Charter: Hauptarchiv - Urkunden (1177 -1526) 5601
Signature: 5601
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1497 V 22, Wien
Larenntz Ge/ogenhaimer, diczeit ächter bei Allerheyligen thu/ombkirchen zu/o Sannd Steffan, .. Larenntz Taschenndorffer, zu/o den zeiten münssmaister in Österreich, und . . . Wolfganng Asslabing, bed burger zu/o Wienn und all drei ausrichter und volfu/orer des Testaments der frawen Helenen, weilent Hainrichs Öttwein, den man auch Storen genant hat, burger zu Wienn, hausfrawen seligen . . ., das im statpu/och daselbs geschriben ste/ot, - die vorerwähnten Testaments-vollstrecker geben bekannt: 1. Daß Hellena Ottwein ir haus in der Riemergassen hie zu/o Wienn gelegen . . . irem mann sein lebte/og innzuhaben und . . . alle wochen . . . zwo me/oss lesen zu/o lassen und nach seinem tod auf ir nagst freunt zu/o gevallen bestimmt hatte, welhes haus nu/o nach 2. Hellenas Gemahl, Hainrichen Öttwein tod . . . auf . . . Kathrein . .. Jeronimes E/otzlinger, diezeit ainer des rats der stat zu Wienn hausfrawen, . . . Helenen Öttweinin swe/oster, laut Testament und auch innhalt ainer kuntschaft, in dem statpu/och daselbs zu/o Wienn geschriben, gefallen ist, 3. sie melden, daß angesichts der Weigerung des Paul Ke/okh, z. d. z. burgermaister, und des Rates beru/orter stat Wienn, als gruntherrn egedachtes hauss, Helenas Schwester, Katharina, entgegen königlichem verpot und berüefen . . . und auch wider irr stat freihait finhaltund «dhainerlai hewser noch andere anligunde gu/oter geistlichen personen in gestalt aines seelgeräts zu/o verfe/ortigen») an die Gewähr des Hauses schreiben zu lassen, eine Änderung der Stiftung notwendig wurde; 4. Sonach habe Katharina Etzlinger, um besagte Messe in anderer Weise zur Ausführung zu bringen, sich entschlossen, mit wissen und willen der vorgenannten . . . n burgermaister und rats . . . auf dem vor-genannten irem hauss in der obgenannten stat satzgruntpu/och 100 lb. Pf. guter landeswerung sicherzustellen, davon sy, ir erben und alle künftigen Besitzer, insolange dieselbe Summe unabgelöst ist, je/orlich ainem yeden capplon der egenannten zwaier me/oss 5 lb. Wr. Pf. raichen . . . su/ollen. 5. Damit erklären sich die Geschäftsherren einverstanden und verfügen weiter, daß der betreffende Kaplan wöchenlich die benannten zwo me/oss, an welichen te/agen und auf welichem altar in verlust, zu St. Stephan lesen soll. 6. Lehensherren der me/oss und stift sollen für alle Zeit Bürgermeister und Rat der Stadt Wien sein und sollen sie im Erledigungsfalle verleihen . . . ainem . .. wolgeleunten briester oder ainem armen schu/oeler, der inner der nagsten jarfrist briester werde, der die Messen lesen und die Gült innemen . . . sol. Vernachlässigt der Kaplan die Messe on eehaft not und redliche genu/oegsame u/orsach oder wenn er sich nit ordenlich oder erberlich hielte, als darzu/o gehört, so soll ein anderer belehnt werden. 7. Es sol und mag auch die obvermelt jargült - 5 lb. Wr. Pf. - miteinander und nit zeainzigen, wann man das gethun mag oder wil, mit hundert pfund wienner pfeningen und der nagsten gült, damit so sich dieselb zeit davon zu/o dienen gebürt, 1 abgekauft und abgelöst werden, doch also das sy widerumb auf ain stukh und erbgu/ot, das daru/omb genu/og und der stat Wienn grunt ist, notturftigclichen angele/ogt . . . werde.Source Regest:
Quellen zur Geschichte der Stadt Wien, Bd. II/4, Nr. 5601
Quellen zur Geschichte der Stadt Wien, Bd. II/4, Nr. 5601
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Wiener Stadt- und Landesarchiv
Wiener Stadt- und Landesarchiv
Von vier Siegeln an Pergamentpressein fehlt das 2. und 4.: 1., grün, IVC: gespalten, in jeder Hälfte in Schild und Flug eine aufrechte Adlerfeder, deren Kielende in einen Adlerfang ausläuft: La...........Taschendorffer (=5508 = 5524, 2 ?); 3., grün, beschädigt, IVC: die Dogge: . . . angrec - Kembnater (auf Spruchband = 5547, 2, 5548, 1, 5556, 2).Siegler: Lorenz Taschendorffer und Wolfgang Aßlabing mit
- notes extra sigillum:
- Rückaufschrift: Stüftbrief uber Helenn Ottweinin auf ihrem hauß in der Riemerstrassen gestüfte 100 pfunt pfening zu ausrichtung zwayer ewigen wochenmessen in St Stephans thumbkirchen datum usw. K. 6. Lit. O. N° 4 (alles durchstrichen).
Comment
AchterMessePriesterKaplanOriginal dating clause: Geben zu Wienn, an montag vor sand Vrbans tag, des heiligen babsts. . . .
Notes:
1Das heißt wohl: nach jeweiligem Zinsfuß.
Places
- Wien
Keywords
- General:
- Achter
- Messe
- Priester
- Kaplan
Wiener Stadt- und Landesarchiv, Hauptarchiv - Urkunden (1177 -1526) 5601, in: Monasterium.net, URL </mom/AT-WStLA/HAUrk/5601/charter>, accessed at 2024-12-22+01:00
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