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Charter: Urkundenbuch Braunschweig und Lüneburg, ed. Sudendorf, 1859 (Google data) 689
Signature: 689

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des Herzogs Magnus von Braunschweig des älteren. Nur nicht gegen diesen, sonst gegen jeden anderen gelobte Herzog Wilhelm sie in ihrem Rechte wie seine anderen Mannen zu vertheidigen. Die Schlösser sollten ihm zu jeder Zeit, in allen seinen Nöthen und zu seinem Behufe offen sein. Falls er von ihnen Krieg führen wollte und auf sie seine Amtleute sendete, so sollten diese während des Krieges für die Beköstigung auf den Schlössern sorgen, die von Werbergc und den Heinrich von Veitheim nebst deren Leuten vor Unfug und Schaden bewahren, ihnen, so lange der Krieg dauerte, für die zu den Schlössern gehörenden Vorwerke und Pflugwerk, auch für die Dörfer Warberg, Harbcke und Destedt Friedegut geben, ausserdem sowohl den von Werberge als dem Heinrich von Veitheim ein ganzes Dorf als Friedegut anweisen, falls der Feind Güter besässe, aus denen die Entschädigung bezogen werden könnte. Würden die Schlösser oder eins derselben in dem Dienste des Herzogs, wenn sein Amtmann und die Seinen es besetzt hielten und er davon Krieg führte, verloren, so sollte der Herzog nach Schätzung der von beiden Seiten dazu ernannten Vertrauensmänner das Schloss ersetzen. Würde es auf welche Veranlassung auch von denen belagert, gegen die er nicht zum gütlichen Vergleiche oder zum Rechte hätte verhelfen können, so sollte er mit aller Macht das Schloss retten und entsetzen helfen. Sie gelobten, sich seiner Entscheidung zu fügen und ihn und die Seinen von den Schlössern vor Schaden zu bewahren. Die Schlösser Harbcke und Warberg konnten dem Herzoge in einem Kriege mit dem Erzbischofe Otto von Magdeburg, diesem treuen Bundesgenossen der Herzöge von Sachsen-Witten berg, wesentliche Dienste leisten. Wie in dem Bündnisse des Herzogs mit den Grafen von Wunstorf spricht sich auch in diesem Dienstvertrage mit den von Werberge und von Veitheim die Erwartung des Herzogs aus, dass er in der Zeit bis zum Jahre 1360 Kriege mit den Herzögen von Sachsen-Wittenberg und mit ihren und des Kaisers Bundesgenossen zu bestehen haben würde. Nachdem der Herzog am 28. September 1356 sich von Bertold von Lenthe die Abtretung eines Hofes zu Engelbostel und eines anderen auf dem Brühle vor Hannover unter gewissen Voraussetzungen hatte zusichern lassen, verpfändete er am folgenden Tage dem Knappen Balduin von Wenden das Schloss Thune mit allem Zubehör, geistliche Lehne ausgenommen, für 75 Mark löthigen Silbers auf die Dauer von wenigstens vier Jahren unter der Bedingung, dass derselbe sich seiner Entscheidung fügte, ihm das Schloss öffnete und ihn und die Seinen davon vor Schaden bewahrte. Die bei der Einlösung des Schlosses sich vorfindende Saat sollte der Herzog, wenn er sie nach Abschätzung vergütete, behalten. Ausserdem gelobte Knappe Balduin von Wenden, falb der Herzog, ohne einen Sohn zu hinterlassen, stürbe, dem Herzoge Ludwig, falls aber dieser nach ihm, ohne einen Sohn zu hinterlassen, stürbe, dem vom Rathscollegio gewählten Bruder desselben das Schloss zu gute zu halten und ihm den Pfandvertrag zu erfüllen. Der Markgraf Ludwig der Römer musste, seitdem er sich durch seine Aussöhnung mit dem Kaiser die Mark Brandenburg gesichert hatte, demselben ergeben bleiben und sich hüten, den kaiserlichen Anordnungen im Reiche zuwider zu handeln. Herzog Wilhelm durfte nicht darauf rechnen, dass derselbe, wenn er als mächtigster Nachbar des Herzogthums vom Kaiser den Befehl, feindlich gegen ihn aufzu treten oder wenigstens den Durchzug durch sein Land zu gestatten und seine Schlösser den Feinden des Herzogs zu öffnen, erhielte, nicht nothgedrungen Folge leisten würde. Deswegen mussten die herzoglichen Grenzfesten an der Altmark in gutem Stande erhalten werden. Dies war wohl die Veranlassung dazu, dass der Herzog den Knappen Balduin von Wenden beauftragte, 25 Mark löthigen Silbers auf den Bau des Schlosses Thune nach seinem Rathe zu verwenden, von welchem Gelde er, so viel davon bei der Einlösung verbraucht sein würde, zu erstatten versprach. Als am 18. October der Knappe Otto von Roden zu Gunsten der Stadt Hannover den zwischen der Stadt und der Brückmühle gelegenen Ottenwerder resignirte, wandte er sich deshalb nur an den Herzog Wilhelm. Es konnte dies wohl nicht anders als mit Einvernehmen des Letzteren geschehen und ist, wie überhaupt der Umstand, dass alle Urkunden in der Regel nur dem Herzoge Wilhelm ausgestellt wurden, ein Beweis, wie wenig dieser geneigt war, den jungen Herzog Ludwig, den er für unmündig hielt und als solchen behandelte, zur vollen Theilnahme an der Regierung gelangen zu lassen. Das unterhalb Vlotho gelegene Schloss Schune, dessen eine Hälfte Herzog Wilhelm am 25. Mai 1356 von dem Ritter Friedrich de Wenth und dessen Sohne Lutbert eingelöset hatte, verpfändete er am 14. November desselben Jahres dem edelen Herrn Otto von der Lippe und dem Grafen Adolf von Schauenburg für drei hundert Mark löthigen Silbers auf die Dauer von wenigstens acht Jahren unter der Bedingung, dass es ihm stets in allen Nöthen und zu seinem Behufe offen gehalten würde. Sie gelobten, sich seiner richterlichen Entscheidung
Source Regest: Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 689, S. 553
 

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Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 689, S. 553

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    Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 689, S. 553

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      zu fugen, verlangten aber, wenn er gütlich ihre Streitigkeiten schlichten wollte, davon mit zu wissen. Hülfe er ihnen, wenn jemand ihnen Unrecht zufügte, nicht innerhalb vier Wochen nach der Klage zum gütlichen Vergleiche oder zu ihrem Rechte, so sollte es ihnen gestattet sein, sich vom Schlosse gegen das Unrecht zu wehren. Würde das Sehloss durch Unglück verloren, so sollte er, falls er nicht vorzöge, ihnen innerhalb des nächsten Jahres die Pfandsumme zurückzuzahlen, innerhalb vier Wochen nach der Aufforderung auf eigene Kosten, Gewinn und Verlust fünfzig Gewafmete in ihre benachbarten Schlösser zu den hundert Mann Besatzung, die sie dort zu stellen versprachen, legen und mit ihnen gemeinsam so lange um das Sehloss Krieg führen, bis sie es wieder erobert hätten. Keiner von ihnen sollte dann ohne Bewilligung des Anderen Sühne oder Frieden schliessen. Auch sie verpflichteten sich, den Pfand vertrag, falls der Herzog, ohne einen Sohn zu hinterlassen, stürbe, dem Herzoge Ludwig und, wenn dieser nach ihm, ohne einen Sohn zu hinterlassen, stürbe, dem vom Rathscollegio gewählten Bruder desselben zu halten. Hierdurch bezeichneten sie sich als künftige Bundesgenossen des Herzogs Ludwig; denn, wenn sie in einem Kriege um das Herzogthum für ihn wegen des Schlosses Schune kämpften, konnten sie hinsichtlich der übrigen Theile des Herzog- thums doch nicht Bundesgenossen seiner Feinde sein noch neutral bleiben. Weil Herzog Wilhelm dem Bischöfe von Minden nicht trauete, b'ess er dieses an der Grenze des Stiftes gelegene Sehloss in Vertheidigungsstand setzen und beauftragte den edelen Herrn und den Grafen, zum Ausbau desselben 160 Mark löthigen Silbers zu verwenden, die er, so viel davon verausgabt sein würde, bei der Einlösung des Schlosses zu erstatten versprach. Wasmod von Meding und Heinrich Moltzen, die er am 1. Juni 1354 als Amtleute auf das ihnen verpfändete Sehloss Dannenberg, ohne Rechnungsablage von ihnen zu verlangen, gesetzt hatte, reichten eine Rechnung von 113 Mark lüneburger Pfennige für Vorschüsse und Verwaltungskosten des Schlosses ein. Der Herzog Hess das Geld ihnen am 25. No vember 1356 durch seinen Küchenmeister Diedrich Schlettc, der also auch wohl die Geschäfte eines herzoglichen Cassenmeisters versah, auszahlen. Am 14. December 1356 erhielten Aschwin von Salder, Probst zu St. Blasius in der Burg zu Braunschweig, sein Bruder Heinrich, seine Neffen Hans und Siegfried von Salder, Johann von Saldo zu Lichtenberg und dessen Söhne, Ludolf von Hohnhorst, der Küchenmeister Diedrich Schlette, die Gebrüder Heinrich und Harneid von Wrestede, Hans von Honlege, sein Sohn Ludolf und sein Vetter Ludolf von dem Herzoge Wilhelm drei Schlösser für 280 Mark löthigen Silbers zu Pfände. Es waren dies die Schlösser Lauenrode, Hannover uni Pattensen mit den Vogteien, mit zwei Hufen auf dem Felde zu „Osterem" vor Pattensen, welche nebst der Vogt« zu Pattensen von den Herzögen Otto und Wilhelm dem Knappen Conrad von Elvede auf die Dauer seines Lebena überlassen worden waren, und mit den Dörfern Hilperdingen und Sehnde. Fünf unter diesen Pfandinhabern ernannte Herzog Wilhelm zu Amtleuten auf denselben Schlössern, nämlich den Probst Aschwin von Salder, den Ritter Ludolf von Holmhorst und den Küchenmeister Diedrich Schlette, Mitglieder des Rathscollegii, ferner den Johann von Saldef und den Hans von Honlege, welcher letzterer als Rath des Herzogs Magnus von Braunschweig sich um die Einigung beider Herzöge verdient gemacht hatte. Diese fünf Amtleute gelobten, für Herzog Wilhelm auszulegen, ihm zu borgen und Rechnung zu führen. Er dagegen versprach, ihnen Schaden zu ersetzen, sie von den Schlössern und dem AtuM nicht zu entsetzen, bevor ihnen ihre Auslagen erstattet und ihnen Schadenersatz geleistet sein würde, sich mit ihnes zu berechnen, wenn sie es forderten, und innerhalb eines Vierteljahres darnach sie zu befriedigen. Sie verpflichtete« sich, den Pfand- und Dienstvertrag, falls der Herzog, ohne einen Sohn zu hinterlassen, stürbe, dem Herzoge Ludwig zu halten. Im Vergleiche zu der Wichtigkeit der drei Schlösser war die Pfandsumme so gering, dass nur eine Pfandinhabern erwiesene Gunst in der Verpfändung erblickt werden kann, wenn mit ihr nicht etwa bezweckt wurd< dem seit einiger Zeit vom Kaiser zu Gnaden aufgenommenen und mit dem Herzoge wegen der Herrschaft Meine: in Zerwürfnisse gerathenen Lehnsherrn zweier jener Schlösser, nämlich dem Bischöfe von Hildesheim, gegenüber die Schlösser um jeden Preis den sichersten Händen anzuvertrauen.

       
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