Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 669, S. 492
Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 669, S. 492


Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 669, S. 492
XXXIX
Nur Herzog Magnus der ältere hatte die ihn betreffende Bestimmung des Vertrages noch nicht erfüllt, erklärte sich aber zur Vollziehung bereit, sobald sein Sohn Ludwig oder Herzog Wilhelm es fordern würde. Nachdem darauf am 18. December Herzog Ludwig unter Bürgschaft seines Vaters gelobt hatte, die Gemahlinn des Herzogs Wilhelm nach dem Tode desselben bei der ihr verschriebenen Leibzucht zu belassen und zu beschützen, waren alle auf die Nachfolge im Herzogthume Lüneburg bezüglichen Punkte zwischen den beiden herzoglichen Linien geregelt. Die Freude hierüber sollte nicht ungetrübt bleiben. Um diese Zeit nämlich verlor Herzog Magnus der ältere seine Gemahlinn Sophie. Nach dem Willen ihres Oheims, des Königs Ludwig, war sie 1320 mit dem Grafen Ludwig von Hohenlohe verlobt worden, seit etwa 1327 aber mit dem Herzoge vermählt und hatte ihm während der 29 Jahre ihrer Ehe ausser einigen Töchtern sechs Söhne geboren. Die Nachricht von ihrem Tode bringt eine Urkunde des Jahres 1356, in welcher der Herzog es sich angelegen sein Hess, ihre Magd Sophie während des Restes ihrer Tage vor Sorgen zu sichern, indem er ihr ein eigenes Haus in der Burg zu Braunschweig nebst jährlicher Gülte und Zins verlieh.
Hatte Herzog Magnus seit seinem Regierungsantritt manche seiner wichtigsten Unternehmungen missglücken sehen und die Last der Regierung schwer getragen, so war seinem Bruder Ernst zu Göttingen ein weit sorgenloseres Leben beschieden. Im Obigen ist seine Vermählung, die Theilung zwischen ihm und seinem Bruder, das gegen ihn von diesem und dem Grafen Hermann von Everstein am 6. December 1345 geschlossene Bündniss, das Darlehn, mit welchem er seinem Bruder Magnus am 2. Juli 1346 zu Hülfe kam, die zwei Jahre später erfolgte Abtretung des Schlosses Tonnenburg und der Stadt Höxter und das am 7. April 1349 zwischen beiden Brüdern gegen das Stift Hildesheim verabredete Bündniss schon erwähnt. Es bleibt hier nur noch Einiges über die Regierung des Herzogs Ernst nachzutragen übrig.
Urkundenbuch Braunschweig und Lüneburg, ed. Sudendorf, 1859 (Google data) 669, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/BraunschweigLueneburg/4ea9f9e2-23c1-428c-bb3d-333a19a03035/charter>, accessed 2025-04-15+02:00
The Charter already exists in the choosen Collection
Please wait copying Charter, dialog will close at success