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Charter: Urkundenbuch Braunschweig und Lüneburg, ed. Sudendorf, 1859 (Google data) 663
Signature: 663

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Herzogs manche Höfe, von denen er am 25. Mai des vorigen Jahres einen halben Hof zn Gunsten zweier Bürger davon befreiet und mit Weichbildsrecht versehen hatte. Auch eine jährliche Beede von 25 Mark Silber bezog er aus dem Weichbilde. Durch die kriegerischen Aussichten beunruhigt mochten die Bürger eine genügendere Bürg schaft fordern. Der Herzog gab sie ihnen am 8. Juli 1347, indem er die Bürger auf die Dauer der beiden nächsten Jahre von der Beede befreiete, und sie entliessen ihn der Schuld. Für eine andere Forderung von sechs löthigen Mark verwies er am 22. Juli desselben Jahres zwei Bürger zu Braunschweig auf die Einkünfte des Zolles zu Thiede. Unterdessen richtete der Erzbischof seine Heeresmacht gegen die beim Herzogthume Braunschweig gelegenen streitigen Schlösser und machte, wie es scheint, mit dem Schlosse Calvörde den Anfang. Durch den über diese« Schloss am 15. Mai 1345 abgeschlossenen Pfandvertrag hatten zwar die Gebrüder Friedrich und Gerhard von Wederden die Verpflichtung übernommen, das Schloss nicht an den Erzbischof von Magdeburg weiter zu verpfänden. Dass sie ihm aber mit demselben nicht zu Dienste sitzen sollten, war, obgleich es dem Herzoge fast dieselben Nach theile bringen musste, nicht darin gesagt. Es scheint nicht, dass das Schloss vom Erzbischofe erobert, wohl aber, dass die Gebrüder von Wederden gefangen und nach Magdeburg abgeführt wurden. Hier schlössen sie nun am 24. November 1347 mit dem Erzbischofe einen Vertrag, wodurch sie sich verpflichteten, mit dem Schlosse, so lange es ihr Pfand sein würde, ihm, wo er dessen bedürfe, zu Diensten zu sitzen. Die Pfandsumme versprachen sie, sobald sie zurückbezahlt sei, in Lehngütern des Stiftes anzulegen. Sie fügten sich in allen Irrungen seiner Entscheidung; er übernahm, sie bei Recht zu erhalten und zu vertheidigen, sie nach dem Ermessen der von beiden Seiten erwählten Vertrauensmänner für ihren mit dem Schlosse zu leistenden Dienst, falls sie um seinetwillen in Krieg geriethen, zu belohnen und in Feindes Lande zu entschädigen, während des Krieges für Beköstigung auf dem Schlosse zu sorgen, ihren Schaden und die Beschädigungen am Schlosse zu ersetzen, dasselbe, wenn es belagert würde, zu befreien und alle Angriffe sogleich mit aller Macht von ihnen abzuwehren. Sonderbar klingt es, dass, obgleich nach Lage der Verhältnisse der Vertrag dem Erzbischofe nur gegen den Herzog Hülfe sichern sollte, die von Wederden ausdrücklich hervorhoben, gegen diesen nicht dienen zu wollen. Doch das war wohl nur eine Klausel, welche» der Erzbischof' sich gefallen liess, um durch dieselbe augenblicklich ihrer Ehre zu genügen. Wenn die Umstände es forderten, fand sich das Uebrige. Mitten im Winter zog nun der Erzbischof mit ganzer Macht gegen das Herzogthum Braunschweig weiter. Bei seinem Herannahen fehlte es dem Herzoge wieder an Mitteln. Dies Mal mussten die Herzöge n Lüneburg aushelfen. Sei es, dass Burchard von Marenholtz und Otto von Marenholtz mit dem Barte sehr �? ungelegener Zeit die (500 löthigen Mark wieder forderten, wofür ihnen das Schloss Bahrdorf verpfändet war, oder dass der Herzog das gefährdete Schloss besser verwerthen oder in sicherere Hände bringen wollte, er und sein Sohn Magnus verkauften ihren Vettern zu Lüneburg am 13. December 1347 für jene Summe und für 1000 Mark löthigen Silbers dieses ihm von dem Erzbischofe streitig gemachte Schloss und das Schloss Süpplingenburg mit Gericht and Vogtei und allem Zubehör, ausgenommen das Gericht zu Helmstedt und Neumark. Sie versprachen, ihre Vettern is den Besitz der Schlösser zu setzen und ihnen für dieselben Gewähr zu leisten. Eine Zahlung auf die Kaufsummc erfolgte jedoch erst am 20. Januar des folgenden Jahres. Auch dies Mal begünstigte den Erzbischof das Glück. Er bemächtigte sich des Weichbilds Schöningen, durchbrach also die Kette von Schlössern und Festungen, die da.» Herzogthum schützen sollten. Das ganze Land lag offen vor ihm da. Herzog Magnus erblickte kein anderes Heil, als Sühne mit ¡hm zu schliessen, wollte sich jedoch auf keine Unterhandlungen über die streitigen Schlösser der Markgrafschaft Landsberg, der Pfalz Sachsen und über Sangerhausen einlassen. So kam denn eine nur das Herzog thum Braunschweig und die bei demselben gelegenen streitigen Schlösser betreffende Sühne am 18. December 1347 in dem Weichbilde Schöningen selbst zu Stande. Nachdem Herzog Magnus selber in der auf die Klage des En- bischofes eingereichten Gegenschrift das Schloss Hötensleben und das Dorf Rorsheim aufgegeben hatte und durch die Rechtsfindung des Schiedsgerichtes wenigstens das Lehn des Schlosses Vorsfelde ihm ziemlich gesichert war, konnte es sich bei Abschlüsse der Sühne nur darum handeln, ob er das Schloss Alvestorf brechen und nicht allein das beanspruchte Eigenthumsrecht über das Schloss Bahrdorf und den Besitz der Schlösser Linder und Calvörde verlieren, sondern auch die den Werth derselben repräsentirenden Summen, wofür er sie verpfändet oder verkauft hatte, wieder ersetzen sollte. Verpflichtete er sich zu Letzterem nicht, so war, weil mit den innebehaltenen Summen andere Schlösser
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