useridguestuseridguestuseridguestERRORuseridguestuseridguestuseridguestuseridguestuseridguest
Charter: Hauptarchiv - Urkunden (1177 -1526) 5875
Fonds > AT-WStLA > HAUrk > 5875
Signature: 5875
Zoom image:
Add bookmark
Edit charter (old editor)
1508 X 10, Wien
Michael He/alnstainer, briester Wienner bistu/ombs, diezeit beneficiat der ewigen wochenme/ossen, so te/aglich und ewigclich in Sannd Philipps und Sannd Jacobs, der heiligen zwelfboten, cappelln in dem haus, genannt der Köllnerhof, in der Hindern Pe/okhenstraß hie zu Wienn gele/ogen, daselbs in der abseiten auf Unserr lieben frawen altar, innhalt des stiftbriefs, . . . gestift sein, .. . bestätigt, daß, nachdem die weinge/arten so zu gemelten ewigen me/ossen gehören, durch seine vorfaren in me/orklich abpaw kömen sein und ihm, dem Aussteller, daentge/ogen sölh gestift me/ossen weiter völligclich auszurichten zu swe/ar gewe/osen we/are, nunmehr Wolfganng Helffennsdorffer, burger zu Wienn, als innhaber und besitzer des gemelten hauß und ... lehenberr gedachter capelln und me/ossen . . . die angezaigten te/aglich me/ossen, . . . alledieweil die berürten weinge/arten nit zu gu/otem paw gebracht werden, . . . auf drei wochenme/ossen geme/assigt habe, doch das die ain an ainem yeden sambstag von Unserr lieben frawen gesu/ongen; aber nicht de/ostminder süllen die andern zwo me/ossen, so vormallen in der egenannten capellen . . . gestift sein, gesprochen und die übrigen Verpflichtungen gehalten werden, um so mehr, als sich gemelter lehenherr ..., dieweil berürt weinge/arten nicht in paw sein, je/arlich 6 lb dn zu ainer pe/osserung zu ge/oben verwilligt habe. Aussteller verpflichtet sich bei seiner briesterschaft auch den peen und fe/allen, so in dem rechten stiftbrief begriffen sein, zur Einhaltung dieser Bestimmungen. Wann die angezaigten weinge/arten nach befindung und erkanntnüß fru/omer leut widerumb in ain mitters aufpaw kömen und gebracht sein worden, dann sollen die Bestimmungen des alten Stiftbriefes wieder in Kraft treten und die 6 lb dn on entgelt eingezogen werden.
Source Regest: 
Quellen zur Geschichte der Stadt Wien, Bd. II/4, Nr. 5875
 


Current repository
Wiener Stadt- und Landesarchiv

mit spärlichen Resten zweier rückwärts aufgedrückter Siegel in grünem Wachs.Auf des Ausstellers Bitte besiegelt von Pangre/atzen Kembnater und Matheusen Heüpperger, beder burger zu Wien.
  • notes extra sigillum
    • Rückaufschrift: A° etc 1508
Graphics: 
x

Original dating clauseGe/oben zu Wienn, an eritag vor sand Colmans tag. . . .

Editions
  • Wr. Archiv I/1508.
Places
  • Wien
     
    x
    There are no annotations available for this image!
    The annotation you selected is not linked to a markup element!
    Related to:
    Content:
    Additional Description:
    A click on the button »Show annotation« displays all annotations on the selected charter image. Afterwards you are able to click on single annotations to display their metadata. A click on »Open Image Editor« opens the paleographical editor of the Image Tool.