Charter: Hauptarchiv - Urkunden (1177 -1526) 6196a
Signature: 6196a
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1519 VII 27, Barcelona
König Karl V. (größerer Titel) hat, da durch abgang weilend . . . Maximilians Romischen kaisers usw., seines Anherrn,1 dessen Fürstentum und Besitz,2 ihm wie auch Ferdinanden, infanten zu Hispanien, erzherzogen zu Osterreich etc graven zu Tyrol etc des Ausstellers bruder als . . . negsten naturlichen und rechten erbherben3 und landfursten erblich gevallen sein, was auch dem Testament Kaiser Maximilians entspricht, deshalben den underthanen derselben ihrer angevallen fürstenthuemb und land numals gebuert dem Aussteller und demselben seinem bruder als iren rechten naturlichen angeenden erbherren und landsfursten erbhuldigung zu thuen, ernannt, die weil er nun und derselb sein bruder mergkhlicher obligender geschefft halben, so ihnen in ihren hispanischen kunigreichen und burgundischen landen, diser zeit furgevallen sein und aus andern mergkhlichen ursachen und verhinderungen yetzmals in aignen personen ... so bald fueglichen nit komen mögen und aber die . . . erbhuldigung nicht lengeranstellen1 kunden noch wollen, für sich und seinen Bruder, auf seiner lieb gewalt, dem König deshalben gegeben, den herrn Matheus, der heiligen Romischen khirchen sancti Angeli cardinaln von Saltzburg . . . und ... Bernhardtnen2 bischoven zuTrienndt, des Reichs fursten, und Petern bischoven zu Triesst, . . . auch . . . Maximilian von Bergen herr zu Sevenbergen, des Königs obriste botschaft in Deutschland, Micheln Freiherrn zu Wolkenstain, Sigmunden von Dietrichstain freiherren zu Vinkenstain und Hollenburg, Wilhelmen von Rogendorff freiherrn zu Mollenburg, Georgen herren zu Firmian, Cyprian von Sernntein, Jacoben vonBannissis3 thumdechand zu Trienndt, Jacoben Villinger, Johann Renner, Niclasen Ziegler und Jheronimussen Prunner zu ... stathaltern, regenten und reten seines gehaimen rats und obristen regiments aller seiner und seines bruders Nider- und Oberösterreichischen furstenthuemb und lande gesetzt und geordent und inen volkhomen macht und gwalt gegeben, das sy samentlich oder sonderlich oder denen so sy an irer statt darzu verordnen und setzen werden, von allen stenden und underthanen . . . in des Kaisers und desselben seines brueders namen solch erbhuldigung, wie sich gepuerdt und des hauß Österreich geprauch und gewonhait ist, erfordern aufnemen und emphahen und dargegen denselben stenden nd underthanen von ihrer beider wegen alles das thuen das ihm und seinem brueder als rechten angeenden erbherrn und landfursten gegen solcher erbhuldigung aus billigkait gebuert und zusteet, auch wo not und der gebrauch ist, in ihr beiderseel swe/arn und sonst alles . . . handlen zusagen und bewilligen . . . mügen, das Aussteller und deselb sein brueder, wo sie persondlichen zugegen weren, thun . . . khunten oder möchten. Und was also die . . . stathalter, regenten und rete oder die so sy, wie obsteet darzu verordnen werden von des Ausstellers und seines brueders wegen in solichen allem thun swern handlen zusagen und bewilligen werden, dasselb wollen sie beid . . . ratificiren confirmiren und bestaten und dashalben1 ihr brieff daruber verfertigen. Und wo die . . . stathalter usw. oder ihre Verordneten eine Erweiterung der Vollmacht bedürften, so ist diese inen hiemit in allermassen, als ob der hier inn von wort zu wort geschriben we/ar, auch gegeben und zuegestelt.Source Regest: Quellen zur Geschichte der Stadt Wien, Bd. II/4, Nr. 6196 a
Current repository:
Wiener Stadt- und Landesarchiv
Wiener Stadt- und Landesarchiv
- notes extra sigillum:
- Carolus
Original dating clause: Geben in seiner statt Barsalona, am sibenundzwainzigisten tag des monats Juli, nach Christi gepurt funfzehundertisten1 und im neuzehehenden.1 . . .
Notes:
1Vorlage: aucherrns; vergl. n° 6195 a.
2 Formel wie in n° 6195 a.
3 So, siehe weiter unten.
1austellen.
2 So.
3 Oder Banussis, Vanussi.
1So.
2 Siehe Anm.3 auf S. 443, Spalte a.
Places
- Barcelona
Wiener Stadt- und Landesarchiv, Hauptarchiv - Urkunden (1177 -1526) 6196a, in: Monasterium.net, URL </mom/AT-WStLA/HAUrk/6196a/charter>, accessed at 2024-11-29+01:00
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