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Charter: Hauptarchiv - Urkunden (1177 -1526) 5762
Fonds > AT-WStLA > HAUrk > 5762
Signature: 5762
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1503 VII 28, Wien
Vor Sigmund Pernnfues, diezeit statrichter zu Wienn, kam, da er in der burgerschrann daselbs zu Wienn zu gericht sas, . . . Ru/oprecht Mu/oegsner der fleischhakher, mitburger hie zu Wienn, und brachte durch seinen vorsprechen vor, wie er emalen vor . . . Larenntzen Hittendorffer, des Ausstellers vorfarn, statrichter hie, auf ein halbes Haus geklagt habe, das weilent Margreten, des clagers hausfrawn, gehörte, die emalen Geörgen Pekhenhofer den fleischhakher, weilent mitburger zu Wienn . . . auch elichen gehabt hat - welches halben Hauses gegentail etwann frawn Annen, Hannsen Prunner wittiben gewesen, ganzes gelegen mit dem vordem tail in die Vorder Pekhenstrass und dem hinderen in die Hinder Pekhenstrass zwischen Hannsen Hohenegker und Micheln Mair heuseren - umb anderthalbhundert (150) gulden hungrisch, so im, dem Muchsner, als clager, die gedacht Margreth, sein erere hausfraw, schuldigwordenundgelten hat sullen, und dafür sy im das obgenannt ir halbs haus versatzt. Kläger hiete auch dasselb halb haus umb die 150 guldein erlangt, . . . nach laut aines . . . vor . . . offem geding verhörten Gerichtsbriefs. Kläger hatte dann dasselb halb haus nach der stat rechten hie zu Wienn gehandelt (d. h. feilgeboten) und mit Wissen Vlrichen Kösstl und Hannsen Hirssen, öler, bait genannt und burger zu Wienn, um 232 lb dn verkauft, für welchen Preis er es Hannsen Pekhenhofer, der . . . Margreten Pekhenhoferin saligen sune, als dem nagsten natürlichen erben, . von derselben seiner mu/oter gerechtigkait wegen, und auch . . . Hainrichen Smidinger, burger zu Wienn, von wegen der summa gelts die nachmalen seiner ereren hausfrawn auf der übertewrung des egenanten halben hauss verschriben ist, durch den gesworen fronboten hie zu Wienn ... zu lösen angepoten, welche alle ir kuntschaft vor . . . offem gericht gesagt habnt. . . . Darauf kame an heut zu ausgang der te/ag der egedacht clager für . . . offens gericht und lies durch seinen redner fürbringen: es hätten Smidinger und Pekhenhofer das obberürt halb haus umb die 232 lb dn nicht lösen wollen noch in rechten te/agen gelöst; es hätte dann der egenannt gesworen fronbot vor . . . offem gericht von des anpots wegen . . . sein kuntschaft gesagt, so hoffte Kläger im wurde billich sein urlaubbrief geben, damit er das halb haus auf sölhen kauf ve/artigen und seiner schulden, in gericht angezaigt, davon bekömen möcht. Das Gericht entscheidet: Seind . . . Pekhenhofer und Smidinger daz obgenannt halb haus . . . angepoten ist und das nicht lösen haben wellen, als das der . . . gesworen fronbot . . . gesagt und bekannt hat, und die te/ag des anpots aussein, so süll . . . nun fürbaser . . . Rüpprecht Muegsner dem, dem er dasselb halb haus verkauft hat, denselben kauf . . . fe/artigen. . . .
Source Regest: 
Quellen zur Geschichte der Stadt Wien, Bd. II/4, Nr. 5762
 


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Wiener Stadt- und Landesarchiv

mit wohlerhaltenem Siegel in grünem Wachs, IVC: Im Schild schreitender, auf Stechhelm wachsender wilder Mann, über die linke Achsel einen Bärenschinken schulternd, den er mit beiden Händen hält: sigmvnd - berenfvs.Kläger erhält darüber den urlaubbrief besiglt mit des Ausstellers anhangundem insigl.
  • notes extra sigillum
    • Rückaufschrift: Rüeprecht Müechsners urlaub brief uber Margrethen, seiner hausfrawen seligen halbs haus in der Peckhenstras gelegen, so vormals des Jorgen Peckhenhövers ires vorigen mans gewesen; datum usw.
Graphics: 
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Original dating clauseGeben zu Wienn an freitag nach sand Marien Magdalenen tag. . . .

Places
  • Wien
     
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