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Charter: Bürgerspital - Urkunden (1264-1843) 288
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Signature: 288
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1375 XI 05, Wien
Agnes, die Witwe des Jans Pfundmaschen, vermacht dem Kloster St. Niklas vor dem Stubentor einen Weingarten in Perchtholdsdorf an dem »Hertzogenberg, der do haizzt Woller« und drei Pfund Wiener Pfennig, die unter die Nonnen verteilt werden sollen. An das Bürgerspital in Wien vermacht sie fünf Pfund Wiener Pfennig für ein Mahl und ein Bad für die Bedürftigen, einen Weingarten in« der »Rotenerd« und ein Fuder Wein. Weiters verwendet sie 20 Pfund aus der Barschaft (»beraitschafft«) ihres Schwiegersohnes Niklas Dratlauf zur Einrichtung einer Pfründe und eines Gemachs im Bürgersptal für ihren »frewnt« Albrecht. Zusätzlich soll Albrecht jährlich ein Pfund Wiener Pfennig bekommen für private Ausgaben. Nach Albrechts Tod sollen Pfründe und Geld an das Spital fallen. Agnes vermacht dem Bürgerspital noch zwei Fuder Wein, von denen eines den Bedürftigen zukommt, das andere soll an die Priester des Spitals ausgegeben werden. Die Nonnen in der Himmelpfortgasse und zu St. Maria Magdalena bekommen je drei Pfund zur Verteilung unter den Konvent. Je drei Pfund gehen an die Siechenhäuser St. Johannes, St. Lazarus und den Klagbaum (»chlagpawm«): je ein Pfund für die Pfründner, zwei Pfund sind zur Verteilung unter die Siechen bestimmt. Dem Kaplan Jans hinterläßt sie zehn Pfund, Elisabeth (ihre Dienerin??) und Albrecht »im spital« je drei Pfund, Niklas dem »Walthawser« zwei Pfund, Jakob dem »Futrer« drei Pfund Wiener Pfennig. Jakob Hansgraf und Jans von »sand Lyenhart« sollen die vorgeschriebenen Geschäfte durchführen.Diese sollen auch zehn Pfund aus der Barschaft des Schwiegersohnes und aus der fahrenden Habe entnehmen und sie an Hausarme und andere Arme verteilen. Margarete der »Saltzerinn« wird das Pfund Pfennige übertragen, das Agnes auf dem Haus der Margarete als Hypothek hat. Jans, der Sohn der Margarete der »mylichtrunckherinn«, der Tante des verstorbenen Gatten der Agnes, übergibt Agnes einen Weingarten vor dem Stubentor, den ein ehrbarer Mann bis zur Mündigkeit Jans' verwalten soll. Stirbt Jans vor seiner Mutter und ohne Erben, so fällt der Garten an die Mutter und ihre Erben. Ihrem Sohn Jans übergibt Agnes das Haus in der Wollzeile zu Leibgedingrecht. Er und seine Erben sollen wie bisher von dem Haus sechs Pfund im Jahr an Elisabeth, Tochter der Agnes und Nonne im Kloster zu »Mynn»pach«, zahlen. Beim Tode der Elisabeth sollen sie das Geld dem Bürgerspital zuwenden und damit am Jahrtag des Todes der Agnes ein Mahl und ein Bad für die Spitalsinsassen bestellen. Wird die Zahlung an Elisabeth nicht getätigt, fällt das Haus an das Spital, das auch die Zahlung an Elisabeth übernehmen soll.Im Falle des Todes der Elisabeth sollen die sechs Pfund für ein Mahl und ein Bad verwendet werden. Sterben Jans oder seine Kinder ohne Leiberben, so soll das Haus an die Armen im Spital fallen, die viermal im Jahr ein Mahl und ein Bad bekommen sollen. Alles Hausgerät, fahrende Habe und nicht bereits verfügtes Gut soll an Jans fallen. Die Austellerin versichert noch, daß sie über keinen sonstigen Besitz verfügt.Siegel: fehlen. Genannte Siegler: Thoman Swäml, Paul Holzkäufl
Source Regest: Wiener Stadt- und Landesarchiv, Regesten Bürgerspital
 


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Wiener Stadt- und Landesarchiv

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    • Wien
       
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