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Charter: Urkundenbuch Braunschweig und Lüneburg, ed. Sudendorf, 1859 (Google data) 679
Signature: 679

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nicht zurückzutreten. Unter ihren Bürgen war auch der edele Herr Siegfried von Homburg. Die von Vreden Hessen aber die ganze zur Einlösung festgesetzte Frist ungenutzt vorübergehen und, obgleich Ritter Lippold von Vreden am 22. März 1349 den Herzögen gelobte, ihnen vor dem nächsten 24. Juni dieselben Bürgen, wie im vorigen Vertrage, dafür zu stellen, dass er nach Ablauf eines Jahres die Einlösung bewerkstelligen würde, sahen sich die Herzoge dennoch genöthigt, sie selbst zu beschaffen. Am 1. Februar 1350 stellte ihnen die Aebtissinn Jutta einen Verzichtbrief auf die Kündigung des ihnen gehörenden The ils des Schlosses und der Stadt aus und dann ara 4. März desselben Jahres eine Quitung über die Bezahlung der Pfandsumme von 300 Mark löthigen Silbers. Die Kemnade und das Gut zu Lüdershausen mit dem Flosse und den Schiffen verpfändeten die Herzöge am 4. December 1347 für 800 Mark lüneburger Pfennige einem Bürger zu Lüneburg, dem Johann oder Hans Sotmesters, Schwiegersohne des Rathsherra Hermann Hud. Die Pfandschaft sollte wenigstens drei Jahre dauern, nach der Zeit beiden Theilen die Kündigung gestattet sein und ein Jahr nach derselben das Verhältniss durch die in zwei Terminen zu leistende Rückzahlung der Pfandsumme gelöset werden. Johann Sotmesters gelobte, in allen Streitigkeiten sich der Entscheidung der Herzögt zu fügen, die Kemnade ihnen stets und zu allen ihren Nöthen zu öffnen und nur mit ihrer Bewilligung von derselben Fehde zu führen. Die Herzöge dagegon versprachen, ihn nicht dafür verantwortlich zu machen, wenn er durch Unglück die Kemnade verlöre, ihm vielmehr Gülte und Gut zu schützen. Er übernahm es, das Floss und die Schiffe, sofern sie untauglich geworden wären, durch neue zu ersetzen und sie bei der Einlösung den Herzögen auszuliefern. Für die Haltung des Vertrages stellte er zwei seiner Mitbürger und einen Knappen zu Bürgen. Diese Verpfändung, durch welche ein befestigter, durch seine Lage an der Grenze wichtiger Platz des Herzogthuras in der Weise, wie sonst nur Rittern und Knappen, einem einzelnen Bürger unter vorwiegender Bürgschaft von Leuten seines Standee anvertrauet wurde, zeigt deutlich, zu welchem Ansehn und zu welcher Stellung sich einzelne bürgerliche Familien in den Städten erhoben hatten, liefert ausserdem einen der bemerkenswerthen Fälle, aus denen ersichtlich ist, dass nicht bloss ritterbürtíge Mannen, sondern auch Bürger das Fehderecht beanspruchten. Eine durch Geburt bevorzugte Kaste der Bürger oder Patriziergeschlechter kannte man nicht mal dem Namen nach in den Städten des Herzogthums. Nur das Ansehen unter der Bürgerschaft gab einen Vorzug und dieser wurde durch Rechtlichkeit, Einsicht und Eifer für das Gemeinwohl, durch Fleiss und daraus erwachsenen Wohlstand gewonnen, eben dadurch in den Familien erhalten und durch den Mangel dieser Eigenschaften wieder verloren. Jedem Bürger, selbst dem Nachkommen leibeigener, aber freigelassener und zu Bürgern aufgenommener Leute standen die höchsten Ehrenstellen der Stadt offen. Er konnte Rathsherr werden, durfte als solcher die Bezeichnung „Herr", welche Rittern, Geistlichen und fürstlichen Personen gebührte, beanspruchen und führte, wie sie, sein eigenes Siegel. Nicht nur in Hildesheim, auch in der Stadt Lüne burg kommen Beispiele vor, dass Bürger die Ritterwürde erlangten, wie es unter andern in diesem Jahrhunderte mit einzelnen Mitgliedern der Familie von der Molen (von der Mühle) der Fall war. Dass die angesehenen Bürger familien der Stadt Lüneburg, aus denen der Rath ergänzt wurde, nicht Nachkommen ritterbürtiger Leute des Herzog thums waren, zeigen ihre plebejischen, oft von bürgerlichen Gewerben entlehnten Namen. Unter Bürgern und Rathsherren findet man bis zu dieser Zeit auch nicht ein Mitglied der vielen Burgmannsgeschlechter zu Lüneburg.
Source Regest: Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 679, S. 512
 

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Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 679, S. 512

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    Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 679, S. 512

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      Ihrem Vetter, dem Herzoge Magnus von Braunschweig, dessen Mittel durch den Krieg mit dem Erzbischofe Otto von Magdeburg erschöpft waren, halfen die Herzöge dadurch, dass sie am 13. December 1347 die Schlösser Bahr dorf und Süpplingenburg mit Gericht und Vogtei, ausgenommen das Gericht zu Helmstedt und Neumark, für 1600 Mark löthigen Silbers von ihm übernahmen. Obgleich diese Erwerbung keine Pfandschaft, sondern ein Kauf war, wurden sie von ihrem Vetter fünf Tage nachher aufgefordert, das Schloss Bahrdorf für tausend Mark Silber dem Erzbischofe, von dem er aur Sühne gezwungen war, abzutreten. Da nach einer früheren Verpfändung der Werth des Schlosses Bahrdorf nur auf 600 löthige Mark geschätzt und deshalb der Werth des Schlosses Süpplingenburg zu tausend lötbige Mark angenommen werden darf, würden die Herzöge durch Ueberlassung des ersteren an den Erzbischof kein schlechtes Geschäft gemacht haben. Aber aus Liebe zu einem Stammgute ihres Hauses hegten sie, wie es scheint, wenig Neigung, darauf einzugehen. Wohl waren sie dagegen erbbtig, ihrem Vetter ohne ihren eigenen Nachtheil beide Schlösser �? sichern, und bewilligten daher ihm und seinen Nachfolgern am 1. Januar 1348 das Recht, innerhalb der auf die nächsten fünf Jahre folgenden hundert Jahre beide Schlösser zu jeder Zeit nach einjährlicher Kündigung für die

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      Kaufsumme von ihnen wieder zu kaufen, und verpflichteten ihn nur, die während der Zeit an den Schlössern vor genommenen Bauten und zu denselben eingelöseten Güter mit 400 Mark löthigen Silbers zu vergüten. Dies Erbieten nahm fünf Tage später ihr Vetter an. Erst am 20. Januar konnten sie ihm 600 Mark feinen Silbers, nämlich die Kaufsumme für das Schloss Bahrdorf, und ausserdem 500 Mark entrichten. Darauf, am 9. März, trugen sie die letzten 500 Mark feinen Silbers ab. Auch das Schloss Campen kauften sie von ihm bald nachher, am 26. Februar 1348, für 1250 Mark löthigen Silbers. Er überliess ihnen dazu die Dörfer Hattorf, Kotenkamp und Boimstorf, seine Güter zu Flechtorf, die Gerichte zu Lehre, Schandeiah und Lappenberg, Vogtei, Beede, Lehne, alle Zubehörungen dee Schlosses, den halben Wald zu Lehre mit Jagd und Trift, mit dem Rechte, in dem Walde Holz zur Bereitung von Kohlen, Brennholz, Zimmerholz und alles übrige für die Schlösser Bahrdorf, Süpplingenburg und Campen nöthige Holz fällen zu lassen. Weder er noch sie sollten Holz aus dem Walde verkaufen, den sie ungetheilt besitzen wollten. Aber ein von ihnen gemeinsam angestellter Forstmeister sollte die Mastgelder, die Brüche oder Strafgelder und jeden anderen Erlös aus der Waldung erheben und davon die eine Hälfte ihm, die andere seinen Vettern auszahlen. Weil es nicht ihre Absicht war, ihr Gebiet auf Kosten ihres Vetters zu vergrössern, bewilligten sie am 30. März 1348 in ähnlicher Weise, wie bei den Schlössern Bahrdorf und Süpplingenburg, den Wiederkauf und beanspruchten für Bauten und für die zum Schlosse Campen eingelöseten Güter eine Entschädigung von nur hundert Mark löthigen Silbers. Nachdem ihr Vetter diese Bedingung am folgenden Tage angenommen hatte, zahlten sie ihm am 6. April 1348 nach Abzug von fünfzig Mark feinen Silbers, dio sie auf seine Anweisung dem Ritter Albrecht Bokmast entrichtet hatten, die Kaufsumme aus.

      Die von Boldonsen zu Holdenstedt, einem auf herzoglich braunschweigischem Lehngute erbaueten Schlosse, hatten am 13. September 1342 das Näherrecht an ihrem Schlosse den Herzögen eingeräumt. Die Erwerbung desselben wurde nun dadurch vorbereitet, dass die Söhne des verstorbenen Ritters Werner von Boldensen, die mit ihren Vettern auf dem Schlosse sassen, aber nur den vierten Theil davon inne hatten, am 9. Januar 1348 acht löthige Mark von den Herzögen annahmen und sich dafür verpflichteten, ihren vierten Theil des Schlosses und der Vorburg Holden stedt nebst ihrem dazu gehörenden Erbgute während der nächsten vier Jahre niemandem als ihnen zu verkaufen oder zu verpfänden und jene acht Mark an der Kaufsumme zu kürzen.

      Zum Ankaufe der Schlösser Bahrdorf, Süpplingenburg und Campen bedurften die Herzöge die grosse Summe von 2850 Mark löthigen Silbers, die sie schwerlich vorräthig besessen. Um sie herbeizuschaffen, mochten sie sich wohl an ihre reichen Städte Lüneburg und Hannover gewandt und ihnen für die Erlegung derselben grosse Begün stigungen versprochen haben. So erklären sich die bedeutenden Privilegien, die sie bald darauf beiden Städten ertheilten. Von dem Privileg der Stadt Hannover ist es wenigstens unzweifelhaft, dass es kaufsweise erworben wurde. Von vielen Häusern letzterer Stadt, vielleicht von den meisten, gebührte den Herzögen, als eigentlichen Eigenthümern der Hausstellen, ein Wordzins. Diesen hatten sie zum Theil an Andere verleimt oder veräussert. Die Schule in der Stadt gehörte ihnen. Jedoch hatte Herzog Otto 1280 den Burgmännern und Bürgern einen Hinflugs auf dieselbe dadurch eingeräumt, dass er vier Burgmännern zu Lauenrode und vier Bürgern der Stadt gestattete, ihm bei jeder Vacanz einen Schulmeister zu präsentiren. Ferner bezogen die Herzöge von Allen, die nach oder von Hannover reiseten, von dort Waaren versandten oder dorthin kommen Hessen, Gebühren für Geleit, mochte es angenommen werden oder nicht. Durch den Wordzing geriethen die Bürger nicht nur zu den Herzögen, sondern auch zu Rittern, Knappen und geistlichen Stiftungen, denen derselbe von den Herzögen verliehen war, in ein Verhältniss, das ihnen unbequem war und in welchem sie zum Stadtrathe zu atehen vorzogen. Auf die Bildungsanstalt ihrer Kinder wünschten sie ausschliesslich Einfluss auszuüben und deshalb die Schule, die mit herzoglicher Bewilligung 1315 von dem Stadt rathe neu erbauet war, zu besitzen. Die unvermeidlichen Geleitsgebühren aber verteuerten die Waare und hinderten die freie Bewegung des Kaufmanns. Er wünschte, wenn er nicht selbst das Geleit zu seinem Schutze forderte, von dieser Abgabe befreiet zu werden. Die Stadt Hannover kaufte daher am 2. Februar 1348 von den Herzögen den jenigen Wordzins, den sie selbst noch erhoben, und erhielt dabei die Zusage, dass sie ihr zum Ankauf des verlehnten und zum Eintausch des an geistliche Stiftungen verliehenen Wordzinses förderlich sein wollten. Ausserdem überliessen die Herzöge dem Rathe die Schule, nachdem sie am selben Tage das Recht der von Reden, von Rethen, von Alten

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      und von Hanensee über dieselbe, nämlich das den vier Burgmännern zu Lauenrode zustehende Präsentationsrecht, sich hatten abtreten lassen, und gestatteten ihm die Errichtung neuer Lehranstalten. Zuletzt verzichteten sie auf die Gebühren des Geleites nach und von Hannover und versprachen, dieselben niemandem abfordern zu lassen, der sie nicht entrichten wollte. Jedoch das Gericht in der Stadt und den Zoll in und ausserhalb derselben behielten sie sich vor. Der Stadt Lüneburg verliehen die Herzöge am 11. März desselben Jahres ein für den Handel sehr wichtiges Privileg. Sie gestatteten den Bürgern und jedem anderen die Schifffahrt auf der Ilmenau zwischen Lüneburg und Uelzen und erlaubten dem Rathe, die an der Ilmenau vor Uelzen gelegene, ihnen gehörende sogenannte Galgenmühle, falls sie der Schifffahrt hinderlich sei, während des nächsten Jahres, aber auch nur innerhalb dieser Frist, abbrechen zu lassen, verpflichteten ihn jedoch zugleich, sich wegen Berechtigungen Anderer in der Mühle mit diesen abzufinden. Die ihnen gehörenden Ufer an beiden Seiten des Flusses auf der Strecke zwischen Lüneburg und Uelzen und den Boden, den das Wasser daselbst ablagerte und ansetzte, überliessen sie dem Rathe und den Bürgern, so dass die Schiffer das Ufer zum Gehen und zum Ziehen der Schiffe benutzen durften. Zum Ankaufe der Mühlenstätten zu Bevensen und Emmendorf versprachen sie ihnen förderlich sein zu wollen. Sie gestatteten dem Rathe, den Fluss zwischen Lüneburg und Uelzen säubern, alle Hindernisse der Schifffahrt daraus wegräumen und die ihnen gehörenden Ufer ausbessern zu lassen. Sie erlaubten ihm, Holzhuden oder Holzniederlagen an beiden Seiten der Ilmenau, zwei an der einen und zwei an der anderen Seite, anzulegen, nämlich bei der Galgenmühle und bei dem von Weyhe in die Ilmenau fliessenden Bache an dem einen und zu Emmendorf und Jastorf am anderen Ufer des Flusses. Die Verschiffung des Gutes oder der Waare sollte dem Zolle zu Lüneburg und Uelzen, der, falls sie wie früher zu Lande transportirt wäre, von ihr hätte entrichtet werden müssen, keinen Abbruch thun. Von allen mit Holz, Gütern oder "Waare beladenen oder sonst befrachteten Schiffen mit Ausnahme der Kähne, auch von den Flössen sollte für eine Hin- und Herreise zwischen Lüneburg und Uelzen und umgekehrt bei der Heimkunft zu Lüneburg oder Uelzen den Herzögen ein Schilling lüneburger Pfennige als Schiffszoll entrichtet werden. Schlägereien, Verwundungen und Tod schlag unter dem Schiffsvolke auf dieser Strecke des Flusses sollte nur an dem Thäter gestraft werden und nicht der Fracht des Schiffes zum Schaden gereichen. Ledige oder befrachtete Schiffe, die auf dieser Strecke versänken, sollte der Eigenthümer mit der Fracht oder ledig, ohne Brüche zu bezahlen, aufwinden dürfen und im Besitze des Schiffes und der Fracht verbleiben. An der Ilmenau zwischen Lüneburg und Uelzen sollten die Leute der Herzöge keine Festen errichten oder errichten lassen, sie selbst aber nur in der Weise, dass dieselben der Schifffahrt keinen Schaden bereiteten. Ferner bewilligten die Herzöge dem Rathe, den Bürgern und allen Unterthanen, sich Brennholz, Zimmer holz und allerlei anderes Holz von jedem, dem es gehörte, zu kaufen, es ohne ihre oder ihrer Beamten Behinderung auf die Ilmenau zu bringen und es auf der genannten Strecke zu verschiffen. Sie bestimmten aber den Zoll, der ihnen zu Lüneburg von allem auf der Ilmenau dorthin gebrachten, rohen oder zum Gebrauche zugerichteten oder zu Geräthen verarbeiteten Holze entrichtet werden sollte. Zuletzt ertheilten sie die Versicherung, dass sie allen bisher gegen die Rathsherren gehegten Unmuth fahren lassen und gegen sie deshalb keine Anschuldigung mehr erheben wollten. Am folgenden Tage gelobten die Rathsherren, die aus diesem Privileg ihnen erwachsenden Verpflichtungen zu erfüllen. Man ersieht aus demselben, mit welchen Hindernissen die Schifflfahrt zwischen Lüneburg und Uelzen trotz der Erwerbung der Mühlenstellen zu Wichmannsburg, Bruchtorf und Nottorf bisher noch zu kämpfen gehabt hatte. Durch obiges Privileg wurde den Bürgern Lüneburgs Alles bewilligt, was sie zu Gunsten ihrer SchirHahrt auf der Ilmenau, ihrer Handelsbeziehungen mit der Stadt Uelzen, woher sie wahrscheinlich ihre Kornvorräthe meistens bezogen, und zu Gunsten des sowohl für den Betrieb der Saline als auch für die Verpackung des Salzes wichtigen Holzhandels von den Herzögen jemals zu erlangen sich hatten Hoffnung machen dürfen. Sie wurden Herren des Flusses sammt der Ufer, an denen mit Ausnahme herzoglicher Schlösser keine Festen erstehen sollten. Das herzogliche Monopol des Holzhandels wurde abgeschafft. Der Kaufmann sollte für Vergehen seiner Leute nicht mehr haften, noch fiir ihm widerfahrenen Unfall mit Strafe belegt werden, eine Bestimmung, die, so natürlich und billig sie an und für sich iu sein scheint, damals in keines Herrn Lande Regel, sondern nur Ausnahme war. Der durch die neue Einrichtung gehobene Verkehr musste die Vermehrung der Zolleinnahme in Lüneburg zur Folge haben, wo deshalb am 4. Juli 1348 zwei Zöllner, Rötger von Weferlinge und Simon von Rebusch, genannt werden. Dass auch sie nur gegen Verschreibung

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      ihres Nachlasses angestellt waren, zeigt ihre Erklärung, dass bei ihrem Tode ihre Güter zu Tellmer den Herzögen heimfallen sollten. Welche Summe Geldes die Stadt Lüneburg den Herzögen für obiges Privileg entrichtete, ist nicht ermittelt. Jedenfalls war sie nicht gering. Dennoch besass die Stadtcasse so viele Ueberschüsse, dass bald darauf, am 18. October 1348, eine den von dem Berge bisher gehörende, oberhalb der Vyningeburg zwischen dem Goltbach, dem Thiergarten, Kaltemoor, dem von Bilm und Hagen kommenden Bache und der Ilmenau gelegene Holzung für 350 Mark Pfennige gekauft werden konnte, welche mit dem im Jahre 1295 angekauften Burglehne des Wasmod Kind zusammengrenzte und das städtische Gebiet um ein Bedeutendes vergrösserte, dass ferner etwa anderthalb Jahre hernach, am 6. Mai 1350, die eine der beiden die Schifffahrt hemmenden Mühlen, nämlich die von dem Grafen Nico laos von Schwerin den von Remstede zu Lehn ertheilte Mühle zu Emmendorf, letzteren für hundert Mark lüneburger Pfennige abgekauft werden konnte. Bald nach Erlangung jenes wichtigen herzoglichen Privilegs hatte sich die Stadt Lüneburg, wie es scheint, auch der Vermittlung ihres Herzogs Otto bei dem Herzoge Erich von Sachsen-Lauenburg, dem jüngeren, zu erfreuen, welcher die von ihm am 25. Juli 1344 gegebenen Zusicherungen wohl nicht gehalten hatte, als um das Jahr 1348 an den Grenzen von Holstein, Lauenburg und Mecklenburg auf Veranlassung der Räubereien des Johann Hammersbüttel, Marquard Westensee, Ludekin Scharfenberg und Anderer Fehde zwischen den mit der Stadt Lübeck verbündeten Grafen von Holstein und dem Könige Waldemar von Dänemark ausgebrochen war und die Strassen im Herzogthume Lauenburg unsicher machte. Wohl nur in Folge der Vorstellungen des Herzogs Otto machte nämlich Herzog Erich, der jüngere, ihm am 29. Juni 1348 Anzeige von einem mit den Bürgern Lüneburgs getroffenen Uebereinkommen, wonach sie gegen Entrichtung des Zolles ihre Waaren und das Salz überallhin ungehindert transportiren könnten, und sein Vater, Herzog Erich, der ältere, benachrichtigte am 30. Juli desselben Jahres einige Rathsherren zu Lüneburg von dem mit Bewilligung seines Sohnes Erich geschlossenen Vertrage, wonach alles Salz, das zu Lüneburg verzollt worden sei, während dieses Krieges frei auf der Elbe verfahren werden könnte, falls ihm und seinen Burgmannen zu Lauenburg der gehörige Zoll entrichtet würde. Auch den Bürgern der Stadt Hannover wurde neue Bürgschaft für die ihnen früher gewährte Zollbegünstigung ertheilt. Herzog Erich und sein Sohn Erich bestätigten ihnen am 5. April 1349 das Recht, dass am Zolle zu Eislingen (Zollenspieker) die bessere Waare die geringere auf einer zweimonatlichen Hin- und Rückreise von Zollentrichtung befreiete, und verbot, von ihnen höheren Zoll als bisher zu erheben. Nach der Einrichtung einer Salzniederlage zu Artlenburg im Jahre 1335 wurde zu Buchhorst das lüneburger Salz doch wieder verzollt. Herzog Erich, der jüngere, vermuthete, dass durch unrichtiges Mass der Salztonnen eine Schmälerung des Zolles stattfände, und gerieth deshalb mit dem Rathe und den Bürgern der Stadt Lüneburg in Irrungen, deren Schlichtung durch einen Vertrag vom 1. August 1349 erzielt wurde. Derselbe- bestimmte die Scheffelzahl, welche eine Salztonne enthalten sollte, und den davon zu Buchhorst zu entrichtenden Zoll Es wurde dem Zöllner zu Lauenburg gestattet, jede ihm verdächtige Tonne nachzumessen, die zu gross befundenen Tonnen in Gegenwart des Eigenthümers aufzuschlagen und das darin enthaltene Salz nach Scheffeln zu messen. Wenn in einer Last nur zwei oder drei Tonnen sich befänden, welche die Scheffelzahl überschritten, sollte dadurch keine Strafe verwirkt sein. Zum Behuf dieser Vermessung wurden der Zöllner zu Lauenburg und der Rath zu Lüneburg mit Tonnenbändern, Bolzen und Scheffeln gleiches Masses versehen.

      Die Verpfändung von Schlössern, anfangs nur als Mittel zu Anleihen dienend, verwuchs nach und nach so sehr mit dem ganzen Verwaltungswesen des Landes, dass sie, früher eine Ausnahme, jetzt zur Regel wurde. Die Beamten würden durch Pfandinhaber ersetzt. Die Pfandsummen standen gewöhnlich in ziemlich gerechtem Verhältnisse zu den Nutzungen der Pfandstücke. Den etwaigen Ueberschuss der Einnahmen konnte der Pfandinhaber als Belohnung seiner Mühwaltung, die er anstatt des Beamten gehabt hatte, betrachten. Die Herzöge hatten den Vortheil, der Ueber- wachung des Beamten überhoben zu sein und nicht jährlich Zuschüsse zu den Verwaltungskosten leisten zu brauchen' mit welchem Resultate nämlich fast immer die Rechnungsablagen der Beamten schlössen. Was die Behandlung der Unterthanen betraf, mussten diese, wie auch die Herzöge, sich freilich sehr auf die Redlichkeit der Pfandinhaber verlassen; aber für die redliche Behandlung durch herzogliche Beamten konnte damals auch keine ganz sichere Bürg schaft gefunden werden. Der meistens rasche Wechsel sowohl der Pfandinhaber als auch der Beamten stellte wenig stens einen eben so schnellen Uebergang von einer schlechten zu einer besseren Verwaltung in Aussicht. Doch

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      nicht immer erfolgte der Wechsel so rasch; eine gute Verwaltung wird man sich wohl zu erhalten gesucht haben. Das dem Grafen Adolf von Schauenburg verpfändete Schloss Lauenau hatten seine Amtleute, die von dem Hus, schon wenigstens neun Jahre verwaltet, als die Herzöge es ihm und seinem Sohne Adolf am 30. März 1348 für 1360 Mark bremer Silbers von neuem verpfändeten. Die Stadt Münder, welche Hermann von Steinberg einst mit dem Schlosse auch wohl nur als Amtmann oder als Pfandinhaber besessen hatte, überliessen sie ihnen nicht. Am 9. August desselben Jahres verpfändeten die Herzöge das Schloss Wendhausen, welches sie 1328 gekauft, 1341 dem Drosten Ludeger von Garszenbüttel verpfändet und erst seit einem Jahre von ihrem Vetter, dem Herzoge Ernst von Braunschweig, eingelöset hatten, für 140 Mark löthigen Silbers demselben Drosten Ludeger von Garszenbüttel und dem Johann von Honlege. Am folgenden Tage verpfändeten sie die Hälfte des Schlosses „Schune", welches 1343 dem Graten Otto von Waldeck mit dem Schlosse Vlotho nicht ausgeliefert war, dem Friedrich de Wenth und dessen Sohne Lutbert für 200 Mark bremer Silbers und für 67 Mark löthigen Silbers. Am 18. Januar des folgenden Jahres setzten sie dem Paridam von Plote und den Gebrüdern Paridam und Georg von dem Knesebeck das Schloss Lüchow mit Aus nahme geistlicher und weltlicher Lehne und der Juden für 300 löthige Mark auf die Dauer von drei Jahren и Pfände. Dabei machten sie die Bedingung, dass die Pfandinhaber jährlich hundert Mark der Einnahme zur Tilgung der Pfandsumme verwenden und ihnen nach Ablauf der drei Jahre das Schloss unentgeltlich wieder ausliefern sollten. Jedoch wurde jedem Theile gestattet, während der Zeit von dem Vertrage nach jährlicher Kündigung zurückzutreten. Das im vorigen Jahre angekaufte Schloss Campen verpfändeten die Herzöge am 31. Mai 1349, nachdem sie wahr scheinlich einen sehr grossen Theil der Zubehörungen davon getrennt hatten, für die sonst geringe Summe von zwei hundert Mark löthigen Silbers an Aschwin von Salder, Probst in der Burg zu Braunschweig, und an Hempe von dem Knesebeck auf die Dauer von wenigstens zwei Jahren. In Kriegeszeiten dienten die Schlösser als Festungen. Das Recht, sie zu Kriegeszwecken zu benutzen, durften die Herzöge nicht aufgeben. Auch mussten sie versichert sein, dass sie in dem Pfandinhaber keinen von ihnen unabhängigen Mann, der nach eigener Willkür Fehde, vielleicht sogar gegen sie selbst, begönne, auf das Schloss setzten. Der Pfandinhaber dagegen konnte, je geringere Freiheit ihm gelassen wurde, desto grösseren Schutz von den Herzögen beanspruchen, musste auch, wenn er den Gebrauch des Schlosses zu Kriegszwecken den Herzögen einräumte, gegen Verluste gesichert werden. Daher wurden in die meisten über Schlösser errichteten Pfandverträge Bestimmungen aufgenommen, durch welche diesen gerechten Anfor derungen beider Theile ein Genüge geschah. Der Pfandinhaber verpflichtete sich, den Herzögen das Schloss in allen ihren Nöthen zu öffnen, in allen Zwistigkeiten ihrer auf Recht oder Billigkeit gestutzten Entscheidung sich zu fügen, ihnen und ihren Untertbanen keinen Schaden zuzufügen, überhaupt niemanden ohne ihren Rath zu beschädigen und das Schloss, falls ihm die weitere Verpfändung desselben gestattet wurde, nur an herzogliche Mannen, die sich den selben Bedingungen unterwürfen, abzustehen. Die Herzöge dagegen räumten dem Pfandinhaber das Recht ein, sich von dem Schlosse, falls sie ihm nicht nach einer gewissen Frist wegen seiner Klagen zum Rechte verhtilfen, м wehren und sich selbst Recht zu verschaffen, verpflichteten sich auch, falls in ihrem Kriege das Schloss verloren würde, ihm die Pfandsumme zu ersetzen oder nicht eher Frieden noch Sühne zu schliessen, bis sie es für ihn wieder erobert hätten, oder ihm ein anderes Schloss im selben Bezirke zu erbauen, von wo aus er die Gefälle erheben könnte. Ungern verpfändeten die Herzöge ihre Schlösser an Fürsten, Grafen und Herren, weil diese selten auf solche Bedingungen eingehen wollten, wie denn auch Graf Adolf von Schauenburg derartige Verpflichtungen mit dem Schlosse Lauenau nicht übernahm. Einfacher waren die Verträge, welche die Herzöge mit ihren Amtleuten schlössen. So gelobten der Ritter Paridam von dem Knesebeck, die Knappen Paridam Plote, Johann von dem Knesebeck und Huner von Bertensieben nur, als ihnen das Schloss Knesebeck und die dazu gehörende Vogtei am 21. December 1348 rar Verwaltung gegeben wurde, Schloss und Vogtei vor Schaden zu bewahren und niemandem ohne der Herzöge Rath und Bewilligung Schaden davon zuzufügen. Die Anstellung sollte nur ein Jahr dauern. Nach Abzug der Verwaltungs kosten hatten die Herzöge so wenig auf einen Ueberschuss der Einnahme zu rechnen, dass sie sogar einen Beitrag von zwanzig Mark feinen Silbers zu denselben bewilligten. Erklärlich wird dies dadurch, dass mit starker Besatzung ver sehene Schlösser vorzugsweise Amtleuten, die zugleich den Dienst von Kriegshauptleuten versahen, anvertrauet worden, durch Verpflegung der Besatzung aber die Verwaltungskosten des Schlosses sich bedeutend steigerten. Das an der

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      Mark Brandenburg gelegene Schloss Knesebeck bedurfte nun einer starken Besatzung und kriegserfahrener Amtleute, seitdem der Krieg um die Mark gegen den Markgrafen Ludwig, einen Vetter der Herzöge, von dem todt geglaubten, «ber wieder erschienenen Markgrafen Waldemar von Brandenburg und von dessen Verbündeten, dem Könige Karl IV., den Herzögen von Sachsen-Wittenberg, von Stettin und von Mecklenburg, dem Erzbischofe von Magdeburg, den Grafen von Anhalt und von Holstein und von Anderen begonnen war. Zwar scheint es nicht, class die Herzöge zu Lüneburg schon jetzt an dem Kriege Theil nahmen, sondern sie suchten nur ihre Grenzen zu schützen. Pass sie aber auf den Krieg sich gefasst machten, zeigen die Verträge, die sie um diese Zeit schlössen. Zunächst befestigten sie am 11. November 1348 den Frieden mit dem Stifte Minden auf fünf Jahre. Sie und der Bischof Gerhard ernannten zur Schlichtung der etwa zwischen ihnen entstehenden Irrungen ein Schiedsgericht, an dessen Spitze des Bischofs Bruder, Graf Adolf von Schauenburg, gestellt wurde, und gelobten, sich gegenseitig gegen ihre Mannen zu Recht zu verhelfen. Keiner von ihnen sollte in seinen Schlössern und in seinem Lande des anderen Feinde halten oder hegen, noch gegen diesen Vertrag ohne des anderen Bewilligung Bündnisse schliessen. Eine Folge dieser Einigung scheint es gewesen zu sein, dass die Herzöge die Forderungen des Knappen Ludwig von Endelingeborste], eines der bedeutendsten Vasallen des Stiftes, am 13. December befriedigten, die er wegen der von seinem Grossvater, dem D osten Ludwig, ihrem Vater bis zum Jahre 1302 geleisteten Dienste und Namens seines Vaters Johann, seines Vetters Hardeke und seiner selbst gegen sie erhob. Darauf nahmen sie am 6. Januar 1349 die Stadt Verden auf die Dauer von zwei Jahren in ihren Dienet und in ihren Schutz, ein Beweis, dass die Stadt unter der schwachen Regierung des Bischofs Daniel, zumal nachdem er das Stift verlassen hatte, in gleichem Grade schutzlos und selbst ständig geworden war. Die Rathsherren versprachen, ihnen die Stadt in allen Nöthen zu öffnen und ihnen mit dem Schlosse Verden und mit ganzer Macht, wenn sie nur nicht ihre Pflichten gegen den Bischof dadurch verletzten, behülflich zu sein. Falls es der Stadt die Ehre verböte, gegen die mit ihr durch Verträge verbundenen Grafen von Hoya und gegen den Grafen Heinrich von Neuenbruchhausen, von denen erstere seit 1342 Schuldner der Stadt waren, den Herzögen beizustehen, so sollte gegen sie von ihr keine Hülfe geleistet werden. Die Herzöge sollten die Stadt gleich ihren anderen Städten und Mannen vertheidigen, die Bürger sich in Streitigkeiten ihrer Entscheidung unterwerfen. Der Rath wollte den Herzögen gegen Bürger, die Herzöge der Stadt gegen herzogliche Mannen und sowohl der Stadt als dein Stifte gegen die von ihnen zu Verden etwa anzustellenden Beamten zu Rechte verhelfen. Dieser Vertrag sollte erlöschen, falls der Bischof ins Land käme und sich des Stiftes annähme. Der Frieden mit dem Stifte Minden deckte das Herzogthum von einer Seite, der Vertrag mit der Stadt Verden vermehrte für den Fall eines Krieges die Macht der Herzöge. In welcher Richtung der Krieg zu erwarten stand, zeigt folgender Vertrag. Wie im Jahre 1339, so nahmen jetzt wieder die Herzöge am 1. Juni 1349 die von Oberg mit dem Schlosse Oebis- felde in ihren Dienst. Diesen versprachen dieselben ihnen gegen jeden zu leisten, nur nicht gegen ihren Herrn, den Erzbischof von Magdeburg; gegen ihre Freunde nur dann, wenn sie nicht innerhalb vier Wochen einen Vergleich zwischen denselben und den Herzögen vermitteln könnten. Wenn die Herzöge von dem Schlosse aus Krieg führten und dabe das Schloss verloren würde oder den von Oberg sonstiger Schaden erwüchse, so sollten die Herzöge nach Ermessen der dazu von beiden Seiten erwählten Taxatoren Schadenersatz leisten. Die von Oberg verpflichteten sich, vor Schaden aus ihrem Schlosse, aus ihren Landwehren und Lande die Herzöge und deren Unterthanen zu bewahren. Wie sie sich in ihren Streitigkeiten der herzoglichen Entscheidung fügen wollten, so sollten die Herzöge sie gleich ihren Dienern gegen jeden mit Ausnahme des Erzbischofs von Magdeburg und der bisherigen herzoglichen Bundes genossen vertheidigen. Dafür dass die von Oberg in dies Dienstverhältniss traten, liehen ihnen die Herzöge hundert löthige Mark. Durch Rückzahlung dieser Summe erlosch dasselbe; jedoch musste die Kündigung, von der beide Theibe Gebrauch machen konnten, ein Jahr vorher Statt finden. Die hundert Mark löthigen Silbers, welche die Gebrüder Werner und Heinrich von der Schulenburg am 21. September 1348 den Herzögen innerhalb eines Jahres zu erstatten versprachen, mögen ihnen wohl aus ähnlicher Veranlassung geliehen worden sein. Bald darauf vermehrte sich die Heeresraacht der Herzöge durch einen Vertrag mit dem Stifte Bremen. Erzbischof Otto von Bremen hatte seinen Neffen, den Domdechanten Moritz von Oldenburg, zum Administrator ernannt und dieser war, als sein Oheim 1348 starb, vom Domcapitel zum Erzbischofe gewählt worden. Der Papst bestätigte ihn nicht, sondern gab das

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      Erzbisthum an Gottfried, Grafen von Arnsberg, bisher Bischof von Osnabrück. Moritz harte vor ihm den Vortheil voraus, dass er im Besitze des Stiftes und der Stiftsschlösser war; nur das verpfändete Thedinghausen fehlte ihm. Selbst die entlegensten Theile des Erzstiftes gehorchten ihm, wie unter andern die Stadt Wildeshausen; denn hätte sie ihn nicht anerkannt, so würde er ihr nicht am 24. Juli 1348 ihre Rechte und Freiheiten bestätigt haben. Er verpflichtete sich am 1. August 1349, während des nächsten Jahres dreissig Mann mit Helmen zwei Wochen nach erhaltener Aufforderung den Herzögen in ihre Schlösser zur Hülfe zu senden, sie und die Ihrigen vor Schaden aus dein Stifte zu bewahren, auch ihnen innerhalb eines Monates zum Ersatz des ihnen dennoch vielleicht zugefügten Schadens zu verhelfen und falls er den Schadenersatz nicht vermittelte, ihnen des Stiftes Schlösser zu öffnen, damit sie selbst sich mit seiner Hülfe Recht verschafften. Zur Kriegshülfe gegen die Grafen von Hoya und gegen die Herren von Diepholz wollte er jedoch nicht verpflichtet sein, denn erstere besassen von seinem Vorgänger die Burg und das Schloss Thedinghausen seit dem 3. August 1346 zu Pfände, und mit letzteren hatten am 22. Juli 1347 die Vögte zu Hagen und Bremervörde und einige andere Stiftsleute ein Friedensbündniss auf die Dauer von zwölf Jahren geschlossen.

      Während aller Kriegsbereitschaft vorgrösserten die Herzöge auf friedlichem Wege ihre Besitzungen. Den Zehnten zu Tewel empfing Herzog Otto am 27. April 1348 von den von Münchhausen zwar nicht für sich, sondern für de» Domherrn Gottfried von Werpe zu Verden und für Heinrich Bochester. Drei Höfe zu Secklendorf aber schenkten ihm und seinem Bruder am 6. September 1348 die von Godinge, indem sie sich nur den lebenslänglichen Niess- brauch davon vorbehielten. Drei Tage später überliessen die von dem Lo den Herzögen sogar alle ihre verleimten und unverlehnten Güter, unter denen sie Güter zu Lohe, Munzel, „Stediem" (bei Leveste), „Ewip" (bei Colenfeld), Hülsede, Weetzen und Elze namhaft machten, und empfingen sie von ihnen wieder zu Lehn. Dem Ritter Albert Bokmast hatten die Herzöge 1340 Gif hörn zur Leibzucht und den Papenteich zum Pfände gegeben. Während d« neun Jahre, die er seitdem als lebenslänglicher Amtmann zu Gifhorn sass, hatte er die zu diesem Schlosse gehörend« Grafschaft oder Gerichtsbarkeit durch Erlegung von 26 Mark lötbigen Silbers eingelöset. Ebenfalls hatte er das zu« Schlosse Warpke, welches 1343 den von dem Knesebeck verpfändet war, gehörende Dorf „Mertze" durch Zahluaj von dreissig Mark löthigen Silbers an sich gebracht. Sein Leibzuchtsrecht über Gifhorn erlosch mit seinem Tode voi die Einlösung des Papenteichs konnten seine Söhne, wenn die Herzöge dieselbe forderten, nicht verhindern. Schwifr riger konnte die Wiedererlangung der Grafschaft Gifhorn und des Dorfes „Mertze" werden, weil Albert Bokmast äk nicht von den Herzögen erhalten hatte. Sie Hessen sich deswegen wahrscheinlich in einer gefährlichen KrankW desselben am 10. Februar 1349 von seinen Söhnen das schriftliche Versprechen geben, dass nach seinem Tode ihn« gegen Erlegung obiger Summen Grafschaft und Dorf ausgeliefert werden und beide bei den Schlössern verbleib»! sollten. Das Dorf Trabuhn im Lenigau, welches die von Krakow und von dem Knesebeck besassen, zogen m Herzöge ein und geriethen deshalb mit ihnen in Zwistigkeit, einigten sich aber mit ihnen am 22. Juli 1349, inded sie ihnen hundert Mark Silber oder die Zurückgabe des Dorfes versprachen. Drei Tage hernach belehnten sie da Knappen Hermann Spörke wegen seines Dienstes mit Höfen und Koten zu Burg nur zur Leibzucht.

      Um diese Zeit nahmen die Herzöge thätigen Antheil an den Ereignissen in der Mark Brandenburg. Es «I daher erforderlich, bei letzteren etwas länger zu verweilen. Seit dem Tode seines Vaters, des Kaisers, ermüde« Markgraf Ludwig von Brandenburg nicht in dem Bestreben, eine neue Königswahl zu Stande zu bringen. Der H Passau am 27. Juli 1348 von dem Herzoge Albrecht von Oesterreich unternommene Versuch einer Aussöhnung zwischen ihm und dem Könige Karl IV. war misslungen. Der todt geglaubte, von einer Wallfahrt zurückgekehrt«, und plötzlich wiedererschienene Markgraf Waldemar von Brandenburg, verbündet mit den Herzögen von Sachs«- Wittenberg, den Grafen von Anhalt und dem Erzbischofe Otto von Magdeburg, hatte gleich darauf in ungläubig kurzer Zeit, während der Markgraf Ludwig in Süddeutschland sich aufhielt, der Altmark sich bemächtigt, die PriegnS sich unterworfen, die Ukermark durch den Herzog Barnim von Stettin besetzen lassen, Berlin, Cöln und Strausberg eingenommen und überhaupt so viele Landestheile für sich gewonnen, dass dem Markgrafen Ludwig fast n'ir £ Neumark verblieb. Mit dem Könige Magnus von Schweden, den Herzögen von Mecklenburg, dem Herzoge Barna von Stettin und den Grafen von Holstein hatte sich Waldemar zu Anfang des Septembers 1348 in Cremmen verbünd«

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      Markgraf Ludwig suchte Hülfe bei dem Könige Waldemar von Dänemark, bei dem Herzoge Erich von Sachsen- Lauenburg und bei dem Könige Kasimir von Polen. Sein Vetter, der Pf'alzgraf Ruprecht bei Rhein, sammelte für ihn in Baiern und in der Pfalz ein mächtiges Heer und Ludwig selbst zog mit einem andern nach der Neumark. Alle seine Feinde waren treue Anhänger des Königs Karl ГУ. und dessen Stütze. Dass sie nicht unterlägen, forderte des Königs eigener Vortheil. Er sammelte deshalb ein grosses Heer in Böhmen, um ihnen beizustehen. Während dessen zogen sie in das Land Lebus'ein und belagerten Müncheberg und Frankfurt an der Oder. Als der Pfalzgraf Ruprecht mit dem Grafen Günther von Schwarzburg bis in die Lausitz vorgedrungen war, wurde er noch im Sep tember 1348 von dem Herzoge Rudolf von Sachsen - Wittenberg geschlagen und gefangen genommen. Dem Grafen Günther gelang es, sich mit dem einen Theile des Heeres durchzuschlagen und dasselbe dem Markgrafen Ludwig in der Neumark zuzuführen. Letzterer eilte nun, Frankfurt zu entsetzen. Bei seiner Annäherung hob der Feind die Belagerung auf, wich zurück und vereinigte sich mit dem Heere des Herzogs Rudolf bei Tempelberg; Ludwig aber zog in Frankfurt ein. Zu Ende September 1348 erschien König Karl IV. mit seinem Heere bei Müncheberg. Die nun vereinigten Heere des Königs, des Markgrafen Waldemar, des Herzogs Rudolf von Sachsen, des Herzogs Barnim von Stettin, des Herzogs Johann von Mecklenburg, der Grafen von Anhalt und des Erzbischofs von Magdeburg lagerten bei Müncheberg, Heinrichsdorf und Tempelberg, in ziemlicher Nähe Frankfurts. Hier im Lager ernannte König Karl IV. eine Commission, die untersuchen sollte, ob Waldemar mit Recht oder Unrecht der Markgraf Waldemar zu sein behauptete, welcher der bisher allgemeinen Annahme nach 1319 gestorben sei. Die Commission bestand aus dem Herzoge Rudolf von Sachsen-Wittenberg und seinem Sohne Rudolf, dem Herzoge Johann von Mecklenburg, dem Grafen Albrecht von Anhalt, dem Grafen Albrecht von Mühlingen und Barby, dem Ritter Werner von Amfurt, dem Ritter Albrecht von Warburg und dem Probste Friedrich von Berlin. Wenigstens zwei von ihnen, nämlich Herzog Rudolf und Graf Albrecht von Anhalt hatten den Markgrafen Waldemar vor 1319 sehr gut gekannt. Die acht Beauftragten forschten bei Fürsten, Herren, Rittern, Knappen und gemeinen Leuten, die den Markgrafen früher gekannt hatten, und erfuhren auf diese Weise gewisslich, dass er es sei. Die gesammelten Beweise theilten sie dem Könige mit. Dieser erklärte sich von der Wahrheit überzeugt und belehnte Waldemar am 2. October 1348 im Feld lager zu Heinrichsdorf mit der Mark Brandenburg und Landsberg, gelobte, ihn bei derselben zu schirmen und zu schützen, und befahl allen Unterthanen in der Mark, ihm zu gehorchen. Für den Fall, dass Waldemar ohne Erben zu hinterlassen stürbe, belehnte er in gleicher Weise die Söhne des Herzogs Rudolf von Sachsen, Rudolf und Otto, und die Grafen Albrecht und Waldemar von Anhalt mit der Mark. Dafür trat der Markgraf Waldemar ihm und der Krone Böhmen am selben Tage die Lausitz ab. Am 7. October brach das vereinigte Heer auf, zog nach Frank furt, belagerte die Stadt und schlose Ludwig in derselben ein. Nur ein Wunder schien ihn retten zu können. Dennoch wurde die Belagerung nach kurzer Zeit aufgehoben. König Karl war der erste, der mit seinem Heere abzog, ihm folgten bald die übrigen Fürsten mit ihren Heeren. Der schwarze Tod scheint sie vertrieben zu haben. Auf seinem Rückzuge im Feldlager zu Fürstenberg ordnete der König Karl IV. am 18. October einen Landfrieden in Sachsen an und ernannte den Markgrafen Waldemar zum Richter des Friedens. Dies Amt konnte eine mächtige Waffe für Letzteren werden, wenn er sie zu gebrauchen verstand, besonders da sechs Tage vorher allen Unterthanen in der Mark, welche ihm den Gehorsam weigern würden, die Strafender Acht vom Könige angedrohet war. Nachdem Müncheberg dem Markgrafen Ludwig die Thore geöffnet, die Stadt Fürstenberg sich ihm ergeben hatte, reisete er nach Dresden, bemühete sieh hier vergeblich, den Markgrafen Friedrich von Meissen, den er zum Gegenkönige Karl's ausersehen hatte, für die Annahme der Königskrone geneigt zu machen. Dagegen gelang es am 21. December 1348 dem Könige Karl IV., der auch nach Dresden gekommen war, den Markgrafen Friedrich in seinen Dienst gegen Ludwig zu ziehen für den Fall, dass letzterer in Böhmen eindringen würde. Von dem Markgrafen Friedrich zurück gewiesen, fand Ludwig in Dresden am 9. December den Grafen Günther von Schwarzburg, einen tapferen und berühmten Kriegshelden seiner Zeit, gegen gewisse Zusicherungen bereit, die Wahl eines römischen Königs, wenn sie auf ihn fiele, anzunehmen. Er wurde am 16. Januar 1349 zu Frankfurt von Ludwig und den Churfürsten seiner Partei gewählt. Dies hatte zur Folge, dass Karl mit den Fürsten seiner Partei ein engeres Bündniss gegen ihn gleich darauf am 17. Februar zu Cöln schloss. Günther war kein zu verachtender Gegner, denn sein Ruf und

      Sndendorf, Urkuadenbuch II. A

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      Kriegsruhm übte eine grosse Anziehungskraft auf die grosse Masse derer, die den Krieg zu ihrem Berufe gewählt hatten. Es fiel ihm daher nicht schwer, ein grosses Heer aufzutreiben. Wirklich zog er ein solches bei Frankfurt am Main zusammen. Dazu kam, dass König Waldemar von Dänemark, Schwager Ludwig's, mit einer Flotte in Mecklenburg zu landen drohete. Karl IV., der unter den Fürsten seiner Zeit sich nicht gerade durch Muth und Tapferkeit auszeichnete, mochte wohl nur noch in einer Aussöhnung mit dem baierschen Fürstenhause sein Heil erblicken und wählte dazu ein Mittel, wodurch er allerdings seinen Zweck erreichte. Ganz unerwartet und plötzlich vermählte er sich am 4. März 1349 mit einer Tochter des Pfalzgrafen Rudolf bei Rhein, der erst wenige Monate vorher den Gegenkönig gewählt hatte und ein Vetter Ludwigs und des gefangenen Pfalzgrafen Ruprecht war. Er bewirkte dadurch den Abfall ihres Vaters von der Gegenpartei und durfte sich versichert halten, dass es beider Sorge sein würde, endlich eine Aussöhnung zu Stande zu bringen. Günther erkrankte, als er zu Anfang Mai 1349 den Krieg gegen Karl beginnen wollte. Er wurde von diesem in dem Schlosse Eltvil, in welches auch Ludwig ohne Gefolge gekommen war, belagert. Karl bewilligte hier im Lager vor dem Schlosse dem Markgrafen Ludwig eine Unterredung mit ihm. Der Erfolg derselben war, dass sich Ludwig ihm am 26. Mai unterwarf, um Frieden bat und versprach, seine Fürstenthümer, Lande und Herrschaften von ihm zu Lehn zu nehmen und den König Günther zur Abdankung zu bewegen. Letzterer fügte sich und machte am 12. Juni, zwei Tage vor seinem Tode, seinen Verzicht auf die Krone bekannt. König Karl belehnte Ludwig und bestätigte ihm alle seine Freiheiten und Rechte. Jedoch scheint es, dass er sich dabei vor genauer Angabe und Bestimmung der Lehne, Freiheiten und Rechte gehütet, dies sorgfältige Vermeiden aber zu verdecken gewusst und nicht so auffällig habe erscheinen lassen, dass nidht Ludwig sich der Meinung hätte hingeben können, alle Lehne, auch die Mark Brandenburg, erhalten zu haben. Manches von dem, was bei der Belehnung und in der darüber gegebenen Urkunde nicht gesagt wurde, konnte auch mündlich durch Erklärungen oder bedingungsweise Versprechungen vom Könige ergänzt sein. Nach seinem ferneren Verhalten scheint es wenigstens, dass er versprochen hatte, den Markgrafen an der Fortsetzung des Krieges in der Mark nicht zu hindern. Am 25. Juni 1349 machte Ludwig seine Aussöhnung mit dem Könige bekannt und forderte auf Grund derselben die Unterwerfung der Städte in der Mark. Sie weigerten sich, fragten beim Könige Karl an und erhielten von ihm am 15. August 1349 die Antwort, dass er nur Waldemar, nach dessen Tode aber nur die Herzöge voa Sachsen-Wittenberg und die Grafen von Anhalt als Markgrafen von Brandenburg und Landsberg anerkenne, und fügte hinzu, dass jeder, der ihnen anders sage, ihm Unrecht thue. Hierdurch musste Ludwig, der von den Landen der Mark Brandenburg fast nur die Neumark besass, zur Einsicht gelangen, dass nur Eroberung ihn in den Besia der übrigen Lande bringen könnte. König Waldemar von Dänemark landete endlich mit einem Heere auf der Insel Poel bei Wismar und hoffte, sich nach der Mark durchzuschlagen. Mit ihm verbündeten sich die Herzöge von Pommern. Am 25. Juli 1349 stand er mit seinem Heere in ihrem Lande und erklärte sich als Feind des Mark grafen Waldemar und der ganzen Partei desselben. Mit dem Markgrafen Ludwig verbündeten sich die Söhne d« Herzogs Wratislaw von Stettin, Graf Otto von Schwerin und Fürst Nicolaus von Wenden, Herr zu Güstrow. Wie Letzterem am 9. October 1349 von dem Markgrafen und seinen Brüdern für seine Hülfe das Schloss Friedrichdorf nebst Land, Schloss und Stadt Meyenburg, dem Herzoge Barnim von Pommern am 21. December desselben Jahre» die Vogteicn Jagow und Stolpe gegen Herausgabe der übrigen von ihm besetzten Ukermark abgetreten wurden, » werden auch die anderen Bundesgenossen mit einzelnen Theilen der Mark belohnt worden sein. Markgraf Ludwig konnte im Westen der Mark Brandenburg, obgleich Graf Otto von Schwerin von dieser Seite ihm Hülfe leistete, ohne die Herzöge zu Lüneburg den Krieg nicht ernstlich führen und musste die Altmark dem Erzbischofe Otto von Magde burg lassen, der sie als ein Pfand von dem Markgrafen Waldemar am 5. Mai 1349 in Besitz genommen hatte. W» Herzog Otto zu Lüneburg mit den Herzögen von Mecklenburg und sein Bruder Wilhelm mit den Grafen von Anhalt verschwägert, letzterer ausserdem durch seine älteste Tochter mit den Herzögen von Sachsen-Wittenberg verwandt. ?o waren doch auch beide rechte Vettern Ludwigs. Deshalb durfte er hoffen, sie zur Hülfe geneigt zu finden. Eiw kleine Spannung zwar mochte zwischen ihnen und ihm eingetreten sein, weil er seit den zwei Jahren, dass ?em Vater gestorben war, ihnen fünf tausend Mark feinen Silbers, die derselbe ihnen schuldig geblieben war, weder gewM noch irgend welches Pfand oder Sicherheit dafür gestellt hatte. Um die Eintracht wieder herzustellen, gelobten er

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