Charter: Hauptarchiv - Urkunden (1177 -1526) 6195a
Signature: 6195a
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1519 VII 12, Brüssel2
Ferdinand . . . infant zu Hispanien, erzherzog zu Österreich usw., der durch abgang weilend . . . Maximilian Romischen kaisers usw., seines herren und anherrens, dessen erbliche furstenthumb land leut schlos stett herschaften gebiet und anders, nichts ausgenomen, auf . . . herrn Karlen, erwelten Romischen kunig usw., des Ausstellers genädigen lieben herrn und brueder und ihn selbst, als die naturlichen angeenden erbherren und landsfursten erblich gefallen sein, auch die gedacht sein kaiserlich Maiestet (Kaiser Maximilian) sie baid in irem letsten willen und testament dermassen als .. . negst erben ernennt und gesetzt hat, deshalben den underthanen derselben ... furstenthuemb und land numals geburt, demselben seinen herren und brueder und ihm selbst, als iren rechten naturlichen angeenden erbherren und landsfursten erbhuldigung zu thun, dieweil aber derselb sein herr und brueder und Aussteller selbst etlicher mergkhlichen obligenden geschefft halben, so ihnen in den hispanischen kunigreichen und burgundischen landen diser zeit furgevallen sein und auß andern treffenlichen ursachen und verhinderungen ytzmals in aignen personen in die obberürten ihre erbliche fürstenthuemb und land so bald fueglichen nit komen mugen und doch die gedacht erbhuldigungnicht lenger anstellen künden noch wellen, ermächtigt seinen Bruder, den König, die Stände jener Fürstentümer in . . . beder namen auf bestimbt landteg zusamen beschreiben und solch erbhuldigung durch seiner lieb rate und gewalt haber1 oder durch ander so die selben rete und gewalt haber an irer statt furter darzu verordnen werden, in . . . baider namen von inen allen . . . wie sich geburt und des hauß Österreich gebrauch und gewonhait ist, zu ervordern aufnemen und emphahen und inen dargegen von ihrer beder wegen alles das thun, das dem König und ihm, Ausstellern, als rechten angeenden erbherren und landfursten gegen solcher erbhuldigung2 zusteet und geburt usw. mutatis mutandis wie in n° 6196 a.Source Regest: Quellen zur Geschichte der Stadt Wien, Bd. II/4, Nr. 6195 a
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Wiener Stadt- und Landesarchiv
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- notes extra sigillum:
- Ferdinandus
Original dating clause: Geben zu Prussel, am zwelften tag des monats July nach Cristi unsers lieben herren geburt fumfzehenhundert und im neunzehenden jaren.
Notes:
2 Hier und in M ....... herrscht offensichtlich dieselbe Formel vor. Da nun König Karl in n° 6196 a sich auf die hiemit erteilte Vollmacht beruft, von der hier auch die Rede ist, konnte man Abhängigkeit wie in n° 6214a und 6214b annehmen, welche Annahme die 15 Tage, die zwischen beiden Stücken liegen, selbst angesichts der Reise von Brüssel nach Barcelona, wohl gestatten würden. Immerhin ist es mir wahrscheinlicher, daß beide Stücke an derselben Stelle, und zwar in der Reichskanzlei entstanden sind, dann noch im Konzept zunächst nach Brüssel und, nachdem hier das eine zum Original geworden, nach Barcelona wanderten, wo wieder das andere Stück datiert und mundiert wurde.
1Diese Räte, die in der königlichen Urkunde n° 6196a namentlich aufgezählt werden, kannte man vielleicht 14 Tage früher in Brüssel noch nicht.
2 Vorlage: erhuldigung.
3 Diese Zeile schließt selbstverständlich in der Vorlage unmittelbar an Ferdinandus und mit diesem an die Datierung an.
Places
- Brüssel2
Wiener Stadt- und Landesarchiv, Hauptarchiv - Urkunden (1177 -1526) 6195a, in: Monasterium.net, URL </mom/AT-WStLA/HAUrk/6195a/charter>, accessed at 2024-11-29+01:00
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