Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 672, S. 498
Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 672, S. 498




Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 672, S. 498
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топ Meinerscn, Domherr zu Magdeburg und Hildesheim, der letzte seines Stammes, iiberliess ihm und dem Stifte llildesheim an diesem Tage alle Güter der edelen Herren von Meinersen, Eigenthum und Lehn, namentlich das Schloss Oelper, und erkannte an, dass das Schloss und die Herrschaft Meinersen von dem Stifte zu Lehn ginge und seinen Eltern vom Stifte zu Lehn verliehen worden sei. Obgleich nun das älteste Lehnsregister der edelen Herren ungefähr vom Jahre 1226 und ein anderes etwa aus dem Jahre 1274 in dein bischöflichen Archive niedergelegt wurde, so war doch die Besitznahme von den überlassenen Gütern nicht eben so leicht zu bewerkstelligen. Nicht nur waren mehrere derselben, unter andern Schloss Neubrück 1321 und das Dorf Schwülper 1338, an die Herzöge von Lüneburg veräussert, sondern auch das Schloss Meinersen selbst war längst an dieselben, angeblich schon im Jahre 1315, verloren worden; das Schloss Oelper war muthmasslich im Besitze des Herzogs Magnus >-on Braun schweig und die Lehne der edelen Herren lagen in den Fiirstenthiiinern Braunschweig und Lüneburg so zerstreut, dass, wenn in vielen Fällen ihre Autrindung schon mit einigen Schwierigkeiten verbunden sein mochte, die Besitz nahme von denselben nur zu leicht zu Streitigkeiten mit den Herzögen führen konnte.
Zwischen den Jahren 1350 und 1352 starb endlich der vom päpstlichen Stuhle ernannte Bischof Erich. Zur Aussöhnung mit dem Papste Clemens VI. stand dem Bischöfe Heinrich von nun an ein Hinderniss weniger entgegen. Er that die deshalb erforderlichen Schritte beim päpstlichen Stuhle, fand aber bald, dass nur eine vollständige Unter werfung zum Ziele führte. Wenn er das Bisthum, wozu er sich erbot, dem Papste resignirte, wusste er, dass kein von demselben ernannter Nachfolger hinlängliche Gewalt besässe, gegen seinen Willen sich des Bisthums zu bemäch tigen. Er sah deshalb wohl mit Recht das ganze bevorstehende Verfahren der Aussöhnung als eine zwar unangenehme aber leere Formsache an, der er ohne Gefahr sich unterziehen konnte. Veranlasst war der Bann gegen ihn auf folgende Weise. Papst Johann XXII. hatte sich die Besetzung aller vacanten Bisthümer vorbehalten und unter dem Vorgeben, dass ihm das Bisthum Hildesheim von dem Bischöfe Otto resignirt worden sei, dasselbe an Erich von Schauenburg verliehen. Das Domcapitel aber, welches nach Otto's Tode den Bischof Heinrich gewählt hatte, behauptete, jenen Vorbehalt und diese Resignation nicht gekannt zu haben. Wenn auch nicht vom Papste, so war Bischof Heinrich doch vom Erzbischofe Balduin von Trier, Administrator za Mainz, mit Zustimmung des Domcapitels zu Mainz bestätigt und geweihet worden. Das Domcapitel zu Hildesheim hatte beim päpstlichen Stuhle vergeblich gegen die Ernennung Erichs appellirt; darauf war Bann, Suspension und Interdict über Heinrich, seinen Anhang, Stadt und Kirche Hildesheim verhängt, weil er sich das Bisthum angemasst habe. Nachdem nun Bischof Heinrich sich erboten hatte, das Bisthum mit Schlössern, Städten und Landen dem Papste auszuliefern, ernannte dieser zu seinen Bevollmächtigten den Abt zu Marienrode und den Dechanten auf dem Moritzberge zu Hildesheim. Ihnen lieferte Heinrich das Bisthum aus, der Abt absolvirte ihn von den Strafen und, weil während dessen am 1. Decem ber 1352 Papst Clemens VI. gestorben war, verlieh ihm Papst Innocenz VI. das Bisthum wieder. Im Auftrage dieses Papstes ertheilte Cardinal Bertrand, Bischof von Sabina zu Magliano, am 2. Juli und 19. October 1354 den Aebten zu Riddagshausen und zu Marienrode und dem Bernhard von Zuden, Archidiacon zu Sarstedt, den Auftrag, die Anhänger des Bischofes von den Strafen des Bannes, der Suspension, des Interdictes und der Inhabilität zu befreien, bestätigte am 17. December desselben Jahres die dem Bischöfe ertheilte Absolution, die ihm gewordene Verleihung des Bisthums und alle früheren amtlichen Handlungen desselben, befreiete das Domcapitel, die anderen Capitel, Con vente und Geistlichen des Stiftes von der Strafe wegen des dem Bischöfe geleisteten Gehorsams, verlieh die von ihnen oder von dem Bischöfe während des Bannes besetzten geistlichen Aemter und Würden denen wieder, die des Bannes wegen derselben verlustig erklärt waren, und beliess ihnen die von den Aemtern bezogenen Einkünfte. Diese Wiederverleihung der Aemter und Würden Hess er durch die beiden Aobte und durch den Archidiacon zu Sarstedt ausführen. Nach diesen Vorgängen fehlte dem Bischöfe Heinrich nur noch die Investitur vom Könige, welche nach erfolgter päpstlicher Anerkennung wohl nicht schwer zu erlangen war. Die einzige Schwierigkeit bestand darin, dass der König zu Mantua sich aufhielt und der Bischof keine Reise nach Italien unternehmen konnte. Der bischöfliche Bevollmächtigte, Bernhard von Zuden, Domherr zu Hildesheim und Archidiacon zu Sarstedt, der, wie es scheint, die Angelegenheit des Bischofes bei dem päpstlichen Stuhle zu Avignon betrieben hatte, befand sich noch daselbst. Auch Bischof Diedrich von Minden, königlicher Rath und Secretan-, verweilte dort und so wurde denn das Auskunftsmittel
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getroffen, dass König Karl IV. dem Bischöfe Heinrich am 19. December 1354 bewilligte, sich von diesem königichcn Rathe und Secretair die Lehne oder Regalien verleihen zu lassen, statt sie von ihm in Italien in Empfang zn nehmen, und ihm vor demselben den Huldigungseid zu schwören. Er stellte dabei die Bedingung, dass ihn bei seiner Rück kehr nach Deutschland der Bischof aufsuchte, von ihm die Lehne oder Regalien aufs neue empfinge und ihm noch mals huldigte. Am 9. Januar 1355 belehnte darauf zu Avignon der königliche Rath Diedrich den Bischof Heinrich in der Person des Bernhard von Zuden, indem er ihn mit dem Ringe investirte und dem Bischöfe schriftlich befahl, den Huldigungseid dem Könige in der Person des Bernhard von Zuden zu leisten. Vom Papste und Könige aner kannt, besass Bischof Heinrich, was er bisher wirklich besessen hatte, von nun an auch unter allen rechtlichen Bedingungen.
Die Herzöge von Brannschweig zn Lüneburg.
Die Räubereien holsteinscher Ritter belästigten und gefährdeten den Handel Lübcck's und Hamburg's. Nachdem die Städte Schutz dagegen bei den Grafen von Holstein zu Plön und Rendsburg vergeblich gesucht hatten, begannen sie gegen diese 1341 den Krieg. Die Grafen fanden in dem Könige Magnus von Schweden einen Bundesgenossen, der den beiden Städten und denjenigen Seestädten, die mit denselben verbündet waren, als Wismar, Rostock, Stral sund und Greifswalde empfindlichen Schaden zufügte, indem er ihnen alle Güter in seinen Landen nehmen, ihre Bürger fangen Hess und sie am Häringsfange bei Schonen hinderte. Zwischen Schweden und der Stadt Lüneburg bestanden enge Beziehungen, wie unter andern aus dem Testamente eines gewissen Buhof zu Stockholm gefolgert werden darf, der zu Ende des 13. Jahrhunderts bedeutende Legate für Kirchen zu Stockholm und Lüneburg aussetzte. Diese Beziehungen gründeten sich auf den Handelsverkehr der Stadt nach Schweden, der nun durch die Massregeln des Königs Magnus gestört wurde und grosse Verluste erlitt. Herzog Otto zu Lüneburg verwandte sich für seine Kaufleute durch den Erzbischof Peter von Lund bei dem Könige und erwirkte für sie zwar keine Entschädigung, aber doch die Zusicherung ungestörten freien Handels. Wie auswärts, so verliehen Herzog Otto und sein Bruder Wilhelm auch im eigenen Lande den Kaufleuten besonderen Schutz und duldeten nicht jene Weglagerungen, zu welchen die Ritter und Knappen jener Zeit besondere Neigung hegten. Den Knappen Busso von der Gartow, Burgmann и Lüchow, zwangen sie am 5. Februar 1342 den Kaufleuten das Geld zurück zu geben, welches er denselben von den Wagen genommen hatte. Er und seine Brüder konnten nicht länger herzogliche Burgmannen bleiben. Sie mussten ihnen das Burglehn zu Lüchow nebst dem Dorfe Lomitz ausliefesp, ihnen 40 feine Mark auszahlen und Urfehde schwören. Um diese Zeit entstanden im Herzogthume Lüneburg mehrere kleine Burgen, Bergfrieden oder Kemnaden genannt, deren Zweck wohl weniger in der Verteidigung gegen ungerechte Gewalt, als vielmehr in beabsichtigter Weglagerung und Widersetzlichkeit gegen die Herzöge zu suchen ist. Zu Eidingen hatten die von Eidingen, �? Hohnhorst die von Hohnhorst, zu Wathlingen die von Marenholtz, zu Hermannsburg die von Hasclhorst und zu Ahlden die von Alden solche Sitze errichtet, zu Holdcnstedt die von Boldensen auf dem ihnen von den Herzögen zu Braun schweig verliehenen Grund und Boden sogar ein Schloss erbauet. Durch diese befestigten Sitze wurden die aus dem Süden kommenden Handelsstrassen nach Lüneburg, Hamburg und Bremen bedrohet. Dagegen mussten die Herzöge den Handel ihrer eigenen Städte sicher stellen. Die Stadt Braunschweig, deren Handelsverkehr ebenfalls gefährdet war, schloss sich ihnen an und errichtete mit ihnen am 14. April 1342 auf die Dauer der drei nächsten Jahre ein Bündniss. Sie stellte den Herzögen eine Schaar von fünfzig Reisigen unter der Stadt Banner zur Verfügung. Der Stadtrath gelobte ihnen von seinen Schlössern, unter andern von dem Schlosse Asseburg, welches ihm Herzog Otto von Braunschweig verpfändet hatte, Hülfe gegen Jedermann mit Ausnahme aller Herzöge von Braunschweig und des Grafen Conrad von Werningerode und verzichtete sogar um dieses Bündnisses willen auf ein engeres Anschliessen an die Städte Goslar und Hildesheim. Die Knappen von Mindstede, Eckhorst, Hermann von Weyhe und Conrad Capelle, welche von den Herzögen schon vorher gezüchtigt waren, verpflichteten sich, ihrem Banner vier Wochen lang mit sechzig Reisigen zu folgen. Durch diese Zuzüge verstärkt unternahmen es die Herzöge, jene Bergfrieden und Kemnaden unschädlich zu machen. Zuerst liessen sie sich von dem Knappen Conrad von Marenholtz die Los- barkeit des an der Strasse nach Lüneburg gelegenen Gutes zu Schwülper, auf dem seit der Verpfändung vom
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Urkundenbuch Braunschweig und Lüneburg, ed. Sudendorf, 1859 (Google data) 672, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/BraunschweigLueneburg/d3d77a8f-fdb1-4feb-a11c-c6931f6c29c1/charter>, accessed 2025-04-09+02:00
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