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Charter: Hauptarchiv - Urkunden (1177 -1526) 4957
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Signature: 4957
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1483 IV 28, Graz
Kaiser Friedrich III. an Bürgermeister, Richter und Rath der Stadt Wien. Heute habe ihm sein prothonotari Johann Waldner zwei Schreiben übergeben, in denen sie unter anderem begehren, dass er sie nochmals mit einem hauptman oder regirer, auch geraisigem volckh fürsehen, desgleichen bestellen, was in seinem lande Osterreich appellaciones und dignus an ihn beschehen, wer die von seinetwegen annemen und erklären, darzu auch seinen retten, Veiten von Eberstarf und Gamerethen Franauer,. so ihnen an zugang der speis und leibs notdurft irrung tun, schreiben solle, solichs abzustellen. Darauf ertheilt er folgenden Bescheid: Er habe Wien mit der Absicht verlassen, hauptleut und regirer, zu denen sie an seiner Statt zuflucht haben mochten, zu bestellen, und sich deswegen an seine Räthe, zuletzt an Gamerethen Franauer gewendet, doch haben alle sich geweigert, die Stelle zu übernehmen, weshalb er nicht in der Lage sei, ihrem Wunsche zu entsprechen. Damit jedoch weder ihm noch ihnen spot und schaden daraus erwachse, so bevollmächtigt er sie, auf seinen sold und schaden einen hauptman, der ihm und ihnen fügleich beduncket, mitsambt ainer zimlichen anzal geraisigen aufzunehmen, jedoch den Conczen Swaben aus gewissen Gründen nicht hiefür auszuwählen. Die Appellationen und dignus mögen, da er keinen tauglichen Vertreter wisse, einstweilen aufgeschoben werden. Veiten von Eberstorff und Gamerethen Franauer schreibe er in ihrem Sinne. Unter Einem schickt er ihnen einen Auftrag an die von Korneuburg, den Kienberger nicht mehr einzulassen und ihm keinerlei Gehorsam zu erweisen. Auf die Beschwerden über die Unzukömmlichkeiten, die ihnen von dem Teber under dem Kalhmberg beschehen, antwortet er, dass ihm dieselben leid thun, da er den Tabor nur zu ihrem Nutzen bauen und besetzen liess; er beauftragt sie daher, sich mitsampt Jorgen Kronperger, seinem anwalt, des sloss und Teber Kalhmberg zu understeen, und gestattet ihnen, nöthigenfalls den Tabor ganz abzubrechen.
Source Regest: 
Quellen zur Geschichte der Stadt Wien, Bd. II/3, Nr.
 


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Wiener Stadt- und Landesarchiv

Zum Verschlusse aufgedrücktes Wappensiegel (Sava Fig. 113) von rothem Wachse unter Papierdecke.
  • notes extra sigillum
    • Von anderer Hand: commissio domini imperatoris propria.
Graphics: 
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Original dating clauseGeben zu Grecz an mantag vor sant Philippi und Jacobi tag, anno domini etc. lxxxiij°, unsers kaiserthumbs im 32. jare.

Editions
  • Schober in den Blättern des Vereines für Landeskunde von N.-Oe. N. F. 14, 133 n° 9.
Places
  • Graz
     
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