Charter: Hauptarchiv - Urkunden (1177 -1526) 6059
Signature: 6059
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1514 IX 13, Wien
Dem Hanns Gschmächel hat Dionisy Ke/achkh2 aus gericht und bezalt . . . vier in und an statt seiner geschbistret funzigkh phunt phenig (50 lb dn) so sy ihm an statt seiner mueter seligen haimsteurundmorgengab, 3 gelegen auf dem Wintterhauß, 1 schuldig worden sein, darüber quittiert Gschmächel als Aussteller.Source Regest:
Quellen zur Geschichte der Stadt Wien, Bd. II/4, Nr. 6059
Quellen zur Geschichte der Stadt Wien, Bd. II/4, Nr. 6059
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Wiener Stadt- und Landesarchiv
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mit unter den Text gedrücktem Petschaft unter Papier, IV A 2, in Tartsche V, darüber: O T (?).
- notes extra sigillum:
- Keine ältere Rückaufschrift. 2
Original dating clause: Datum Wienn, am phinztag des heilling krewtzabent erhochung im xiiij jar.
Notes:
2 Kechke.
3 Nicht ganz richtig; es kann sich diesmal nur um eine Rückzahlung eines Teiles der Morgengabe gehandelt haben, da die Heimsteuer schon 1501 voll abgelöst war; vergl. unten Anm. 2.
1Das bekannte Winterhaus in der Landskrongasse.
2 Wohl aber eine solche neueren Datums, welche das vorliegende Stück, ähnlich wie dies unten bei n° 6064.f geschieht, ins Jahr 1414 verlegt und schon deshalb Beachtung verdient, weil sie demselben ursprünglich auch zur Nummer 1995 verholfen hat, die man noch heute im zweiten Bande der Regesten aus dem Wiener Stadtarchive ohne bezügliches Regest finden kann (Quellen zur Gesch. der Stadt Wien II/2, S. 18, n° 1995), d. h. Uhlirz, der Herausgeber dieses sowie der beiden folgenden Bände, hat rechtzeitig den Irrtum erkannt, den die in dorso niedergelegte Datierung birgt, und das Stück zurückgezogen, dementsprechend auch die Angaben des gleichfalls in dorso angebrachten äußeren Signaturzettels « 1995 - Hanns Gschmächl - 1414 16/9» durchstrichen. Diese Jahreszahl und die Numerierung sind auch auf dem der Urkunde beiliegenden, von Uhlirz herrührenden Inventarblatt mit roter Tinte getilgt und mit derselben Tinte eine die Zurückstellung der Urkunde rechtfertigende Notiz angebracht: «Gehört wegen Schrift, Formular und der Erwähnung des Dionysius Keck zu 1514. Allerdings paßt zu diesem Jahre die Tagesangabe nicht; im Stadtbuche von 1413 und 1414 kein auf Hanns Gsmechl bezügliches Geschäft.» Dem gegenüber kann zunächst füglich bezweifelt werden, ob gerade der Nachweis dieses oder eines anderen in die beiden genannten Jahre gehörigen Rechtsgeschäftes unerläßlich wäre, um die Urkunde für das Jahr 1414 festzuhalten. Was die Datierung anlangt, so stimmt sie nicht nur nicht zu 1514, sondern sie stimmt genau zu 1414, allerdings auch zu 1515 und noch zu manchem anderen Jahre. Von den Kriterien, die Uhlirz für 1514 anführt, ist gerade die Schrift hier das wenigst Ausschlaggebende, da diese Schrift schon im XV. Jahrhundert üblich ist, ebensowenig wird sich mit der Formel machen lassen. Dagegen ist die Nennung von Dionysius Keck im XVI. Jahrhundert sicher - 1523 - 1527 war er Bürgerspitalsmeister (vergl. Uhlirz im Jahrbuch der Kunsthistorischen Sammlungen des Allerh. Kaiserhauses XVII/2, S. CXIV/2) - schon ein Moment, das uns für Uhlirz1 Vorsicht einnimmt, obwohl man auch hiebei auf den Einwand gefaßt sein muß, daß das Vorkommen eines Dionysius Keck in den ersten Jahrzehnten des XVI. Jahrhunderts ein solches zu Beginn des XV. noch nicht ausschließen würde. Entscheidend fallen jedoch ins Gewicht, worauf Uhlirz noch nicht gut hinweisen konnte, nämlich die Einträge in die nunmehr im Wiener Stadtarchive erliegenden Grundbücher. Darnach war erst 1483 Freitag nach Dorothe (Februar 7) der in Rede stehende Satz auf das haus gelegen under den langen tu/ochlauben vor dem Kamerhof zunagst Wolfgangs Ernstinger haus genant das Wintterhaus, der Barbara, Fridreichs Gsmechl weilent burgers zu Wienn witib mit 100 lb dn haimsteur und 150 lb dn morgengab gelegt worden (Grundbuch Wien 60, fol. 62, Rep. 121, n° 4, 3), und mit diesem Satz hatte Paul Keck das Haus 1490 an mitwoch nach Francisci (Oktober 6) übernommen (Grundbuch Wien 18, fol. 225, Rep. 121, n° 1, 5). Elf Jahre später hatte derselbe Paul Keck, des Dionys Vater, 1501 mitwoch nach Reminiscere (März 10) die 100 lb dn Heimsteuer befahlt (Grundbuch Wien 60, fol. 62 l. c). Mit der in unserem Stücke erwähnten Rückzahlung von 50 lb dn war vielleicht ein Schritt in der Abzahlung der Morgengabe geschehen, ob der erste, bleibt dahingestellt. Nicht ganz drei Jahre später, feria 6 post Egidi anno xviij (1518, September 3), hatte aber Dionys Kekh die Il/2C tdnmorgengab für sich und seine Miterben den Erben der Barbara Gsmechlin bereits entrichtet laut quittung so er daran hat und von denen eine oben vorliegt. Da der Satzbrief verloren gegangen war, kam es erst am vorgenannten Datum zur Löschung des Satzes (Grundbuch Wien 18, fol. 225, Rep. 121, n0 I,5). Aus vorliegenden Angaben und Erwägungen möge man entnehmen, daß Wiens Häusergeschichte nicht früher geschrieben werden sollte, als bis wenigstens alle Grundkäufe veröffentlicht sind. Aber auch die erhaltenen Urkunden können manches Detail beisteuern.
Places
- Wien
Wiener Stadt- und Landesarchiv, Hauptarchiv - Urkunden (1177 -1526) 6059, in: Monasterium.net, URL </mom/AT-WStLA/HAUrk/6059/charter>, accessed at 2024-12-22+01:00
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