Charter: Hohenems, Reichsgrafschaft 8494
Signature: 8494
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25. Februar 1543
Bekannt ist, dass Matthäus Rüpfli und Anna Ruchin, seine Hausfrau, alle ihre Güter dem verstorbenen Junker Burkhard von Ems verpfändet und zinsbar gemacht haben laut einem Brief von Ammann und Gericht zu Dornbirn. Derselbe hat nun diese Güter und andere Zinsbriefe seinen ledigen Kindern Else und Andreas Emser vermacht. Nun sind die Güter zinsfällig verfallen; obwohl sie Junker Hans von Ems als der rechte und natürliche Erbe seines Bruders Burkhard einziehen könnte, so will er sie doch aus besonderer Rücksicht gedachten Kindern lassen, doch sollen sie sich ehrlich halten. Jedoch macht er von seinem Recht als rechtmäßiger Erbe in so ferne Gebrauch, dass er einige Grundstücke aus diesen Gütern zurückbehält, nämlich den Krautgarten und zwei Äckerlein am Kirchweg, und dieselben obgedachten Eheleuten Matthäus Rüpfli und Anna Ruchin lebenslänglich zur Nutznießung überlässt. Diese Anna Ruchin ist nämlich die Tochter seiner natürlichen Schwester und ihm daher gerade so nahe verwandt, wie die eingangs erwähnten Kinder. Nach dem Tode der Anna Ruchin sollen diese Güter geteilt werden zwischen der Frau des Jörg Franz, welche eine Tochter der Anna Ruchin ist, und ihrer anderen Tochter. Vorarlberger Landesarchiv, Hohenems, Reichsgrafschaft 8494, in: Monasterium.net, URL </mom/AT-VLA/HohenemsRgft/8494/charter>, accessed at 2024-11-22+01:00
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