Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 665, S. 486
Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 665, S. 486

Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 665, S. 486
Die Ereignisse der letzten Jahre hatten, so scheint es, in Herzog Magnus die Sehnsucht erweckt, Erleichterung der Sorgen und der Regierungslast zu finden. Mit grosser Hoffnung sah er auf seinen Sohn Magnus, der noch lebensmuthig und in voller Manneskraft sich nach einem Wirkungskreise umsah, in welchem sich seinem kühnen Geiste Aussicht auf Ruhm und Ehre eröffnete. Ihm überlieferte Herzog Magnus am 27. April 1348 zu Wolfenbüttel mit Bewilligung seiner Gemahlinn Sophie das Schloss und die Stadt Sangerhausen nebst allen Festen auf jener Seite des Harzes, also dasjenige Gebiet, welches in die Sühne mit dem Erzbischofe von Magdeburg nicht eingeschlossen war, in welchem daher der Krieg seinen Fortgang nahm oder zu jeder Zeit wieder begonnen werden konnte. Ab Amtmann oder Vogt sollte der junge Herzog diesem Gebiete vorstehen, jedoch keine der Festen oder Schlösser veräussern oder verkaufen, noch ohne seiner Eltern Bewilligung wichtige Angelegenheiten zu Ende führen. Auch verpflichtete er sich, nach seiner Eltern Tode über dies Gebiet kein besonderes Recht zu beanspruchen, sondern e mit seinen Brüdern gemeinsam zu besitzen. Die Lehnsleute im Gebiete von Sangerhausen hingen wie früher, unmittelbar von dem Herzoge Magnus dem älteren ab und wurden von ihm, wenn "eine Belehnung erforderlich war, auch ferner belehnt. So belehnte er und nicht sein Sohn die Wittwe des Heinrich von Schellenberg am 22. Sep tember 135Ô mit Gütern zu Sangerhausen und „Kyselhusen".
Urkundenbuch Braunschweig und Lüneburg, ed. Sudendorf, 1859 (Google data) 665, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/BraunschweigLueneburg/b984fead-9f41-4f58-bb0f-d2cec1d8d8fa/charter>, accessed 2025-04-17+02:00
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