Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 668, S. 489
Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 668, S. 489
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Zahlungen, von welchen die Abtretung jener drei Festen abhängig gemacht war. Um einigen Ersatz für das mit Sicherheit erwartete Geld zu erlangen, verpfändete Herzog Magnus der jüngere das Schloss Lauchstädt mit der Beede für 1500 Schock Groschen an Bertram von Weissenfels. Für die rückständigen 6000 Schock besase er die Schlösser Eckartsberga und Wiehe zu Pfände. Endlich erlangte er am 8. October 1352 so viel, dass die Markgrafen gelobten, auf jene 6000 Schock vor dem 29. September 1353 500 abzutragen und vor dem 3. März desselben Jahres ihm das Schloss Lauchstädt einzulösen oder ihm 1500 Schock Groschen auszuzahlen. So blieben sie noch immer 4OO0 Schock Groschen schuldig. Noch länger währte es, bis die Verhältnisse zwischen dem Markgrafen Friedrich und dem Erzbischofe Otto von Magdeburg geordnet werden konnten. Erst am 21. Mai 1357 kam zu Wittenberg zwischen ihnen durch Vermittlung des Markgrafen Ludwig des Römers von Brandenburg und des Herzogs Rudolf von Sachsen- Wittenberg eine Einigung über das Gebiet zu Stande, welches zu dem zerstörten Schlosse Reideburg gehört hatte. Wall und Dorf zu Reideburg wurden zwischen beiden getheilt, so dass jeder von ihnen seine Gerichtsstube daselbst behielt. Auch das dazu gehörende Land und Gericht wurde getheilt; die nach Halle hin gelegene Hälfte sollte dem Erzbischofe, die nach Delitzsch hin gelegene dem Markgrafen gehören. Das Patronatrecht zu Reideburg blieb gemeinsam.
Weil Herzog Magnus und der Erzbischof Otto von Magdeburg die Feindseligkeiten gegen einander nicht erneuerten, bedurfte ersterer nicht mehr des Dienstes, welchen Ritter Heinrich von Alvensleben und dessen Sohn Busse mit dem Schlosse Erxleben ihm zu leisten am 14. Mai 1346 gelobt hatten, und kündigte ihnen deshalb den Dienst. Dadurch floss eine nicht ganz unbedeutende Stimme Geldes in die herzogliche Casse zurück. Von den 200 Mark Silbers Dienstgeld, welche sie erstatten mussten, trugen sie am 21. September 1350 freilich erst 60 Mark ab. Die Finanzen des Herzogs besserten sieh in der Art, dass er von dem Rathe der Stadt Braunschweig das Schloss Asseburg wieder einlösen konnte. Es geschah wahrscheinlich schon vor dem 1. Alai 1349, weil er an diesem Tage über Ländereien verfugte, welche als Burglehn zum Schlosse gehört hatten. Bei der Einlösung gerieth er mit dem Rafhe der Stadt über Erstattung der Baukosten in Streit, welcher von dem Bischöfe Heinrich von Hildesheim als Schiedsrichter dahin entschieden wurde, dass die Kosten für die zur Zeit des verstorbenen HerzogR Otto mit Genehmigung der herzoglichen Räthe ausgeführten Bauten dem Rathe der Stadt ersetzt werden müssten, dass aber Herzog Magnus die zu seiner Zeit ohne Genehmigung vorgenommenen Bauten nicht zu vergüten brauchte. Die Zahlung der 1470 Mark Silber, wofür das Schloss versetzt war, und der zur Erstattung der Baukosten erforderlichen Summen erschöpften jedoch die Schatzkammer, so dass der Herzog am 10. April 1351 eine verhältnissmässig kleinere Summe anleihen musste. Er verpfändete nämlich dem Rathe zu Helmstedt die Vogtei in der Stadt und den seit 1307 damit verbundenen Netimark nebst Holzberechtigung im Büddenstedter Walde für 200 Mark. Die Tilgung kleinerer Schulden beschaffte er auf eine die Casse nicht berührende Weise. So belehnte er am 1. Februar 1351 den Heinrich von Evessen mit Gütern zu Nord-Gleidingen, um demselben für den bei ihm wahrscheinlich im Kriege erlittenen Schaden Ersatz zu leisten, und dem Härtung von Eltze, dem er 24 löthige Mark schuldete, versprach er am 12. März desselben Jahres vermittels Pferden und Tuches Zahlung zu leisten. Obgleich Verpfändungen noch nicht ganz vermieden werden konnten, war doch eine erfreuliche Besserung der Verhältnisse nicht zu verkennen. Sie ermunterte den Herzog, seinem frommen Sinne, dem er während der unglücklichen Jahre nicht immer durch die That hatte entsprechen können, zu folgen, geistliche Stiftungen zu beschenken, ihnen seine Sorgfalt zuzuwenden und, wo er es mit Recht konnte, sich ihrer anzunehmen. Am 21. December 1349 beschenkte er die Kirche zu Sonnenberg und die Kapelle St. Livini beim Schlosse Harbcke. Gewiss nicht ohne sein Zureden zeigte sich Ritter Hermann Tubeke am 21. März 1350 billig und gefügig in dem zu Gunsten des Klosters Marienthal von dem Herzoge entschiedenen Streite. Im selben Jahr« erlangte Abt Friedrich zu Königslutter, welcher sich einen Altar im Kloster wegen seiner Noth reservirt hatte, geg«n jeden, der deshalb ihn belästigen würde, Schutz beim Herzoge. Letzterer fand sich am 12. Juli 1352 bewogen, и Gunsten des Domcantors zu Hildesheim und Archidiacons Günther von Bertensieben einen Hof in der Stadt Vorsfclde von Wacht, Schatz, Zins und jeder ihm gebührenden Pflicht zu befreien. Seine grosse Fürsorge für die Geistlichkeit bewies der Herzog am 19. März 1353, indem er, dem vom Herzoge Otto von Braunschweig und Lüneburg in Jahre 1306 gegebenen Beispiele folgend, in seinem Gebiete den argen Missbrauch abschaffte, welchen seine Vögte
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und Diener sich bisher dadurch erlaubt hatten, dass sie sich des Nachlasses der Geistlichen, als wären dieselben leibeigene Leute, bemächtigten. Auf seinen Wunsch verpflichtete sich dafür die gesammte Geistlichkeit seines Herzog tums, dass zwei Mal im Jahre sich jeder Erzpriester mit den Geistlichen seines Bannes versammeln und zum Heile des Herzogs, seiner Vorfahren und Nachkommen einen besonderen Gottesdienst halten sollte.
Am 11. November 1353 entschloss sich Bernhard, Domherr zu Magdeburg und Hildesheim, der Letzte aus dem edelen Geschlechte der von Meinersen, zu einem Schritte, der ganz dazu geeignet war, zwischen dem Herzoge und seinem Bruder, dem Bischöfe Heinrich von Hildesheim, die Zwietracht zu erneuen. Er überliess nämlich dein Bischöfe und dem Stifte alle Güter der edelen Herren von Meinersen, Eigenthum und Lehn, namentlich das Schloss Oelper und erkannte die Lehnsherrlichkeit des Stiftes über Schloss und Herrschaft Meinersen an. Die vogteilichen Rechte, welche der Herzog schon vor dem 21. December 1345 zu Oelper ausübte, weisen darauf hin, dass er im Besitze des Schlosses war. Ein verhältnissmässig sehr grosser Theil der Güter der edelen Herren lag im Herzogthume Braunschweig. Ob die Irrungen mit dem Markgrafen von Brandenburg wegen Brome, Vorsfelde und Bahrdorf schon ausgeglichen waren, bleibt unentschieden; so viel aber steht fest, dass der Herzog am 18. Februar 1355 im Besitze des ersteren Schlosses war. An diesem Tage verpfändete er die Hälfte desselben den Gebrüdern Ludolf und Henning von dem Knesebeck und den Gebrüdern Iwan und Paridam von dem Knesebeck für 300 Mark Silber unter der Bedingung, es ihm zu öffnen und nicht mehr zu befestigen. Wie schon Paridam von dem Knesebeck 1352 das Schloss besass, so müssen auch sie die Hälfte desselben schon früher besessen haben, denn der Herzog gestattete ihnen, den daselbst von ihnen vollendeten Bau erforderlichen Falls auszubessern. Vier Tage hernach erlaubte er ihnen auch, Gebäude von Holzwerk daselbst zu errichten. Ueber Verpfändung an Andere, über Selbsthülfe und Ersatz des Schlosses, falls es vom Feinde genommen würde, sollten die gewöhnlichen Bestimmungen gelten. Daneben erklärte der Herzog sich geneigt, die von dem Knesebeck in seinen Dienst zu nehmen und sie dafür, wie seine anderen Mannen, zu besolden. Die Uneinigkeit zwischen dem Herzoge und der Stadt Braunschweig über Vergütung der Bauten auf dem Schlosse Asseburg war bald und so gründlich ausgesöhnt, dass er ihr nicht nur am 4. Juni 1354 Frieden und Bann über einige ihr von ihm verkauften Wiesen vor dem Wenden -Thore überliess und denselben Weichbildsrecht verlieh, sondern ihr auch bald darnach ein anderes Schloss anvertrauete. Das am 11. November 1349 den von Salder für 550 Mark löthigen Silbers verpfändete Schloss Hessen und wahrscheinlich auch den am 24. Juni desselben Jahres an die von Gramm und von Salder verpfändeten Zoll zu Linden lösete er mit Hülfe der Bürger und des Rathes der Stadt Braunschweig, indem sie 400 Mark Silber dazu vorschössen, am 22. März 1355 wieder ein. Für dieses Darlehn verpfändete er ihnen das Schloss mit dem Dorfe Hessen, mit dem Kloster Stöterlingenburg, mit Leuten, Dienst, Vogtei und Gericht, mit dem von Papestorf beanspruchten Gute und Wohnung auf dem Hause im Dorfe und, falls das Schloss nicht innerhalb dreier Jahre eingelöset würde, mit dreissig Mark jährlicher Hebung aus dem Zolle zu Linden. Er versprach, das Schloss von jeder Belagerung zu befreien, es sie nicht entgelten zu lassen, wenn während der Zeit der Verpfändung dasselbe verloren würde, sondern ihnen zur Wiedereroberung oder zur Erbauung eines neuen Schlosses zu helfen und sie zu vertheidigen, falls des Schlosses oder seiner Zubehörungen wegen ein Krieg entstände. Er gestattete ihnen, Thurm, Moshaus und Mauern auf dem obersten Hause, die Mühle, die Gräben, die Planken und den Burgfrieden ausbessern zu lassen und in der Vorburg für hundert löthige Mark an Steinwerk zu verbauen, indem er ihnen die Auslagen nach Abschätzung zu erstatten gelobte. Er behielt sich die Einlösung in jedem Jahre vor, gestattete die Kündigung dem Rathe aber nur nach den drei ersten Jahren, erlaubte ihm auch nur im Falle die Einlösung nicht zur verabredeten Zeit geschähe, das Schloss jedem mit Ausnahme von Fürsten und Herren weiter zu verpfänden. Weil dasselbe ein Leibzuchtsgut seiner Gemahlinn Sophie war, ertheilte sie ihre Zustimmung zu der Verpfändung. Bei dieser Gelegenheit entliess er auf Bitten der Bürger und des Rathes mehrere Leute, die wahrscheinlich von der Stadt aufgenommen waren, aus der Leibeigenschaft. Dass der Zoll zu Linden wieder eingelöset sei, wird nicht allein durch obige dem Rathe zu Braunschweig gegebene Verschreibung wahrscheinlich, sondern auch dadurch, dass der Herzog, als er am 15. Juni desselben Jahres dem Ritter Balduin von Dalem den Hof in der Stadt Braunschweig, welcher den Tempelherren gehört hatte, verpfändete, ihm zugleich eine jährliche Hebung aus dem Zolle verschrieb und am 29. September dem Hans von Honlege, dem Diedrich von dem Damme
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und dem Conrad Elers eine Anweisung von 40 Mark löthigen Silbers auf denselben ertheilte. Auch das dem Giinzel von der Asseburg und dem Heinrich und Ludolf von Wenden am 13. December 1345 für 400 Mark löthigen Silbers verpfändete Dorf und Amt Dettum lösete er wieder ein, um es an einige Bürger zu Braunschweig am 15. Juni 1355 in ähnlicher Weise, wie er am 16. März 1348 das Amt Bomum bei Königslutter verkauft hatte, für 350 Mark löthigen Silbers wiederkäuflich zu überlassen, also 50 Mark darauf abzutragen. Das Schloss Esbeck mit der Stadt Schöningen, mit dem oberen und niederen Dorfe und mit dem Kloster daselbst, mit Höfen zu Elmsburg, Wobeck und Offleben, mit dem Gerichte und allem Zubehör, die geistlichen Lehne ausgenommen, verpfändete er am 24. Juni 1355 den von der Asseburg und von Wenden für 370 löthige Mark, also für 30 Mark weniger, als das Schloss am 6. Januar 1348 verpfändet worden war. So minderte sich die Schuldenlast, jedesmal zwar in kleinen Beträgen, im Ganzen aber doch nicht unbedeutend. Mit dem Schlosse Ambleben, einem Lehne der Herzöge zu Braunschweig, hatten sich die von Ambleben am 28. September 1342 in den Dienst der Herzöge zu Lüneburg begeben. Nachdem Herzog Magnus sich am 24. Juni 1345 das Näherrecht am Schlosse hatte einräumen lassen, erwarb er wenigsten! einen Theil desselben und verpfändete ihn am 24. Juni 1355 den von Ambleben für 220 Mark löthigen Silbers, für welche Summe wahrscheinlich sie ihm den Theil verkauft hatten. Sah er sich zwar am 29. September 1355 ver anlasst, das Gericht und die Vogtei zu Bomum bei Kissenbrück auf Wiederkauf zu verkaufen, so erwarb er dagegen das Dorf Bomum bei Königslutter von den von Wenthausen wieder und blieb ihnen am 12. März 1356 nur einen Rest der Kaufsumme schuldig. Durch Holzverkäufe aus den herzoglichen Horsten im Bruche zwischen Wendeburg und Bortfeld, aus der Holzmark zu Zweidorf und aus den Holzungen der Ordensritter zu Lucklum flössen der herzog lichen Casse Summen zu, deren sie früher, weil die Verwerthung der Holzungen versäumt war, hatte entbehren müssen.
Urkundenbuch Braunschweig und Lüneburg, ed. Sudendorf, 1859 (Google data) 668, in: Monasterium.net, URL </mom/BraunschweigLueneburg/d3bb954b-7fa8-472f-a7d6-320a0e81335c/charter>, accessed at 2024-11-24+01:00
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