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Charter: Hohenems, Reichsgrafschaft 8427
Signature: 8427
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20. Februar 1528
Peter Grabher, Vogt seines Vetters Jörg Grabher, trifft unter Wissen und Willen von Ammann und Richtern im Hof Lustenau mit Hans Amel wegen seines Vogtkindes, welches des Letzteren Schwiegervater ist, folgendes Abkommen: Hans Amel soll seinem Schwiegervater lebenslänglich kalt und warm zu essen und zu trinken nebst Licht geben, ihn wischen und waschen, in Gesundheit und Krankheit auf ihn sehen und alles tun, was ein Kind seinem Vater und Schwiegervater zu tun schuldig ist, sowie ihn schließlich zur Erde bestatten. Dafür kann Hans Amel alle Güter des Vogtkinds, solange dieses am Leben ist, innehaben, ausgenommen Bünt, Haus, Hofstatt und des Zollers Büntli im Wiler; von diesem Ausgenommenen gehört ihm nur der vierte Teil des Obstes und vom Kärliacker nichts. Die Güter sollen in gutem Stand erhalten, die Zinse hiefür rechtzeitig bezahlt werden. Stirbt der Vogtsohn und die Äcker wären schon besät, so kann Hans Amel dieselben schneiden, auch die inliegenden Güter im Sommer noch heuen und nutzen, wenn er den Georgentag erlebt; lebt der Vogtsohn noch in der Mitte des Mai, so darf auch mit den Trattgütern das Gleiche geschehen, worauf die Böden mit den anderen Erben nach Land- und Hofrecht zu teilen sind. Würde Hans Amel das Vogtkind nicht in vorgeschriebener Weise halten, so kann dies durch den Vogt anderswo versehen werden. In jedem Fronfasten hat zudem Hans Amel dem Schwiegervater 8 Schilling Pfennig zu geben.  



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