Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 667, S. 488
Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 667, S. 488


Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 667, S. 488
Zwischen dem Herzoge Ernst zu Göttingen und dem benachbarten Stifte Hildesheim hatten sich mancherlei Irrungen erhoben. Die Lehnsleute des Herzogs, die von Vreden, hatten das ihnen von ihm zu Lehn ertheilte, bei Alfeld im Stifte Hildesheim gelegene Schloss Freden 1347 dem Stifte geöffnet und dem Bischöfe das Näherrecht an demselben zugestanden. Ausserdem war der Soiling ein Gegenstand des Streites zwischen dem Stifte und dem Herzoge. In Folge der Verpfandung des Gogerichtes zu der Pisser, der Besitzungen zwischen Fuse und Erse und der Holzmark zu Siersse an das Stift gerieth, wie es scheint, mit demselben auch Herzog Magnus in Zerwürfnisse, die er vielleicht selbst durch Verkauf jährlicher Hebungen aus dem verpfändeten Gogerichte an die von Adelebsen am 24. Juni 1348 veranlasst haben mochte. Beide Herzöge vereinigten sich nun und verabredeten am 7. April 1349 ein Bündnisi gegen das Stift, dessen Bischof ihr Bruder Heinrich war. Herzog Magnus und sein Sohn Magnus versprachen dem Herzoge Ernst und dessen Sohne Otto, so lange sie leben würden, Hülfe in allen Angelegenheiten gegen das Stift und in einem etwaigen Kriege mit demselben. Nur Festungsbauten nahmen sie davon aus. Sie verpflichteten sich, fünfzig behelmte Mannen ihnen zu halten und davon die eine Hälfte in braunschweigsche, die andere in göttingensche Schlösser zu legen. Brandschatzungen sollten gleichmässig, Beute nach Anzahl gewaffheter Leute getheilt werden und eroberte Schlösser ihnen gemeinsam verbleiben. Wenn einer von ihnen ohne die anderen am Treffen Theil nähme, so sollte ihm der beste Gefangene, Fürsten ausgenommen, zufallen. Verlust sollte durch Beute, so weit sie reichte, ersetzt werden. Sühne, Frieden oder Waffenstillstand sollte keiner ohne des anderen Bewilligung schliessen. Herzog Magnus und sein Sohn gelobten, gleich nach der Aufforderung dazu dem Stifte den Krieg zu erklären, die Hülfe mit aller Macht zu leisten und innerhalb zwei Wochen die fünfzig Mann gerüstet zu stellen. Man gelobte, nie Feind schaft unter sich aufkommen und sich gegenseitig bei Rechte zu lassen, und setzte sowohl für eigene Irrungen als fur die Zwistigkeiten der Mannen ein Schiedsgericht ein. Es bleibt ungewiss, ob dieses Bündnies jemals besiegelt oder überhaupt zur Ausführung gekommen ist. Das Verhältniss des Herzogs Magnus zum Stifte blieb aber ein solches, dass die Einlösung der dem Bischöfe verpfändeten Stücke nothwendig erschien. Um diese vorzunehmen, lieh der Herzog und sein Sohn Magnus am 24. Juni 1349 von den von Cramm und von Salder 315 Mark löthigen
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Urkundenbuch Braunschweig und Lüneburg, ed. Sudendorf, 1859 (Google data) 667, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/BraunschweigLueneburg/6bbdc73f-34ef-49da-9c5a-d8b38fa011f8/charter>, accessed 2025-04-09+02:00
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