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Charter: Hauptarchiv - Urkunden (1177 -1526) 6236
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Signature: 6236
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1521 VI 11, Wien
Michell Wolff, burger zu Wienn, und . . . Barbara sein elliche hausfraw vereinbaren durch kandlicher lieb und trew willen völlige Gütergemeinschaft hinsichtlich ihres gegenwärtigen Besitzes und künftigen Erwerbes: welliches under ihnen baiden kanleuten das ander uberlebt, dieselb lebentig person soll . . . alsdann dieselbn . . . baider hab und gutter alle und jegliche an mittl zu seinen handen und gewaltsam einemen1. . . . Doch haben sich baide kanleut hierinne vorbehaltn, das dannoch . . . jedes umb seiner sell hail willen auch seinen nagstn fronden oder wohin es verlust 100 gulden Reinisch von und aus . . . baider hab . . . verschaffen . . . mag, die das lebentig gemachl nach des andern . . . tod2 . . . ausrichtn, darzu auch . . . baider wissentlich und weislich geltschuldn bezalln und ime desselbn abgegangn gemachls sell mit bestätten zu dem erdrich auch bege/angknussn sellgre/at und in ander wege . . . bevolhen haben. . . . Darauf sollen und mugen auch all und jeglich gruntherrn und perkherrn, gruntfrawn und perkhfrawn oder ir verwalter geistlich und weltlich, hinder denen sollich . . . erb und gueter gelegen, zu lechen oder zu verfertigen sind, nach der Aussteller aines todt und abgang den andern tail, der noch in leben ist, in den grundbuechern oder wo und wie sich geburd, frei ledigclich in craft diser verschreibung und verme/achts allain darumbn an nutz und gwer schreiben.
Source Regest: Quellen zur Geschichte der Stadt Wien, Bd. II/4, Nr. 6236
 


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Wiener Stadt- und Landesarchiv

Drei Siegel samt den Presseln fehlen.Siegler: Der erste Aussteller; für seine Hausfrau Dionisy Kekh, burger zuWienn, außerdem Cunrat Freidnreich, auch burger zu Wienn.
  • notes extra sigillum
    • Rückaufschrift: Michel Wolfn und Barbara seiner hausfrawen vermecht auf überleben.
Graphics: 
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Original dating clauseGeben zu Wienn, an erichtag vor sannd Veits tag. . . .



Notes
1So.
2T auf Rasur.
Places
  • Wien
     
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