untertanen der Herrschaft und des Stadtgerichtes Bludenz aufzuheben oder, sollte dies nicht tunlich sein, ihnen zu gestatten, gleichfalls von allen Gnosleuten ohne Unterschied des Geschlechtes, von Fremden und Einheimischen, die in ihr Kirchspiel Bludenz einziehen, sich daselbst niederlassen, hausen und wohnen, einen Einzug zu nehmen; auch das Aufschlagen neuer Hofstätten und Behausungen soll verboten sein, wenn sie mit denselben an Hölzern, Feldern, Wunn und Weid übersetzt und belästigt würden. Der Vogt bewilligt den Bittstellern das Einzugsgeld sowie die Befugnis, das Aufschlagen neuer Hofstätten etc. zu verhindern, jedoch nur auf gnädigsten Konsens des Landesfürsten und dass die Einzugs- und Strafgelder an der Stadt Bludenz gemeine Gebäude und Notdurft verwendet werden. Comment
Das Siegel ist gut erhalten.Vorarlberger Landesarchiv, Bludenz, Stadtarchiv 10217, in: Monasterium.net, URL </mom/AT-VLA/BludenzStadtA/10217/charter>, accessed at 2024-11-25+01:00
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