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Charter: Hohenems, Reichsgrafschaft 8414
Signature: 8414
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10. August 1526
Christa Jäger von Lustenau, Klaus und Michael, seine Söhne, sind wegen mehrmaliger Verachtung und Übertretung des Friedensgebotes in des Ritters Merk Sittich Gefangenschaft gekommen und gerichtlich an Leib und Gut verurteilt worden. Über Bitte von geistlichen und weltlichen Personen, namentlich aber des Ammanns und Gerichts Lustenau, wurden sie jedoch mit unverletzten Gliedern aus dem Gefängnis unter der Bedingung entlassen, dass die zwei Brüder ohne Erlaubnis ihres Herrn fortan kein anderes Gewehr oder Waffen als ein Brot- oder Beimesser im Hof Lustenau tragen und in keine offene Zeche oder "Yertten" (= Zechgelage, öffentliche Unterhaltung) daselbst gehen, sich an niemandem rächen und Stefan Michael, Jos Algeu, Ulrich Grabher und Hans Keffel von Lustenau als Bürgen mit der Verpflichtung stellen, sie, wenn sie diese beschworene Urfehde brechen würden, gefänglich einzubringen oder statt dessen 200 Gulden rheinisch zu zahlen.  



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