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Charter: Hauptarchiv - Urkunden (1177 -1526) 5524
Fonds > AT-WStLA > HAUrk > 5524
Signature: 5524
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1494 XI 26, Wien
Gerichtsbrief von Larentz Taschendorffer diezeit statrichter zuWienn, daß MertHautznöder der Pe/akh mitburger zu Wienn . . . durch seinen redner zu erkennen gegeben, jwie im Hanns Marcher1 gesessen in der Lanndtstraß vor Stubentor hie in beiwesen frumer leüt . . . gelobt . . . hiete, in sein prantstat enhalb der prugken daselbs in der landstraß neben weilent Jacoben Vleischakher von Symoning2 haus gelegen zum Vorkauf zu geben, es jedoch anderweitig verkauft habe. Indem nun Marcher durch seinen redner sich zu jenem Gelübde bekennt, we/are auch willig gewesen der nachzugeen, macht er geltend, daß der Abt zu den Schotten als gruntherr über die prantstat . . . hiete im nit vergünnen wellen, die dem clager noch andern zu verkhaufen, sonder we/are als ain gruntherr selbs in den kauf gestanden. Dagegen habe Hans Marcher nichts einwenden können, weshalb er hoffe, der anclag mit recht pillichen muessig und ledig erkhannt zu werden. Der Kläger läßt einwenden, es hiete der abbt die prantstat als ain ödes und reysigs gu/ot mit recht eingezogen, darnach die dem antwurter aufgeben und in darumb in seinem gruntpu/och ledigclich gevertigt und wäre, nachdem der antwurter sein ledige freye gewe/aer gehabt, über dessen willen in solichen kauf nit gestanden . . . noch steen hiet mügen; dann wo die dem abbt zu haben gemaint gewesen we/are, hiete er die in an-fang, ee wenn er sy dem antwu/orter gegeben hiete, wol behalten mügen. Sonach erscheint der Einwand argwenig und nit gelaublich. Und da der Antworter seines Versprechens nicht in abred stu/onde, hofft Kläger, daß er zur Erfüllung werde verhalten werden. Das Gericht stimmt dieser Auffassung bei, worüber dem Kläger auf sein Verlangen der Gerichtsbrief gegeben wird. Mit dem Siegel des Richters.
Source Regest: 
Quellen zur Geschichte der Stadt Wien, Bd. II/4, Nr. 5524
 


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Wiener Stadt- und Landesarchiv

mit anhangendem beschädigten grünen Wachssiegel: Weder die Blasonierung der Wappen, noch Lesung der Umschrift ist möglich.
  • notes extra sigillum
    • Rückaufschrift: Mert Hauczenoder des peckhen gerichtz brief vom statgericht alhie zu Wienn über des Hanns Marckhartn prantstat vor Stubenthor jhenshalb der prückhen, der geben an mitichen nach Katärine anno 1494.
Graphics: 
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Original dating clauseBeschehen zu Wienn, an miti-chen nach sand Kathrein tag der heiligen junkhfrawen und martrerin . . .



Notes
1Vergl. die Schreibung im Dorsualregest.
2 d. i. Simmering.
Places
  • Wien
     
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