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Charter: Hauptarchiv - Urkunden (1177 -1526) 5504
Fonds > AT-WStLA > HAUrk > 5504
Signature: 5504
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1494 I 25, Wien
Vermerckht die artigkel, der sich unser allergnedigister herr, der Römisch künig, mit gemeiner landschaft des furstenthumbs Österreich under und ob der Enns in dem landtag, so an sant Katherinen tag ne/achstverschinnen hie zu Wyenn1gehalten ist, auf ir underte/anig ersuchendiglich veraint und entslossen hat. Keiner der folgenden 16 Absätze betrifft insbesondere Wien.2
Source Regest: 
Quellen zur Geschichte der Stadt Wien, Bd. II/4, Nr. 5504
 


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Wiener Stadt- und Landesarchiv

Siegel erhalten; ähnlich dem von Heffner, Deutsche Kaiser- und Königssiegel, Taf XLIV, n° 126 abgebildeten;
  • notes extra sigillum
    • Commissio domini regis in consilio Conrad Sturtzel von Buchen doctor und ritter, Cantzler.
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Original dating clauseGeben zu Wienn mit derselben ku-nigklichen maiestat anhangunden insigel, an sant Pauls tag Conversionis ........



Notes
1Das Datum dieses Tages ist: 1493, Nov. 25.
2 Und zwar betreffen die 16 Artikel folgendes: 1. Privilegienbestätigung; 2. Lehenserneuerung, persönlich oder durch die Regenten; 3. Auftrag an den Landmarschall und seine Beisitzer, das landrecht ergeen zu lassen, das keine Beeinträchtigung erfahren solle; bei schweren Händeln Einvernehmung der Regenten, Aufhebung der Schübe; Privilegierte haben sich nur vor dem Landesfürsten oder den Regenten zu verantworten; 4. keine Münzverschlechterung; 5. Einhaltung des Landfriedens, Sicherheit der Landstraßen;6. Erhaltung der Erbämter bei den Geschlechtern, die sie bisher geführt; 7. des Herkommens bei eventuellen Feldzügen; 8. bei der ungarischen und mährischen Weinzufuhr; 9. hinsichtlich der Klostervogteien; Einschränkung der Bet- und anderer Vogtei durch die Regenten, insbesondere Aufhebung aller nicht urkundlich verbrieften Vogteiverhältnisse; 10. Abstellung der Beschwerden gegen Landrichter, Pfleger und andere Amtleute; 11. jüdische Darlehen sollen auf Erbgut nicht, nur auf Fahrhabe geschrieben werden; lägen gleichwohl Darlehen jener Art vor, dafür sol das haubtgut und nach erkantnüss der regenten ein zimlicher gewinn genomen werden; 12. Schutz gegen unbillige Entwertung; 13. Abstellung der neuen Mauten zu Mauthausen (Methawsen), Grein, Emmersdorf und Krems, sowie der Mauterhöhungen in Struden, Melk und anderwärts; Vernichtung der darüber erteilten Briefe; 14. gegen die Türken bewilligt die Landschaft für den 1.Mai l0.000fl., zur Bezahlung der Dienstleute 40.000 fl., die Hälfte zum 12. Nov. dieses, die andere zum gleichen Termine des nächsten Jahres, ferner einen Aufschlag zu Wasser und Land von jedem Dreiling Wein 2 lb Pf. durch die nächstfolgenden sechs Jahre; auf dem Wasser soll derselbe nur zu Engelhardszell, zu Lande allenthalben an der Grenze, wo Weinausfuhr stattfindet, eingetrieben werden, doch von keinem anderen Kaufmannsgut. Es sollen auch die scheff herabwe/arz zu Ennglhardtszell nichts zugefurt werden; 15. Sicherung des Aufschlages durch Besiegelung von 8 Ständemitgliedern, der Einhaltung der Frist von 6 Jahren durch den König; 16. Aufhebung der Weinbeschau und der Schiffsvisitation.
Places
  • Wien
     
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