Charter: Hohenems, Reichsgrafschaft 8407
Signature: 8407
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24. April 1525
Ignaz Baumann hat wider der heiligen christlichen Kirche Satzung und herkömmlichen Gebrauch in der Fastenzeit verbotene Speisen gegessen und auch andere frevle Worte und Werke wider dieselbe und deren Ordnung gebraucht; er ist der lutherischen "Marteri" mit Büchern und Schriften angehangen und hat der "Gebaursame Artikel" bei sich gehabt, wodurch das gemeine Volk zum Abfall von der christlichen Kirche, Ungehorsam gegen deren Obrigkeit und zu aufrührerischer Empörung gebracht werden konnte. Daher kam er in seines Herrn, des Ritters Merk Sittich von Ems zu der Hohenems, Vogts zu Bregenz, Bludenz und Sonnenberg, Gefangenschaft, welcher über ihn dem Recht seinen Lauf lassen wollte. Auf eigene und auf Bitte etlicher ehrsamer Personen seiner Freundschaft wurde er jedoch freigelassen und schwört nun mit aufgehobenen Fingern und gelehrten Worten einen Eid zu Gott und den Heiligen, sich wegen seiner Gefangenschaft an niemandem irgendwie zu rächen und namentlich in Zukunft sein Leben lang der gemeinen christlichen Kirche Satzung und Ordnung allwegs zu halten und soviel möglich zu befolgen, was dieselbe lehrt, den Geboten und Verboten der weltlichen Obrigkeit gehorsam zu sein und das gemeine Volk zu keinem Ungehorsam zu verleiten, sondern, soviel in seinen Kräften steht, zum Gehorsam anzuhalten, wie es Gott und der weltlichen Obrigkeit wohlgefällig sein könne. Würde er gegen diese Urfehde handeln, so solle man ihn ergreifen und richten können, wie einen ehrlosen, meineidigen Mann und solle ihn weder päpstliche, kaiserliche, königliche noch eine andere Freiheit vom Eide dispensieren oder schirmen können. Vorarlberger Landesarchiv, Hohenems, Reichsgrafschaft 8407, in: Monasterium.net, URL </mom/AT-VLA/HohenemsRgft/8407/charter>, accessed at 2024-11-25+01:00
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