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Charter: Hauptarchiv - Urkunden (1177 -1526) 5589
Fonds > AT-WStLA > HAUrk > 5589
Signature: 5589
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1497 I 19, (Wien)
Paul Ke/okh, z. d. z. burgermaister, und derratederstat Wienn stellen einen Gerichtsbrief aus über folgendes: Michel Veichtwannger,... mitgesworner des rats und kirchmaister sand Michels pharrkirchen hie zu Wienn macht geltend, daß eine Stiftung von 4 lb 6 dn Wr. Münze gelts, die weilent La-renntz Renner, Wiener mitburger seliger, auf ainem virtail seiner weingertn zu Sannd Veit in der Hagennaw gele/ogen zugunsten der Kooperatoren (gesellen) von St. Michael errichtet hat, darumb sy dann anf dem predigstu/ol und wann sy mit dem sacrament zu den krankhen menschen giengen, für sein, seiner vorvordern und nachkömen seelen hail bitten und je/orlich zu dem tag seiner ableibung sechs me/oss spre/ochen solten, nachdem sie - die Stiftung - seinen Verwandten (freunten) auszurichten befohlen war, diese aber mit tod vergangen, nunmehr stiftungsgemäß, wie der Wortlaut des vor Gericht verlesenen Stiftbriefes besage,1 jener Weingarten ainem kirchmaistern von St. Michael innzehaben und das selgeret davon auszurichten zu/oestünde, des sich aber weilent des ersamen briester, hern Casparn Hülger seligen freunt und . . . maister Oswald Steltzer thu/ombherr zu Sannd Steffan hie, als gewalthaber an irer stat, on willen und wissen ains kirchmaister . . . understanden hieten. Veichtwanger bittet um gütliche Beilegung, nötigenfalls um gerichtliche Entscheidung. - Daentgegen kam auch vor Bürgermeister und Rat der benannt maister Oswald Steltzer, an stat Leonharten Hülliger zu Peyskaim, junckhfrawen Dorotheen, Hannsen Hüliger, 2 weilent zu Ru/oeshaim gese/ossen, desselben Leonharten Hülliger bru/oder seligen, tochter, 3 Lienharten Hülliger zu Voting, Wolfgangen Hülliger zu Nidernnaintall und Margarethen, Steffans Pölln zu Olsdorf gese/ossen hausfrawen, seiner vetern und mu/oemen und erwidert auf die Klage, soverr vernaint wu/orde, erpiete4 er sich zu weisn, das der vorgemelt weingarten under des gruntherrn zu Sannd Veit grunt und poden le/age, so aber die . . . clag des weingarten grunds aigenthu/omb und gerechtigkait berüret, sei dies nicht vor das Gericht der Stadt als . . . öbristen kirchmaistern zu rechtfe/ortigen, sondern vor des Weinbergs Grundherrn; so glaubte Antworter zu erreichen, daß sich der Rat als nicht kompetent erklären würde, mit vermeldung gerichtstossung und sche/aden, auch vorbehaltung anders zimlichen behelfs. Der Rat macht jedoch geltend, daß des clager clag eines Mitbürgers Testament betreffe, und aller . . . mitburger und mitburgerin gesche/afft vor ihn zu berechten gehörn. Darumb so sei der antwu/orter, unverhindert der eintrag in seinem fürbringen angezogen, dem clager zu seiner clag von Bürgermeister und Rat schuldig zu antwu/orten. Und er thu/oe das oder nit, beschehe verrer was recht ist. Auf Verlangen des Beklagten wird diesem gerichtsurkund ausgestellt
Source Regest: 
Quellen zur Geschichte der Stadt Wien, Bd. II/4, Nr. 5589
 


Current repository
Wiener Stadt- und Landesarchiv

Siegel fehlt.besiglt mit . . . anhangunden statinsigil.
  • notes extra sigillum
    • Rückaufschrift: Gerichtsurkhund zwischen Michael Veichtwanger, den Lorentz Renner gewester mitburger seel. wegen zu S: Michael (der kürchen über der Zeil
      e) vermachten stiftung betr. dato 1497
Graphics: 
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Comment

Domherr 

Original dating clauseBeschehen an phinztag nach sand Anthonien tag des heiligen abbts. . . .

Editions
  • Wr. Archiv 6/1497.


Notes
1Vergl. Nachtrag zum Jahre 1427; die Bestimmung, auf die sich Veichtwanger beruft, läßt nur im Falle nachlässiger Verwaltung der Stiftung durch Renners Verwandte, Verwaltung durch den Kirchenmeister von St. Michael eintreten.
2 So!
3 Also der Nichte Leonhards.
4 So; s. v. wahres biete.
Places
  • (Wien)
     
    Keywords
    • General: 
      • Domherr
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