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Charter: Urkundenbuch Braunschweig und Lüneburg, ed. Sudendorf, 1859 (Google data) 669
Signature: 669

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Zu dem erfreulichen Umstände, dass die Einnahmen sich mehrten und die aus dem Kriege erwachsenen Schulden sich minderten, gesellte sich der noch weit wichtigere, dass der Herzog, nachdem er so beträchtliche Gebietstheile verloren hatte, den grossen Verlust seinen Nachkommen durch ein herrliches Fürstenthum mit ziemlicher Gewissheit ersetzt sah. Herzog Otto zu Lüneburg war am 19. August 1352 gestorben und hatte seinem Bruder Wilhelm das Herzogthum Lüneburg hinterlassen. Dieser, dem, so oft er sich auch vermählt hatte, nur Töchter geboren waren, zeigte aus Liebe und Freundschaft zu seinem Vetter Magnus und zu dem Stammlande Braunschweig sich wohl geneigt, durch ein Ehebündniss zwischen einer seiner Töchter und einem Sohne seines Vetters die seit 88 Jahren getrennten Lande Braunschweig und Lüneburg wieder zu vereinigen. Herzog Magnus der jüngere hatte sich mit Katharina, der Tochter des Grafen Waldemar von Anhalt, vermählt. Dieses Ehebündniss, für welches am 6. October 1356 Dis pensation nachträglich erfolgte, scheint in der Absicht geschlossen zu sein, dass es einen Vergleich zwischen dem Herzoge und dem fürstlichen Hause Anhalt über die streitige Markgrafschaft und Pfalz herbeiführte. Weil also Herzog Magnus der jüngere schon verehelicht war, wurde einer seiner Brüder, Herzog Ludwig, dazu ausersehen, dereinst die altherzoglichen Lande unter sich zu vereinigen. Am 23. Juni 1355 wurden die Verträge darüber abgeschlossen. Herzog Ludwig sollte sich mit Mechtild, einer Tochter des Herzogs Wilhelm, ehelich verbinden und, falls letzterer, ohne männliche Nachkommen zu hinterlassen, stürbe, die ganze Herrschaft Lüneburg nebst dem dazu gehörenden Antheile an der Herrschaft Braunschweig als rechter Erbe und Herr derselben mit seiner Gemahlinn bekommen und behalten. Zu diesem Zwecke sollte ihn Herzog Wilhelm zu seinem Erben einsetzen und ihn mit der Herrsche belehnen. Für den Fall, dass dem Herzoge Wilhelm Söhne geboren würden, sollten diese die Herrschaft erben, seine Tochter. Mechtild aber die Schlösser Bahrdorf, Campen und Süpplingenburg oder statt des letzteren, wenn es ver kauft würde, das deshalb wieder einzulösende Schloss Vorsfelde als Mitgift erhalten. Dafür sollte Herzog Magnus der ältere bei seinem Leben und ohne Verzug seinen Sohn Ludwig in die Herrschaft Braunschweig einsetzen, so dass dieser im ersteren Falle einst beide Herrschaften ungetheilt und ohne Widerspruch seiner Brüder erhielte. Ausserdem wurden Bestimmungen getroffen, die für den Fall, dass Herzog Ludwig vor dem Herzoge Wilhelm stürbe, einem Bruder des ersteren die Nachfolge in beiden Herrschaften unter denselben Voraussetzungen sicherten. Am 9. December desselben Jahres, an welchem Tage Herzog Ludwig allen Eingesessenen der Herrschaft Lüneburg ihre Rechte bestätigte, war die Ueberlassung der Herrschaft Lüneburg an ihn und seine Einsetzung in dieselbe schon erfolgt.
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Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 669, S. 492
 

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Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 669, S. 492

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    Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 669, S. 492

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      XXXIX

      Nur Herzog Magnus der ältere hatte die ihn betreffende Bestimmung des Vertrages noch nicht erfüllt, erklärte sich aber zur Vollziehung bereit, sobald sein Sohn Ludwig oder Herzog Wilhelm es fordern würde. Nachdem darauf am 18. December Herzog Ludwig unter Bürgschaft seines Vaters gelobt hatte, die Gemahlinn des Herzogs Wilhelm nach dem Tode desselben bei der ihr verschriebenen Leibzucht zu belassen und zu beschützen, waren alle auf die Nachfolge im Herzogthume Lüneburg bezüglichen Punkte zwischen den beiden herzoglichen Linien geregelt. Die Freude hierüber sollte nicht ungetrübt bleiben. Um diese Zeit nämlich verlor Herzog Magnus der ältere seine Gemahlinn Sophie. Nach dem Willen ihres Oheims, des Königs Ludwig, war sie 1320 mit dem Grafen Ludwig von Hohenlohe verlobt worden, seit etwa 1327 aber mit dem Herzoge vermählt und hatte ihm während der 29 Jahre ihrer Ehe ausser einigen Töchtern sechs Söhne geboren. Die Nachricht von ihrem Tode bringt eine Urkunde des Jahres 1356, in welcher der Herzog es sich angelegen sein Hess, ihre Magd Sophie während des Restes ihrer Tage vor Sorgen zu sichern, indem er ihr ein eigenes Haus in der Burg zu Braunschweig nebst jährlicher Gülte und Zins verlieh.

      Hatte Herzog Magnus seit seinem Regierungsantritt manche seiner wichtigsten Unternehmungen missglücken sehen und die Last der Regierung schwer getragen, so war seinem Bruder Ernst zu Göttingen ein weit sorgenloseres Leben beschieden. Im Obigen ist seine Vermählung, die Theilung zwischen ihm und seinem Bruder, das gegen ihn von diesem und dem Grafen Hermann von Everstein am 6. December 1345 geschlossene Bündniss, das Darlehn, mit welchem er seinem Bruder Magnus am 2. Juli 1346 zu Hülfe kam, die zwei Jahre später erfolgte Abtretung des Schlosses Tonnenburg und der Stadt Höxter und das am 7. April 1349 zwischen beiden Brüdern gegen das Stift Hildesheim verabredete Bündniss schon erwähnt. Es bleibt hier nur noch Einiges über die Regierung des Herzogs Ernst nachzutragen übrig.

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