Charter: Urkundenbuch Braunschweig und Lüneburg, ed. Sudendorf, 1859 (Google data) 663
Signature: 663
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Herzogs manche Höfe, von denen er am 25. Mai des vorigen Jahres einen halben
Hof zn Gunsten zweier Bürger davon befreiet und mit Weichbildsrecht versehen hatte. Auch
eine jährliche Beede von 25 Mark Silber bezog er aus dem Weichbilde. Durch die
kriegerischen Aussichten beunruhigt mochten die Bürger eine genügendere Bürg schaft
fordern. Der Herzog gab sie ihnen am 8. Juli 1347, indem er die Bürger auf die Dauer der
beiden nächsten Jahre von der Beede befreiete, und sie entliessen ihn der Schuld. Für eine
andere Forderung von sechs löthigen Mark verwies er am 22. Juli desselben Jahres zwei
Bürger zu Braunschweig auf die Einkünfte des Zolles zu Thiede. Unterdessen richtete der
Erzbischof seine Heeresmacht gegen die beim Herzogthume Braunschweig gelegenen streitigen
Schlösser und machte, wie es scheint, mit dem Schlosse Calvörde den Anfang. Durch den über
diese« Schloss am 15. Mai 1345 abgeschlossenen Pfandvertrag hatten zwar die Gebrüder
Friedrich und Gerhard von Wederden die Verpflichtung übernommen, das Schloss nicht an den
Erzbischof von Magdeburg weiter zu verpfänden. Dass sie ihm aber mit demselben nicht zu
Dienste sitzen sollten, war, obgleich es dem Herzoge fast dieselben Nach theile bringen
musste, nicht darin gesagt. Es scheint nicht, dass das Schloss vom Erzbischofe erobert,
wohl aber, dass die Gebrüder von Wederden gefangen und nach Magdeburg abgeführt wurden.
Hier schlössen sie nun am 24. November 1347 mit dem Erzbischofe einen Vertrag, wodurch sie
sich verpflichteten, mit dem Schlosse, so lange es ihr Pfand sein würde, ihm, wo er dessen
bedürfe, zu Diensten zu sitzen. Die Pfandsumme versprachen sie, sobald sie zurückbezahlt
sei, in Lehngütern des Stiftes anzulegen. Sie fügten sich in allen Irrungen seiner
Entscheidung; er übernahm, sie bei Recht zu erhalten und zu vertheidigen, sie nach dem
Ermessen der von beiden Seiten erwählten Vertrauensmänner für ihren mit dem Schlosse zu
leistenden Dienst, falls sie um seinetwillen in Krieg geriethen, zu belohnen und in
Feindes Lande zu entschädigen, während des Krieges für Beköstigung auf dem Schlosse zu
sorgen, ihren Schaden und die Beschädigungen am Schlosse zu ersetzen, dasselbe, wenn es
belagert würde, zu befreien und alle Angriffe sogleich mit aller Macht von ihnen
abzuwehren. Sonderbar klingt es, dass, obgleich nach Lage der Verhältnisse der Vertrag dem
Erzbischofe nur gegen den Herzog Hülfe sichern sollte, die von Wederden ausdrücklich
hervorhoben, gegen diesen nicht dienen zu wollen. Doch das war wohl nur eine Klausel,
welche» der Erzbischof' sich gefallen liess, um durch dieselbe augenblicklich ihrer Ehre
zu genügen. Wenn die Umstände es forderten, fand sich das Uebrige. Mitten im Winter zog
nun der Erzbischof mit ganzer Macht gegen das Herzogthum Braunschweig weiter. Bei seinem
Herannahen fehlte es dem Herzoge wieder an Mitteln. Dies Mal mussten die Herzöge n
Lüneburg aushelfen. Sei es, dass Burchard von Marenholtz und Otto von Marenholtz mit dem
Barte sehr �? ungelegener Zeit die (500 löthigen Mark wieder forderten, wofür ihnen das
Schloss Bahrdorf verpfändet war, oder dass der Herzog das gefährdete Schloss besser
verwerthen oder in sicherere Hände bringen wollte, er und sein Sohn Magnus verkauften
ihren Vettern zu Lüneburg am 13. December 1347 für jene Summe und für 1000 Mark löthigen
Silbers dieses ihm von dem Erzbischofe streitig gemachte Schloss und das Schloss
Süpplingenburg mit Gericht and Vogtei und allem Zubehör, ausgenommen das Gericht zu
Helmstedt und Neumark. Sie versprachen, ihre Vettern is den Besitz der Schlösser zu setzen
und ihnen für dieselben Gewähr zu leisten. Eine Zahlung auf die Kaufsummc erfolgte jedoch
erst am 20. Januar des folgenden Jahres. Auch dies Mal begünstigte den Erzbischof das
Glück. Er bemächtigte sich des Weichbilds Schöningen, durchbrach also die Kette von
Schlössern und Festungen, die da.» Herzogthum schützen sollten. Das ganze Land lag offen
vor ihm da. Herzog Magnus erblickte kein anderes Heil, als Sühne mit ¡hm zu schliessen,
wollte sich jedoch auf keine Unterhandlungen über die streitigen Schlösser der
Markgrafschaft Landsberg, der Pfalz Sachsen und über Sangerhausen einlassen. So kam denn
eine nur das Herzog thum Braunschweig und die bei demselben gelegenen streitigen Schlösser
betreffende Sühne am 18. December 1347 in dem Weichbilde Schöningen selbst zu Stande.
Nachdem Herzog Magnus selber in der auf die Klage des En- bischofes eingereichten
Gegenschrift das Schloss Hötensleben und das Dorf Rorsheim aufgegeben hatte und durch die
Rechtsfindung des Schiedsgerichtes wenigstens das Lehn des Schlosses Vorsfelde ihm
ziemlich gesichert war, konnte es sich bei Abschlüsse der Sühne nur darum handeln, ob er
das Schloss Alvestorf brechen und nicht allein das beanspruchte Eigenthumsrecht über das
Schloss Bahrdorf und den Besitz der Schlösser Linder und Calvörde verlieren, sondern auch
die den Werth derselben repräsentirenden Summen, wofür er sie verpfändet oder verkauft
hatte, wieder ersetzen sollte. Verpflichtete er sich zu Letzterem nicht, so war, weil mit
den innebehaltenen Summen andere Schlösser Source Regest: Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer
Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 663, S. 482
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Urkundenbuch Braunschweig und Lüneburg, ed. Sudendorf, 1859 (Google data) 663, in: Monasterium.net, URL </mom/BraunschweigLueneburg/cb4683b3-cf99-4d4e-97bc-97997a565b0c/charter>, accessed at 2024-11-23+01:00
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