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Charter: Hauptarchiv - Urkunden (1177 -1526) 6201
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Signature: 6201
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1519 XI 22
Cristan Panntzawner zu Pantzawn, Elispeth, Ursula, Warbara und Magdalena, alle fünfe geswistriet, und weilent Hannsen Pantzawners zu Panntzawn, den man auch den Sewer genennt hat, Tittmoninger landgerichts gesessen, und Warbaren, seiner ersten hausfrawen, baider seligen, elich gelaßne khinder für sich selbs, dann Leonnhart Holltzawr von Holltzen1 und . . . Petter Sewer, auch der Wagker genannt, zu Püettling, vatter halben, und . . . Geörg Puechlinger zu Puechling, all drei vorgemelts Tittmonninger landgerichts sesshaft, mueterhalben gerhaben der unvogtpern khinder, mit namen Leonnhart, Margreth und Angnes die obgemellter Hanns Pantzawner seliger bei Annen, seiner andern hausfrawen elichen erworben und gelassen hat, bevollmächtigen für sich und die gemellten . . . pflegkhinder . . . Hannsen Ärgkel burger zu Wienn, und Hannsen Wiedman im Waghauss daselben, ihren swagern, furbringern dits briefs, . . . die behausung daselbs zu Wienn am Graben, darinn Jobst Nagel gewonnt, gelegen, die under andern aufligunden und varunden stugkhen von weilend ihrem vettern, 2 Micheln Se/awer, burger zu bemelltem Wiennan ihren der khinder elichen . . . vattern, Hannsen Panntzawner obgenannt, desselben vorgemellten Micheln Sewer seligen elichen bruedern und numals nach desselben . . . vatters . . . ableiben auf sie als die negst und recht gesibten plueterben nach ordnung rechter sibtsall zum tail gefallen ... ist etc, an ihrer statt zu verchaufn (in vermegkhung daz der erste Aussteller Cristan Panntzawner, in craft seines vor auf ihn gestellten gewalds von seinen geswistriettn noch diese selbst diser zeit der verre1 und anders anligens nicht geschigkht, in aignen personen der handlung nachzechomen)2 die khaufsomma . . . einzenemen usw. was an ainem yeden ende gericht und öbrigkhaiten und zuvor in der hochlöblichen statt Wienn, da deshalben gehandlt soll . . . werden, zu thuen geburet vorzunehmen, die gelter . . . auf gebürlich quittung . . . bezallen und die ubertheurung biß auf der Aussteller ersuechen oder zuechonft, in irer gewaldsam vergwislich behalten und verwaren. Gewalthaber kann über den ausdrücklichen Wortlaut der Vollmacht, wenn nötig, hinausgehen, als were der von wort zu worten hir innen specifoce3 schriftlich und cle/arlichen ausgetrugkht.
Source Regest: Quellen zur Geschichte der Stadt Wien, Bd. II/4, Nr. 6201
 


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Wiener Stadt- und Landesarchiv

mit zwei unter den Text gedruckten Siegeln (IV C) unter Papier, bis auf die Schrift deutlich durchgedrückt: 1. Gekreuzte Hopfenranken im Schild und auf Helm; 2. im Schild aus Dreiberg wachsendes Pardel, auf Helm Ochsenrumpf (Umschrift beide Male auf Spruchband).Die Vollmacht ist besiegelt mit Casparn Goldwart, derzeit landrichter, und. Hannsen Mernner deßmals geswornen grichtschreiber zu Tittmoning, der baider hiefur getrugkhten innsigiln verfestend.
  • notes extra sigillum
    • Rückauf schriften: 1. Sewrer anno etc (20 durchstrichen, daneben:) 19. 2. Hannsen Ärgkls und Hansen Widmans gwaldt von Hansen Panntzaun, so auch Sewer genant erben von wegen Michelln Seuers benannts Hannsen, Severe brueder haus am Graben, das Jobst Nagl ingehabt. Datum usw. a° 1519.
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Original dating clauseBeschehen an eritag nach sand Elispetten tag, nach der geburt Cristi unsers lieben herrn im funfzehenhundertisten und neuntzehenden jaren.



Notes
1Oder Halltzen.
2 D. h. Oheim, nämlich Vatersbruder, für den ja zunächst vetere, Vetter, gebräuchlich war.
1Entfernung, Entlegenheit?
2 Den Schluß der Paranthese zeigt auch die Vorlage.
3 So.
Persons
  • Zeugen: Ewstachy Gschwindt, burger zu Tittmoning, Hanns Mair von Olhartting, Simon Hueber daselbn, Pawlles Puchler zu Puettling und Vinntzentz Hurtzinger zu Pruninng gerichts sässen.
    • Type: Zeuge
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