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Charter: Urkundenbuch Braunschweig und Lüneburg, ed. Sudendorf, 1859 (Google data) 659
Signature: 659

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Herzog Magnus hatte, wie es scheint, die Wendung, welche die Angelegenheit nehmen würde, und die Noth- wendigkeit, sich ferner zu rüsten, vorhergesehen. Anderthalb Monate bevor ihm die Rechtsfindung mitgethcilt wurde, und gleich nach Ablauf des auf acht Wochen zwischen dem Markgrafen Ludwig von Brandenburg, dem Erzbischofe Otto von Magdeburg, dem Herzoge Rudolf von Sachsen - Wittenberg und dem Grafen Albrecht von Anhalt am 17. September geschlossenen Friedens, nämlich am 17. November 1346, verband er sich zu Tangermünde mit dem Markgrafen Ludwig auf die Dauer von vier Jahren. Bisherige Zwistigkeiten unter ihnen, vielleicht über die Schlösser Brome, Vorsfelde und Bahrdorf sollten während der Zeit mit Ausnahme gütlicher Vorstellungen ruhen. Der Mark graf ernannte an der Stelle des bisherigen Hauptmanns der Mark Brandenburg, nämlich des Burggrafen Johann zu Nürnberg, der jenen Frieden zu Stande gebracht hatte, nach dem Rathe und Willen des Herzogs den Ritter Friedrich von Lochen zum Amtmanne in der Altmark, liess denselben geloben, statt seiner, falls er selbst sich nicht im Lande Brandenburg aufhielte, in derselben Weise, wie er es hätte thun müssen, dem Herzoge Hülfe und Heeresfolge zu leisten, und verpflichtete sich, ihn nicht ohne des Herzogs Rath und Willen während des nächsten Jahres vom Amte zu entsetzen, darnach aber, falls er ihn entsetzte, oder derselbe seine Entlassung nähme, aus dem markgräflichen Hofgesinde einen ehrbaren Mann wieder zum Amtmanne zu ernennen, der dem Herzoge dasselbe, wie der frühere, leistete. Dafür gelobte der Herzog, fünf und zwanzig Mann mit Helmen zwei Wochen nach erhaltener Aufforderung dem Markgrafen zur Hülfe zu senden, die ihm nach jedem Ende der Mark, wo er ihrer bedürfte, und zehn Meilen darüber hinaus folgen sollten. Sobald sie in sein Land kämen, sollte der Markgraf ihnen Beköstigung und Futter geben, auch die Kosten für Hufschlag aber nicht die Zeche in den Herbergen bezahlen. Bedürfte er grösserer Hülfe, so wollte der Herzog ihm mit seiner ganzen Macht folgen und helfen, dafür aber verhältnissmässig nach der Anzahl der Mannschaft an dem Gewinne Theil nehmen. Eroberte Schlösser jedoch oder Festen sollte der Markgraf behalten. Durch dies Bündniss verband sich der Herzog mit ihm gegen jeden, ausgenommen seine Vettern zu Lüneburg, den Markgrafen Friedrich von Meissen und den Herzog Rudolf von Sachsen-Wittenberg, gegen die er ihm keine Hülfe gelobte. Jedoch versprach er, ihm auch gegen den Herzog Rudolf zu helfen, wenn derselbe ihm Unrecht zufügen wollte. Herzog Magnus der jüngere, der, falls sein Vater innerhalb der nächsten vier Jahre stürbe, die von dem selben übernommenen Verpflichtungen ausführen sollte, gelobte, mit ihm und an seiner Statt das Bündniss zu halten. Um die Kriegscasse zu füllen, nahm Herzog Magnus auch von neuem Verkäufe und Verpfandungen vor. So verkaufte er am 12. Juli 1346 auf Wiederkauf Gefalle aus einer Mühle den Gebrüdern Munter, entlieh von den Gebrüdern Friedrich und Gerhard von Wederden für das ihnen schon am 15. Mai 1345 mit der Stadt gleiches Namens ver pfändete Schloss Calvörde 30 Mark Silber und verpfändete am 30. November desselben Jahres von dem Schlosse Jerxheim, dessen eine Hälfte er am 13. December des vorigen Jahres an Günzel von der Asseburg und an die Gebrüder Heinrich und Ludolf von Wenden pfandweise überlassen hatte, die andere Hälfte dem Luthard von Wenden und dem Ritter Hildemar von Steinberg für 800 Mark löthigen Silbers. Mit der Hälfte des Schlosses erhielten sie 14 Hufen Landes, den halben Zehnten auf dem Felde daselbst und folgende zum Schlosse gehörende zehn Dörfer: Söllingen, Dobbeln, Ingeleben, Seeker, Jerxheim, Beierstedt, Gevensleben, Watenstedt, Neinstedt und „Vinsleben' mit Beede und Gericht über dieselben und die früher zum Schlosse Voigtedahlum gehörende Gülte zu Watenstedt. Die Beede betrug jährlich 37 Mark löthigen Silbers und der herzogliche Amtmann wurde angewiesen, ihnen bei Erhebung derselben nöthigen Falls mit Pfändung zu helfen. Sie mussten sich verpflichten, den Pfandvertrag nicht vor Ablauf der nächsten drei Jahre und nur zu Weihnachten zu kündigen, wonach ihnen ein Jahr darauf die Pfandsumme erstattet werden sollte. Dagegen räumten sie dem Herzoge die Befugniss ein, zu Weihnachten jedes Jahres zu kündigen und am folgenden ersten Mai das Pfandstück einzulösen. Falls ihnen der Herzog, nachdem sie in der vertragsmäseige0 Weise von ihrem Kündigungsrechte Gebrauch gemacht hätten, ein Jahr darnach die Pfandsumme nicht erstattete, sollten sie befugt sein, an herzogliche sesshafte Mannen unter der Bedingung, dass diese dieselben Verpflichtungen übernähmen und Besitz vom halben Schlosse nicht zum Behufe von Fürsten, Herren oder Bürgern ergriffen, che
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Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 659, S. 478

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      XXV

      Hälfte des Schlosses weiter zu verpfänden. Den Pfandinhabern gestattete er, nur nachdem sie auf die vor ihn gebrachte Klage zwölf Wochen lang Rechtshülfe von ihm vergeblich erwartet haben würden, vom Schlosse Krieg zu fuhren. Sie gelobten übrigens, in ihren Streitigkeiten sich seiner Entscheidung zu fügen, und er, sie zu vertheidigen. Er behielt sich das Oeffnungsrecht am Schlosse vor und gelobte, dass der Amtmann, den er, um davon Krieg zu fuhren, darauf setzen würde, ihnen Burgfrieden und Burghude leisten sollte. Zuletzt verpflichtete sich der Herzog, wenn in seinem Kriege die .Hälfte des Schlosses verloren würde, mit dem Eroberer keinen Frieden oder Sühne zu errichten, bevor sie das Schloss oder die I'fandsumme wieder erhalten hätten, oder ihnen zum Bau eines anderen Schlosses im selben Gerichtebezirke, von wo aus sie die ihnen verpfändeten Gefälle zu erheben im Stande wären, bchülflich zu sein. Weil Jcrxheim eins der Schlösser war, welches Angriffe des Erzbischofes auf das Uerzogthum abwehren sollte, machte seine Verpfändung solche Bedingungen erforderlich.

       
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