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Charter: Hohenems, Reichsgrafschaft 8371
Signature: 8371
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8. Juni 1518, Vorhof Ems
Im Jahr 1518 unter der Regierung Kaiser Maximilians am 8. Juni erschienen um 5 Uhr nachmittags im Vorhof zu Ems in der kaiserlichen Freiung auf der Lauben in Gegenwart eines kaiserlichen, öffentlichen, approbierten Notars und vor den glaubwürdigen Zeugen Sebastian Schnell, Ammann im Hofsteig zu Bregenz, Rudi Waibel, Ammann zu Ems, Hans Rietter, Bürger zu Wangen, und Jos Waibel zu Ems, der edle und strenge Herr Merk Sittich von Ems zu der Hohenems, Vogt zu Bregenz, und der edle, feste Michael von Ems zu der Hohenems. Der Erstere eröffnete, dass sein Vetter Michael von Hieronimus Treit wegen 1.000 Gulden Hauptgut und 50 Gulden Zins, die ihm und seiner Gemahlin gehörten, vor das Landgericht Rankweil geladen worden sei und er selbst als Vollmachtträger seines Vetters sich daselbst durch Afteranwälte habe vertreten lassen. Dort behauptete Hieronymus Treit, betreffs dieser Geldsumme von Michael von Ems Bewilligung, Brief und Siegel zu haben. Da seitdem die Angelegenheit im Appellationsweg vor den Kaiser und dessen Regiment zu Innsbruck gebracht worden und Michael von Ems in dieser Sache ein gründliches Wissen hätte, aber wegen seiner zunehmenden Altersschwäche vor Austragung der Angelegenheit sein Tod besorgt werden müsse, so möge er in dieser Angelegenheit unumwunden und offen die Wahrheit sagen. Hierauf äußerte sich Michael von Ems, "blöde und unvermöglich an Leib, aber der Sinne und Vernunft ganz mächtig", niemandem zu Liebe noch Leid, sondern allein zur Steuer und Hilfe der Wahrheit also: Er habe seiner Lebtage wegen des erwähnten Gelds niemandem Bewilligung, Briefe und Siegel gegeben; Hieronymus Treit könne daher nichts dergleichen von ihm besitzen, außer es sei ihm das eigene Siegel hinterrücks ohne Wissen und Willen gestohlen, fälschlich "abgraben" (nachgemacht) und angehängt worden, was sich bei einem Vergleich mit dem echten schon herausstellen werde. Er hätte überhaupt mit Hieronymus Treit, wiewohl er ein alter Mann sei, nie etwas zu tun gehabt; er kenne ihn nicht und wisse auch nicht, wer und woher er sei, obwohl er "sin Bäsen" habe. Diese Aussage bekräftigte Michael von Ems mit Handschlag, worauf der Notar, Priester Hieronymus Klingenstein, genant Öderli von Opfenbach, für Merk Sittich von Ems ein Instrument aufsetzte und unterzeichnete.  



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    • Vorhof Ems
       
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