Charter: Urkundenbuch Braunschweig und Lüneburg, ed. Sudendorf, 1859 (Google data) 661
Signature: 661
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Obgleich der Erzbischof erklärte, Pfand und Sicherheit dafür stellen zu wollen,
dass er dem Hechte genügen würde, war er doch selbst durch die Rechtsfindung der
Schiedsrichter nicht ganz zufrieden gestellt und säumte nicht, den Herzog anzugreifen,
nachdem er sich überzeugt hatte, dass derselbe sich ihr nicht fügen würde. Er setzte nun
nicht allein gegen das Uerzogthum die Feindseligkeiten fort, sondern drang auch in die
Mark Landsberg ein. Dies nöthigte den Herzog auch hier zu besonderen Anstrengungen und zu
Verpfändungen, um sich die Mittel zur Fort führung des kostspieligen Krieges zu
verschaffen. Am 12. Februar 134G hatte er die Wittwe des Diedrich von Tzerntz, Frau des
Haus von Hildesheim, mit den zu Landsberg, Kockwitz, Reinstorf, Rabutz, Klepzig,
Nauendorf, Sietzsch, Reissen und in einigen anderen benachbarten Dörfern gelegenen Gütern
ihre- ersten Mannes, später am 25. November desselben Jahres die Margaretha, Frau des
Diedrich Schonehoch, mit dem Lehngute ihres Mannes zu Benkendorf bei Schkopau zur
Leibzucht belehnt. Jetzt, am 20. März 1347, verpfändete er dreien seiner Diener, die sich
das vorige Jahr im Kriege gegen den Erzbischof ausgezeichnet und demselben vom Schlosse
Schkopau vielen Schaden zugefügt hatten, nämlich dem Diedrich Schonehoch und den Gebrüdern
Diedrich und Albrecht Kriwitz, für 400 Schock Groschen das Schloss Landsberg mit 40 Schock
Groschen Gülte aus den Dörfern (¡oilmen, Döbertsau, Kockwitz, Siedersdorf, Reinstorf,
Reissen, Landsberg, Cunnersdorf, Güetz, Düringsdorf, Wachau und aus einigen anderen dazu
gehörenden Dörfern. Die Pfandsumme nahm er nicht zu sich, sondern Hess sie ihnen als einen
Vor schubs, aus dem sie für ihn Proviant und Fourage anschaffen sollten. Was sie weniger
verausgabten, sollten sie ihm gut schreiben; Schaden, den sie dabei litten, wollte er
ihnen ersetzen. Nach einem halben Jahre sollten sie Rechnung ablegen und darauf sie sowohl
als er zur Kündigung befugt sein. Er machte ihnen das grosse Zugeständniss, dass sie das
Schloss und die Gülte, falls er ein halbes Jahr nach der Kündigung ihnen nicht zahlte,
nicht nur an seine Mannen und ihre "Genossen, sondern auch an Herren und andere Leute
weiter verpfänden dürften, wenn dieselben ihm nur Sicherheit leisteten, dass ihm das
Schloss bliebe und ¡hm und seinem Lande davon kein Schaden zugefügt würde. Ausserdem
behielt er sich in allen Nöthen das Oeffnungsrecht am Schlosse vor, liess sich von ihnen
geloben, dass sie in allen Dingen seine Entscheidung anerkennen würden, und gestattete
ihnen, sich von dem Schlosse gegen jeden zu wehren, gegen den er innerhalb zwei Wochen
nach ihrer Klage ihnen nicht zum Rechte verhelfen könnte. Von den Gebrüdern von Raspenberg
entlieh er und sein Sohn Magnus am 8. April 1347 80 Schock Groschen, von denen er ihnen 30
Schock baar und das Uebrige vermittelst Pferde und Tuches, welches einen Theil des
Einkommens aus dem Zolle der Mark Landsberg gebildet haben mag, nach einem halben Jahre
zurückzuzahlen versprach. Am Source Regest:
Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 661, S. 479
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Sadendorf, Urkuadenbuch II D
XXVI
Urkundenbuch Braunschweig und Lüneburg, ed. Sudendorf, 1859 (Google data) 661, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/BraunschweigLueneburg/15d62157-9e7f-41a7-a851-e15179b1ea74/charter>, accessed 2025-04-17+02:00
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