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Charter: Urkundenbuch Braunschweig und Lüneburg, ed. Sudendorf, 1859 (Google data) 665
Signature: 665

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Diedrich Schonehoch und die Gebrüder Diedrich und Albrecht Kriwitz, denen am 20. März 1347 das Schloss Landsberg für 400 Schock Groschen verpfändet worden war, besassen nach dem am 5. Juni 1347 erfolgten Verkaufe der Markgrafschaft Landsberg das Schloss von dem Markgrafen Friedrich von Meissen zu Pfände. Für jenes Geld hatten sie dem Herzoge Proviant und Fourage in seinem Kriege anschaffen sollen. Ihre Auslagen aber überstiegen, wie es scheint, die Pfandsumme um 1178 Schock Groschen, für welche Forderung der Herzog ihnen nun Zahlung oder Sicherheit leisten musste. Deshalb verpfändete er, seine Gemahlinn Sophie und sein Sohn Magnus ihnen am 6. April 1348 Schloss und Stadt Wiehe, welche ihm dem Vertrage vom 5. Juni des vorigen Jahres gemäss, bis die Kaufsumme für die Mavkgrafschaft völlig bezahlt sei, als Pfand verblieb. Die Pfandinhaber sollten dem Herzoge in allen seinen Isöthen Schloss und Stadt öffnen, der von ihm auf das Schloss zn setzende Amtmann ihnen Gewähr für dasselbe, auch Burgfrieden und Burghude leisten und ihnen für ihr Pflugwerk Friedegut geben, falls es den Feinden abgenommen werden könnte. Der Herzog gab ihnen ausserdem die gebräuchliche Versicherung, im Falle das Schloss erobert würde, und gestattete ihnen die Selbsthülfe von demselben in Ermangelung seines Beistandes.
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Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 665, S. 486
 

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    Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 665, S. 486

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      Die Ereignisse der letzten Jahre hatten, so scheint es, in Herzog Magnus die Sehnsucht erweckt, Erleichterung der Sorgen und der Regierungslast zu finden. Mit grosser Hoffnung sah er auf seinen Sohn Magnus, der noch lebensmuthig und in voller Manneskraft sich nach einem Wirkungskreise umsah, in welchem sich seinem kühnen Geiste Aussicht auf Ruhm und Ehre eröffnete. Ihm überlieferte Herzog Magnus am 27. April 1348 zu Wolfenbüttel mit Bewilligung seiner Gemahlinn Sophie das Schloss und die Stadt Sangerhausen nebst allen Festen auf jener Seite des Harzes, also dasjenige Gebiet, welches in die Sühne mit dem Erzbischofe von Magdeburg nicht eingeschlossen war, in welchem daher der Krieg seinen Fortgang nahm oder zu jeder Zeit wieder begonnen werden konnte. Ab Amtmann oder Vogt sollte der junge Herzog diesem Gebiete vorstehen, jedoch keine der Festen oder Schlösser veräussern oder verkaufen, noch ohne seiner Eltern Bewilligung wichtige Angelegenheiten zu Ende führen. Auch verpflichtete er sich, nach seiner Eltern Tode über dies Gebiet kein besonderes Recht zu beanspruchen, sondern e mit seinen Brüdern gemeinsam zu besitzen. Die Lehnsleute im Gebiete von Sangerhausen hingen wie früher, unmittelbar von dem Herzoge Magnus dem älteren ab und wurden von ihm, wenn "eine Belehnung erforderlich war, auch ferner belehnt. So belehnte er und nicht sein Sohn die Wittwe des Heinrich von Schellenberg am 22. Sep tember 135Ô mit Gütern zu Sangerhausen und „Kyselhusen".

       
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