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Charter: Hauptarchiv - Urkunden (1177 -1526) 4029
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Signature: 4029
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1462 VI 30
Bürgermeister und rate zu Nüremberg an den Bürgermeister und Rath der Stadt zu Wien. Wolfgang Wintter, ihr ausgetrettner, ungeurlaubter burger, habe Niclasen Grossen, ihrem ratsfreunde, gegen seine Pflicht als Bürger und ohne Ursache, auch wider innhalt der kuniglichen reformation trotz des ergangenen Rechtbotes ein mutwillig ungepurlich veintschafft zugeschriben. Da nun der genannte Winter in Wien zu vencknuss kumen ist, so ersuchen sie die Wiener, dem genannten Rathsfreunde oder seinem volmechtigen anwalt in jeder Weise behilflich zu sein.
Source Regest: 
Quellen zur Geschichte der Stadt Wien, Bd. II/3, Nr.
 


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Wiener Stadt- und Landesarchiv

Zum Verschlusse aufgedrücktes Stadtsiegel von rothem Wachse unter Papierdecke.
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    Beiliegend: I.f. 1. Do hernach stenn geschriben, wie mir der Winter geschriben hat und wie ich im albeg darauff geantwurt hab: a) 1459 Mai 18, Landshut. Wolfgangk Winter ersucht den Niclas Gross, ihm wegen der zwischen ihnen bestandenen unverrechent geselschafft ain auswaisung zu geben. Datum Lanczhutt am freitag nach Pfingsten, anno 59 jar.


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      b) 1459 Mai 21. Niclas Gross lehnt diese Forderung ab, da Lucz Steinlinger, Winter und er der geselschaft, darinnen sie mit einander gewest sein, gancz geschiden und einander umb alle handellung darinne ergangen, quidtiert und ledig gesagt haben, als er dann des von Winter quitdanczen und notturft innehabe, erklärt aber seine Bereitwilligkeit, etwaige [68] Zweifel Winters durch mündliche Besprechung zu beseitigen. Datum secunda post Trinitatis, anno etc. Lviiij.


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        c) 1459 Mai 30, Landshut. Wolfgangk Winter zeigt dem Niclas Gross an, dass er durch Lienhart, poten von Lanczhut, seine Antwort erhalten habe. Doch handle es sich nicht um die alte Gesellschaft zu dritt, obwohl er auch durch diese zu Schaden gekommen sei, sondern um eine zwischen ihm und Gross allein zu Michahelis 1452 abgeschlossene Gesellschaft. Ueber diese habe er ihm Abrechnung und Ausweisung übersandt und begehre nunmehr Gleiches von ihm. Zu Lanczhut am mittwochen nach Corpore Christi, anno 59.


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          d) 1459 Juni 4. Niclas Gross erklärt dem Wolfgang Winter, dass er von dieser zweiten Gesellschaft nichts wisse, jedoch bereit sei, vor des Reichs richter und gerichte zu Nurnbergk oder vor dem Rathe daselbst zu Recht zu stehen. Datum veria secunda ante Bonifacii, anno etc. lviiij. f. 2. Der artikel aus des Winters veints-und absag-brieff lautt, als hernachgeschriben stet. Folgt


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            e) der betreffende Absatz aus dem Absagebrief vom 26. Juni 1461,


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              f) 1461 Juli 18. Niclas Gross erklärt sich neuerdings gegen Wolfgang Winter bereit, vor dem Reichsgerichte oder dem Rathe in Nürnberg zu Recht zu stehen, und ersucht ihn, von der Feindschaft abzulassen. Geben an sampstag nach Margarethe, virginis. Wasserzeichen: sechsstrahliger Stern im Kreise. II.


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                g) 1461 Juli 18. (Bürgermeister und Rath von Nürnberg) an Wolf gang (Winter). Niclas Gross, ihr ratsfreunde, und Hanns Smidmair, ihr burger, haben ihnen vorgebracht, dass er ihnen ein ungepürlich mutwillig veintschaft zugeschriben habe, obwohl sie ihm pillichs rechten und austrags vor des Reichs richter und gerichte zu Nürnberg nie geweigert haben. Sie fordern ihn daher auf, seinen Pflichten als ihr ungeurlaubter burger nachzukommen, die Feindschaft einzustellen und das Rechtbot anzunehmen. Geben am samstag nach Margarete, virginis, anno domini sexagesimo primo. Abschrift.


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                  h) 1461 Juni 26, Linz. Absage des Winter. Da Niclas Gross ihn nicht pei dem statrechten zu Nürnberg belassen bleiben, sich seines Geldes zu Regenspurg und zu Wien mit Gewalt und ohne Recht unterwunden habe, die Gesellschaft läugnen wolle und ihn gen dem Stomlinger verseczt habe, so erklärt er sich fortan als seinen offenen Feind und sagt ihm, sowie seinen Knechten Jörgen Hochreitter, der ihm sein gelt haimlich weg hat gefürt von Ofen, Hansen Mulhouser und Hannsen von Regenspurg, ab ihrem leib und guet, bis seinen Ansprüchen Genüge geleistet wird. Er beklagt sich insbesondere über den Undank seines Gegners, dem er auff die füez. hab geholffen offt mit grossen sarigen. Geben zu Lincz am freitag noch Su/enbenten, anno lxj. Adresse aussen. Eigenhändig. Zum Verschlusse aufgedrücktes Petschaft von grünem Wachse unter Papierdecke. Wasserzeichen: Tatzenkreuz im Kreise.


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                    1461 August 19, Landshut. Wolfgang Winter von Nürnberg erhebt gegen Niklas Gross von Nürnberg folgende Klage: 1. Er habe mit diesem eine unverrechnete Gesellschaft von 1452-1455, in der ihn Gross mit Schulden habe stecken lassen. 2. Gross habe ihm sein gelt zu Regenspurg, 104 guldein, genommen. 3. Gross habe ihn gen dem Staindlinger um 122 guldein verseczt. 4. Gross habe 58½ guldein Ungrischer durch seinen Diener Jörgen Höchreiter heimlich aus dem kloster zu Ofen zu den Predigern nach Wien bringen lassen. 5. Die beiden Gewaltbriefe, die er als Gesellschafter von Gross hatte, seien zu Wien aus dem gewelb in gerichts banden verrugkt [69]und undergedrugkt worden; Hannsen Mülhauser, dem Diener des Gross, sei wol wissentlich, wer im des geholfen hat in dem statgericht. 6. Als die von Wienn mit gerichte ihm die gewelib gelärt haben, da haben sie XL oder L sentbriefe in dem gewelib hangen lassen an ainer schnur, Niclasen Grossen handgeschrift, die sein ihm verbrennt worden von haissen wegen Hannsen Mulhauser, Niclasen Grossen diener. 7. Er sei bereit, sich vor dem Herzoge Ludwig, dessen Räthen oder Delegierten zu gütlichem Ausgleich zu stellen. 8. Sollte eine gütliche Vereinbarung nicht zu Stande kommen, so wolle er gen Niclasen Grossen aus allem gelaitt tretten und von stund an nur vor dem Herzoge Ludwig, seinen Räthen oder seinem Delegierten zu Recht stehen. 9. Von der Hand Winters: Das datum hab ich geschriben am mitwochen vor Bartholomey, anno Lxi. zu Lanczhuet mit meiner aigen hant und zu endt diser geschrifft mein petschofft auf dise zetel gedrukch. Wolfgang Winter von Nürberg. Wasserzeichen; abgestutzte Hand, deren Mittelfinger in ein Kreuz ausläuft, darüber ein zweites Kreuz.


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                      k) (1462, Wien.) In einer ausführlichen Eingabe an den Wiener Rath rechtfertigt Wolfgang Winter, ain armer gefangner, sein Verhalten. Wasserzeichen: Wage im Kreise.


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                        l) (1462.) Niclas Gross, burger zu Nurnbergk, theilt (dem Bürgermeister und Rathe zu Wien) mit, dass er den vom Stadtrichter aus anderen Ursachen gefangen gesetzten Wolfgang Winter durch seinen Anwalt Hainreich Rayssen noch besonders habe verhaften lassen, weil Jener ihm gegen seine Pflicht als ungeurlaubter burger zu Nurnberg ein mutwillige ungepurliche vech und veintschafft einer absag zugeschriben habe, und ersucht sie, den Gefangenen mit unüberwintlicher straff zu belegen, damit er und die Seinen fortan vor böser Nachstellung gesichert seien. Wasserzeichen: Kessel auf einem Ständer.

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                          Original dating clauseam mitwochen vor Unser Frauen tag, Visitacionis genannt.

                           
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