Charter: Hohenems, Reichsgrafschaft 8403
Signature: 8403
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17. Juli 1523, Konstanz
Bischof Hugo von Konstanz ist in den Streitigkeiten zwischen seinen Vettern, namentlich Ritter Merk Sittich von Ems zu Hohenems, Vogt zu Bregenz, einerseits und Heinrich von Essendorf zum Neuenhus nebst dessen Brüdern andererseits zum Richter aufgerufen und vernimmt die auf der Tagsatzung erschienenen Parteien. Merk Sittich glaubt, dass zufolge der Heiratsbriefe zwischen Michael von Ems und Ursula von Schönstein - beide sind bereits verstorben - die Nutzung der vier Höfe in Gwiggen samt 17 Pfund Heller und 8 Malter Jahreszins vom Berg, welche nach dem Tod Ursulas an Michael von Ems hätten fallen sollen, was aber nicht geschehen sei, indem der von Essendorf sie eingezogen hatte, nun nach des Michaels von Ems Tod an ihn als natürlichen Erben überzugehen hätten und von dem von Essendorf bezahlt werden sollen. Dieser dagegen verlangt, dass der Fässlerhof, ein Lehen der Herrschaft Kirchberg, den er von Batt von Schönstein und Anna von Stofflingen geerbt hat, ihm von Merk Sittich abgetreten und eingehändigt werden solle. Der Bischof entscheidet, dass jede Partei drei in Bezug auf den Hof erfahrene Männer wähle und dass diese mit seinem Hofmeister Hans von Friedingen als Obmann den Fässlerhof in sechs Monaten schätzen sollen. Von der Summe soll Merk Sittich nach Abzug von 100 Gulden bar zwei Teile dem von Essendorf entrichten, worauf der Hof unter Wahrung der Rechte des Lehensherrn ihm zu belassen sei. Places
- Konstanz
Vorarlberger Landesarchiv, Hohenems, Reichsgrafschaft 8403, in: Monasterium.net, URL </mom/AT-VLA/HohenemsRgft/8403/charter>, accessed at 2024-11-25+01:00
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