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Charter: Bludenz, Stadtarchiv 10219
Signature: 10219
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29. Januar 1582
Wolfgang Wegelin, Amtmann beider Herrschaften Bregenz und Hohenegg, Hans Rüst, Ammann und geschworener Richter genannter Herrschaften, tun kund, dass Elisabetha Sygline, des weiland Bartolome Sygel und der Magdalena Müllerin eheliche Tochter, sich aus der Leibeigenschaft in die Herrschaft Hohenegg ledig und los gekauft hat und sich demnach ungehindert unter Schutz und Schirm einer anderen Herrschaft begeben könne. Dieselbe soll jedoch in Zukunft keine Erbfälle aus der Herrschaft Hohenegg oder von anderen Leibeigenen ziehen dürfen, es sei denn, dass man sich zuvor mit den Amtleuten der Herrschaft um den Abzug und die jährlich gebührenden Steuern vertragen hätte. Außerdem ist die Genannte samt ihren Erben verhalten, ein in den Herrschaften Bregenz und Hohenegg gelegenes Gut, sei es durch Erbschaft, Kauf oder wie immer erworben, falls sie willens wäre, dasselbe zu verkaufen, nur leibeigenen Leuten aus der Herrschaft Hohenegg um einen billigen Preis nach Erkenntnis des Gerichtes, in welchem dasselbe gelegen ist, käuflich zu überlassen, und sich mit der Bezahlung in drei Zielen nach dem Gebrauch der Herrschaft Hohenegg zu begnügen.  



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    Das Siegel ist gut erhalten.
     
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