Charter: Hohenems, Reichsgrafschaft 8605
Signature: 8605
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9. April 1572
Bürgschaft: Jörg Schmied, Schlosser im Schwefel im Gericht Ems, hatte den Michael Wetzel, Leonhards Sohn, entleibt. Auf Fürbitte erließ ihm Graf Jacob Hannibal von Hohenems die verwirkte Strafe an Leib und Leben unter der Bedingnis, dass er den Verwandten des Entleibten eine Entschädigung zahle und alle Kosten vergüte unter Festsetzung folgender Punkte: 1) Der Täter wird 8 Tage lang bei Wasser und Brot in den Turm gelegt. 2) Soll er während 10 Jahren ohne des Grafen Erlaubnis nicht aus der Grafschaft ziehen. 3) Soll er während 5 Jahren weder in noch außer dem Haus Wein trinken. 4) Soll er der Wetzelschen Verwandtschaft überall aus den Augen gehen. 5) Er soll an öffentlichen Gastereien nicht teilnehmen und überhaupt nicht zechen gehen. 6) Er soll sein Leben lang, so lange es der Obrigkeit gefällig ist, keine Waffen tragen, und ist ihm nur ein abgebrochenes Brotmesser erlaubt. Da nun Jörg Schmied sich mit den Verwandten des Entleibten auf eine Summe von 150 Gulden abgefunden hat, so verbürgen sich die Nachgenannten sowohl für diese Summe als für die Einhaltung obiger Punkte durch den Begnadigten. Bricht er die Bedingnisse, so kann mit ihm wieder nach Rechten verfahren werden. Die Bürgen sind Leonhard John, Vogteiverwalter zu Neuburg; Algast Tschütscher auf Udelberg, Peter Ellensohn, Hans und Matheus die Märk, alle vier in der Herrschaft Feldkirch gesessen; Ammann Kilian und Peter Brändle, im Gericht Neuburg gesessen; Franz Moosmann, Ammann zu Ems; Hans Ellensohn, Bartholomä Schneitler, Hans Stump, Rudolf Jüssli, Benedikt Wehinger, Simon Grau, Karli Öchi, Jakob Sattelberger, alle in der Grafschaft Ems gesessen. 

Vorarlberger Landesarchiv, Hohenems, Reichsgrafschaft 8605, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/AT-VLA/HohenemsRgft/8605/charter>, accessed 2025-04-19+02:00
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