Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 689, S. 553
Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 689, S. 553
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zu fugen, verlangten aber, wenn er gütlich ihre Streitigkeiten schlichten wollte, davon mit zu wissen. Hülfe er ihnen, wenn jemand ihnen Unrecht zufügte, nicht innerhalb vier Wochen nach der Klage zum gütlichen Vergleiche oder zu ihrem Rechte, so sollte es ihnen gestattet sein, sich vom Schlosse gegen das Unrecht zu wehren. Würde das Sehloss durch Unglück verloren, so sollte er, falls er nicht vorzöge, ihnen innerhalb des nächsten Jahres die Pfandsumme zurückzuzahlen, innerhalb vier Wochen nach der Aufforderung auf eigene Kosten, Gewinn und Verlust fünfzig Gewafmete in ihre benachbarten Schlösser zu den hundert Mann Besatzung, die sie dort zu stellen versprachen, legen und mit ihnen gemeinsam so lange um das Sehloss Krieg führen, bis sie es wieder erobert hätten. Keiner von ihnen sollte dann ohne Bewilligung des Anderen Sühne oder Frieden schliessen. Auch sie verpflichteten sich, den Pfand vertrag, falls der Herzog, ohne einen Sohn zu hinterlassen, stürbe, dem Herzoge Ludwig und, wenn dieser nach ihm, ohne einen Sohn zu hinterlassen, stürbe, dem vom Rathscollegio gewählten Bruder desselben zu halten. Hierdurch bezeichneten sie sich als künftige Bundesgenossen des Herzogs Ludwig; denn, wenn sie in einem Kriege um das Herzogthum für ihn wegen des Schlosses Schune kämpften, konnten sie hinsichtlich der übrigen Theile des Herzog- thums doch nicht Bundesgenossen seiner Feinde sein noch neutral bleiben. Weil Herzog Wilhelm dem Bischöfe von Minden nicht trauete, b'ess er dieses an der Grenze des Stiftes gelegene Sehloss in Vertheidigungsstand setzen und beauftragte den edelen Herrn und den Grafen, zum Ausbau desselben 160 Mark löthigen Silbers zu verwenden, die er, so viel davon verausgabt sein würde, bei der Einlösung des Schlosses zu erstatten versprach. Wasmod von Meding und Heinrich Moltzen, die er am 1. Juni 1354 als Amtleute auf das ihnen verpfändete Sehloss Dannenberg, ohne Rechnungsablage von ihnen zu verlangen, gesetzt hatte, reichten eine Rechnung von 113 Mark lüneburger Pfennige für Vorschüsse und Verwaltungskosten des Schlosses ein. Der Herzog Hess das Geld ihnen am 25. No vember 1356 durch seinen Küchenmeister Diedrich Schlettc, der also auch wohl die Geschäfte eines herzoglichen Cassenmeisters versah, auszahlen. Am 14. December 1356 erhielten Aschwin von Salder, Probst zu St. Blasius in der Burg zu Braunschweig, sein Bruder Heinrich, seine Neffen Hans und Siegfried von Salder, Johann von Saldo zu Lichtenberg und dessen Söhne, Ludolf von Hohnhorst, der Küchenmeister Diedrich Schlette, die Gebrüder Heinrich und Harneid von Wrestede, Hans von Honlege, sein Sohn Ludolf und sein Vetter Ludolf von dem Herzoge Wilhelm drei Schlösser für 280 Mark löthigen Silbers zu Pfände. Es waren dies die Schlösser Lauenrode, Hannover uni Pattensen mit den Vogteien, mit zwei Hufen auf dem Felde zu „Osterem" vor Pattensen, welche nebst der Vogt« zu Pattensen von den Herzögen Otto und Wilhelm dem Knappen Conrad von Elvede auf die Dauer seines Lebena überlassen worden waren, und mit den Dörfern Hilperdingen und Sehnde. Fünf unter diesen Pfandinhabern ernannte Herzog Wilhelm zu Amtleuten auf denselben Schlössern, nämlich den Probst Aschwin von Salder, den Ritter Ludolf von Holmhorst und den Küchenmeister Diedrich Schlette, Mitglieder des Rathscollegii, ferner den Johann von Saldef und den Hans von Honlege, welcher letzterer als Rath des Herzogs Magnus von Braunschweig sich um die Einigung beider Herzöge verdient gemacht hatte. Diese fünf Amtleute gelobten, für Herzog Wilhelm auszulegen, ihm zu borgen und Rechnung zu führen. Er dagegen versprach, ihnen Schaden zu ersetzen, sie von den Schlössern und dem AtuM nicht zu entsetzen, bevor ihnen ihre Auslagen erstattet und ihnen Schadenersatz geleistet sein würde, sich mit ihnes zu berechnen, wenn sie es forderten, und innerhalb eines Vierteljahres darnach sie zu befriedigen. Sie verpflichtete« sich, den Pfand- und Dienstvertrag, falls der Herzog, ohne einen Sohn zu hinterlassen, stürbe, dem Herzoge Ludwig zu halten. Im Vergleiche zu der Wichtigkeit der drei Schlösser war die Pfandsumme so gering, dass nur eine Pfandinhabern erwiesene Gunst in der Verpfändung erblickt werden kann, wenn mit ihr nicht etwa bezweckt wurd< dem seit einiger Zeit vom Kaiser zu Gnaden aufgenommenen und mit dem Herzoge wegen der Herrschaft Meine: in Zerwürfnisse gerathenen Lehnsherrn zweier jener Schlösser, nämlich dem Bischöfe von Hildesheim, gegenüber die Schlösser um jeden Preis den sichersten Händen anzuvertrauen.
Urkundenbuch Braunschweig und Lüneburg, ed. Sudendorf, 1859 (Google data) 689, in: Monasterium.net, URL </mom/BraunschweigLueneburg/b8b33cfa-eacd-4074-be7b-56f9bb039d95/charter>, accessed at 2024-11-24+01:00
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