Charter: Hauptarchiv - Urkunden (1177 -1526) 5777
Signature: 5777
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1503 XII 18
Vor Geörg Gundlach, die zeit muonssmaister in Österreich, burger zu Wienn, der schon am 27. Mai l. J. in Angelegenheit des Justus de Albano gegen Vrsulen Thoman Vrsperger . . . burger zu Wienn . . . wittiben eine Gerichtsurkunde erteilt hatte,2 kommt nun, da er in seinem haus, daselbs zu Wienn gelegen, münssgericht besessen . . ., derselbe Justus von Alban und hat da für bracht . . . Jeronimeen Kysling, die zeit ainer des rats und camerer der stat hie zu Wienn, der da bei dem aide den er Römischer künigclicher maiestat von rats wegen getan, . . . kuntschaft gesagt hat, daz im kund und wissen sei, daz er mitsambt dem Aussteller, egenannten münssmaister, zu dem gedachten Thoman Vrsperger se/aligen in sein haus auf sein begern körnen, we/ar etwas lenger dann jarsfrist, daselbs Hanns Kirchperger auch gewesen, der sy gleichermass gebeten, ainn vertrag zwischen inen helfen zu machen und dabei gesagt, er hab gewalt von Justus de Alban von wegen dreyr schuldbrief des . . . Vrspergers hantgeschrift, darauf er ge/an Venedig 1 schuldig sei zu bezallen . . .; also bekennet Vrsperger seiner hantgeschrift, doch wesst er nicht anders, er 3 solte etwas daran durch Valerio Lamperti zu Venedig bezalt sein worden. 4 Damit in aber Kirchperger inm rechten nicht beclaget, erpat er sich, der schuld ainen satz auf seinen weingarten, genannt die Se/alden, am Wartperg gelegen, des er allain nutz und gwe/are stund, zu tu/onn, die schulden innhalt der schuldbrieflen zu bezallen auf phingsten des gegenwürtigen fünfzehenhundertisten und dritten jars (1503, Juni 4), und wenn Ursperger meine, es1 solte etlich gelt daran bezalt sein worden, so möge er sich solhes in mitler zeit erkunden und richtig machen, das solte dann an der summa abgeen, wozu Kirchberger bereit ist. Es solte auch Vrsperger demselben Kirchperger an sölher obgemelter schuld geben 4 lb dn und sölher vertrag solte also in die münsstafel eingeschriben werden und Vrsperger ain schreiben oder aufsand geben an den hofmaister zu Talaren 2 lautund, damit er solhen satz, wie vor gemelt ist, einschrib, nachdem er selbs3 krankhait halben seins leibs zu dem gruntbu/och nicht körnen hab mugen. Nach sölher des Kyslings gegeben kuntschaft hat . . . Justus von Alben des vorberürten vertrags halben des Ausstellers sag und ku/ontschaft, als recht sei, auch zu hören begert. Darauf und sonder auf zuesprechen . . . Hannsen Koppen, diezeit auch ainer des . . . rats hie, dem Aussteller an seiner stat von sölher Aussage wegen den gerichtsstab überantwurt, hat Aussteller bei dem aide, den er römischer künigclicher Maiestat ambtshalben gesworen, konform der Aussage Kyslings einbekannt und gesagt, daz er desselben vertrags, daz der . . . zwischen den gemelten tailen also beschehen, ingedenkh und auch dabei und mit gewesen sei, ungeve/arlich. Noch bringt Justus von Albn . . . ainen besiglten verslossen brief von . . . Sigmunden Pernfues, diezeit statrichter hie zu Wienn, vor, der auf desselben Justus begern vom Aussteller veranlaßt und an denselben adressiert war. Seinen Wortlaut und den der Aussage Georg Reinkarts bringen n° 5764a und b. Nachdem so Justus von Alban den von ihm mit Ursperger geschlossenen Vertrag hinlänglich bewiesen (genügsam geweist und fürbracht) zu haben vermeint, glaubt er der künigclichen erledigung entsprochen zu haben, auch daz sölher vertrag in die münsstafel eingeschriben werden.1 Da Ursula dem gegenüber erklärt, sie hiet sich ires manns gelassen güt vor dem rat hie und . . . vor dem münssmaister . . . entslagen, und daß sy die schuld des Justus halben nichts berüret, so wesste noch wolte sy wider sölh des Justus kuntschaft kain einred oder widerred tu/on, sonder die gelten lassen sovil sy gelten sollten - so kann das Gericht mit dem Wahrspruch vorgehen, Justus hab den im, innhalt der künigclichen erledigung, umb den weingarten, darin angezaigt, auferlegten Nachweis genügsamlich erbracht. Über des Justus Verlangen wird demselben gerichtsurkund gegeben.Source Regest:
Quellen zur Geschichte der Stadt Wien, Bd. II/4, Nr. 5777
Quellen zur Geschichte der Stadt Wien, Bd. II/4, Nr. 5777
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Wiener Stadt- und Landesarchiv
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mit wohlerhaltenem Siegel in grünem Wachs an Pergamentpressel, IV C: Im Schild Lilie, auf gekröntem, geschlossenem Stechhelm wachsender Löwe; auf Spruchband: Jorg - Gundlach.Siegler: Der Aussteller.
- notes extra sigillum:
- Rückaufschrift: Gerichts brieffe zwischen myser 1 Justus von Alban aines und Ursula des Thoman Vrspergers witiben des andern tails, der geben usw. id est anno 1503.
Original dating clause: Beschehen an mantag vor sand Thomans tag des heiligen zwelfboten. . . .
Notes:
2 Oben n° 5760 a.
3 Nicht vielmehr: es? Übrigens stehen (s ?) er solte et- auf Rasur und überragt -was den Zeilenrand bedeutend; vergl. die zweitnächste Note.
4 Die Stelle besagt etwa, daß Ursperger der Meinung sei, aber nicht bestimmt sagen könne, daß etwas von seiner Schuld nach Venedig schon durch Valerio Lamberti - vielleicht seinen Schuldner - bezahlt worden sei.
1Siehe oben Anm. 3.
2 Der Wartberg zwischen Mödling und Gumpoldskirchen gehört nämlich zum Heiligenkreuzer Weingut Thalern.
3 Offenbar Ursberger, der bald nachher verstorben ist, nicht der Hofmeister von Thalern.
1So!
Wiener Stadt- und Landesarchiv, Hauptarchiv - Urkunden (1177 -1526) 5777, in: Monasterium.net, URL </mom/AT-WStLA/HAUrk/5777/charter>, accessed at 2025-02-02+01:00
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