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Charter: Hauptarchiv - Urkunden (1177 -1526) 6298a
Signature: 6298a
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1524 III 08, Wien
Erzherzog Ferdinand verkündigt die Erledigung der urtail hierinn beslossen von . . . stathalter und hofrat der Niderösterreichischen lande zwischen weilend Paulen Kecken erben anstat und als gerhaben weilend Lucasen Snitzers gelassen tochter als clagern an ainem und des . . . gelerten . . . doctor Johann Weppen anstat Margrethen Rietenpergerin seiner eelichen hausfrawen antworterin anderstails dahin gehend: die . . . clager haben das, so in mit urtail und recht furzubringen . . . aufgelegt worden . . . nicht gethan . . . deshalben sei die antworterin von der clager clag in gericht angezogen muessig und ledig, wobei2doch weilend Lucasen Snitzers verlassen tochter vorbehalten bleibt, einen Schiedsspruch zu erwirken,3ob die gedacht antworterin über ir vermecht der 9oo gulden hungrisch, das sy genugsam gewisen, und über die summa, so ir voriger hauswirt, weilend doctor Steffan Vorchtenawer, von irentwegen eingenommen und emphangen haben soll (die genannte antworterin nochmalen lauter benennen und mit irem aid neben iren eingelegten kuntschaften bestetten soll) gueter, die aines mereren werts we/aren, innenhett, . . .;1 desgleichen solle der antworterin ire spruch, wo die gueter von . . . doctor Steffan Vorchtenawer herruerent, den wert der bestimbten baider summa nicht erreichen gegen Paulen Keckens gelassen erben auch vorbehalten sein; dann die lad, 2 in gericht benennt, soll die antworterin auf ir erbieten vor . . . n. burgermaister und rate zu Wienn, soverr die vormals durch die bartheyen nicht eröffent, nochmalen furbringen, daselbs dieselb lad in baider bartheyen gegenwürt ausgetan werden und yeder barthey das, so ir darinn geburt, zuesteen, und sein baider barthey expenß und gerichtscosten bis zu entlichem austrag diser sachen angestelt. . . .
Source Regest: 
Quellen zur Geschichte der Stadt Wien, Bd. II/4, Nr. 6298 a
 


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Wiener Stadt- und Landesarchiv

  • notes extra sigillum
    • Commissio serenissimi domini principis archiducis in consilio. Hanns von LambergSigmund von Herberstain ritterHanns Ödervidit Sigmund von Dietrichstain stathalter.5
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Original dating clauseGeben in . . . Wienn, anm3 achten tag des monats Marcy . . . fünfzehen-hundert und inm4 vierundzwainzigisten jare.



Notes
2 Zugabe des Herausgebers.
3 Diese Einschübe in den Text der Vorlage müssen für den Ausfall eines für unser Gefühl für Satzbau zu spät eintretenden Periodenschlusses eintreten.
1In der Vorlage lautet die ganze Periode von meinem ersten Einschub, «wobei» (ersteSpalte, Anm. 2,3), an, bis hierher wie folgt: doch weilend Lucasen Snitzers verlassen tochter vorbehalten, ob die gedacht antworterin über ir vermecht der newnhundert gulden hungrisch, das sy genugsam gewisen und über die summa, so ir voriger hauswirt weilend doctor Steffan Vorchtenawer von irentwegen eingenommen und emphangen haben soll, die genannte antworterin nochmalen lauter benennen und mit irem aid neben iren eingelegten kuntschaften bestetten soll, gueter, die aines mereren werts we/aren, innenhett, ire spruch gegen derselben antworterin, wie sich geburt, zu ersuchen. Der führende Gedanke erscheint hier in auffallender Schrift.
2d auf Rasur.
3am.
4im.
5 In der Vorlage folgt dieser Vermerk gleich auf den über die commissio ... in consilio.
Places
  • Wien
     
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