Charter: Bludenz, Stadtarchiv 10267
Signature: 10267
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30. Juni 1622
Vor Philipp Jakob Wolf, Untervogt und Richter der Stadt und Herrschaft Bludenz, erscheinen am angeführten Datum im Rathaus vor offenem, verbanntem Gericht und den dazu verordneten Beisitzern Felix Barbisch der Ältere aus Gaschurn, Peter Lorenzin und Christa Manogg, Letztere zwei als Gewalthaber der Christina Schaffnerin, der Ehefrau des Erstgenannten, und lassen durch ihren Fürsprech Hans Wolf, Bürger und des Rates daselbst, vorbringen, dass Felix Barbisch und seine Ehefrau für den Fall ihres Todes ihre ganze Habe, liegendes und fahrendes Gut, den fünf Kindern ihrer noch lebenden, mit Christa Tschanhainz verheirateten Tochter Nesa vermachen, weil die Eheleute trotz der 1000 Gulden, welche Nesa als Aus- und Heimsteuer mitgebracht hat, wenig Fürschlag und Gewinn gemacht, sondern vielmehr Abgang erlitten hätten. Der Nesa Barbischin werden jedoch für den Fall ihrer gänzlichen Verarmung und Mittellosigkeit die Interessen der elterlichen Hinterlassenschaft gesichert, oder falls diese für ihren Unterhalt nicht genügen, soll derselben nach obrigkeitlicher Erkenntnis das Nötige zum Unterhalt gereicht werden. Nachdem Felix Barbisch und die Vertreter seiner Hausfrau dreimal an Eides statt angelobt, das Vermächtnis nicht aus Hass oder Feindschaft, sondern zum besseren Nutzen und Frommen gemacht zu haben, wird denselben hierüber Brief und Siegel ausgestellt. Comment
Das Siegel fehltVorarlberger Landesarchiv, Bludenz, Stadtarchiv 10267, in: Monasterium.net, URL </mom/AT-VLA/BludenzStadtA/10267/charter>, accessed at 2024-11-25+01:00
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