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Charter: Urkundenbuch Braunschweig und Lüneburg, ed. Sudendorf, 1859 (Google data) 675
Signature: 675

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der Herzöge, noch ohne Genehmigung der Stadt. Jeder der kämpfenden Ritter musste vorher Sicherheit stellen, dass er, im Falle er unterläge, weder die Herzöge noch die Stadt, durch ihre Genehmigung gleichsam Urheber seines Miss- geschicks, behelligen wollte. Unter dieser Bedingung wurde am 19. April 1342 dem Ritter Diedrich von Münch- hausen ein Zweikampf zu Lüneburg bewilligt, dem unter anderen Zuschauern auch die Grafen Otto von Waldeck, Burchard von Schwalenberg und Ludolf von Hallermund beigewohnt haben werden. Den Zweikampf zwischen Diedrich Blome und Diedrich Holtgreve gestatteten die Herzöge, nachdem ihnen am 12. November 1342 und zu Anfange des folgenden Jahres von beiden Kämpfern Bürgen gestellt waren, dass keiner von ihnen wegen des Ausganges des Kampfes sie an Landen und Leuten behelligen oder behindern wollte. Ob auch er zu Lüneburg ausgefochten wurde. ist ungewiss. Ziemlich entfernt von der gastlichen Burg auf dem Kalkberge erhob sich in der Stadt bei der niederen Mühle der Thurm, in welchem Ritter und Knappen nicht in so freundlicher Weise Aufnahme fanden. Hier wurde 1344 Knappe Paridam von dem Knesebeck gefangen gehalten. Er und sein Bruder Iwan waren, nachdem sie am 8. November 1343 ihren Theil des Schlosses und Dorfes Knesebeck und des Schlosses und Weichbildes Wittingen den Herzögen verkauft hatten, nach Wittingen hinübergezogen und wohnsitelos im Herzogthume geworden. Die Bezahlung war am 14. März des nächsten Jahres richtig erfolgt. Dennoch mochten sie Forderungen erheben, der Verkauf sie gereuen und Vcrdruss über denselben den Knappen Paridam zu ungesetzlichen Handlungen gegen die Herzöge verleiten. Von der Mark Brandenburg aus fielen die von dem Knesebeck mit ihren Genossen ins Herzog- thum ein, suchten ein Paar Dörfer des Klosters Scharnebeck mit Brand und Raub heim und überfielen den herzog lichen Meierhof zu Thomasburg. Es gelang den herzoglichen Leuten, den Knappen Paridam von dem Knesebeck und seinen Knecht Christian von Wittingen gefangen zu nehmen. Beide wurden zu Lüneburg eingebracht und in den bekannten Thurm zur Haft gesetzt. Wegen rechter Schuld und mit Recht, also nachdem ihm der Process gemacht worden war, wurde Christian von Wittingen vom Leben zum Tode befördert. Aus Gnaden aber entliessen die Herzöge den Paridam von dem Knesebeck aus dem Gefängnisse. Er und sein Bruder Iwan mussten darauf am 21. September 1344 den Herzögen, ihren Amtleuten, dem Rathe und den Bürgern zu Lüneburg für sich und für die Verwandten des Christian von Wittingen eine Urfehde schwören und geloben, niemals der Herzöge, ihrer Mannen und ihres Landes Feinde zu werden, die Feinde und verfesteten Leute derselben nicht zu hegen oder zu vertheidigen und -vor den Herzögen zu Recht zu stehen. Am folgenden Tage stellten sie für dies Gelöbniss zwanzig Ritter und Knappen zu Bürgen und ihre Vettern, die von dem Knesebeck, denen am 10. November 1343 das Schloss Warpke verpfändet war, mussten für sie und für die Verwandten des Christian von Wittingen gleichfalls eine Urfehde und Sühne schwören. Nach zwölf Jahren hatte sie so wenig an Bedeutung verloren, dass am 21. März 1356, als einer der Bürgen des Paridam und Iwan gestorben war, ein anderer an seine Stelle gesetzt werden musste. Auch der alte Balduin von dem Knesebeck, dessen Antheil am Schlosse Knesebeck die Söhne seines Bruders, des Ritters Hempe, erworben und den Herzögen verkauft hatten, erhob mit seinen Söhnen Balduin und Johann, von denen ersterer für die oben erwähnte Urfehde bürgte, Forderungen, wie es scheint, wegen des Verkaufes des Schlosses, suchte dieselben aber auf dem Wege der Bitte geltend zu machen. Aus Gnaden befriedigten die Herzöge sie am 16. März 1345.
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Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 675, S. 502
 

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    Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 675, S. 502

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      Die im Jahre 1337 begonnene Erweiterung ihres Gebietes durch Ankauf in der Gegend von Fallersleben und Wettmershagen setzten die Herzöge fort, indem sie am 6. April 1342 die Güter der von Wenden zu Wenden nebst dem Patronatreehte für hundert löthige Mark erwarben, für welche Summe, weil sie wohl nicht gleich bezahlt wurde, sie am 31. Mai des folgenden Jahres dem Heinrich von Wenden die Dörfer Ncindorf, Almke, Barnstorf und Rhode verpfändeten. Dem Ritter Diedrich von Hitzacker verliehen sie am 25. Mai 1342 als Burglehn zu Bleckede das Dorf Eichdorf und Leute zu Oldendorf, Harmstorf, Köstorf und Radenbeck, erhielten am 24. Juni desselben Jahres von den von Schwerin einen Hof und einen Mann zu Rebenstorf verpfändet und verglichen sich am selben Tage mit den vom Hanse wegen Forderungen derselben. Das Schloss Bordenau mit neun Hufen und der Mühle, Guter zu Suttorf und Rethen, die Mühle zu Adensen und das freie Gut daselbst verpfändeten sie am 18. October 1342 den Gebrüdern Johann, Pichard und Conrad von Mandelsloh für 390 bremer Mark unter der Bedingung, dass es ihr offenes Schloss bliebe, und gestatteten ihnen in allen Fällen, wenn sie ihnen nicht innerhalb acht Wochen zum Rechte oder zu einer gütlichen Ausgleichung ihrer Streitigkeiten verhülfen, sich vom Schlosse in ihren eigenen

      XLIX

      Angelegenheiten zu vertheidigen, versprachen auch die Rückerstattung der Pfandsumme, falls das Schloss in ihren

      oder der Pfandinhaber Streitigkeiten verloren würde, und Erstattung der mit ihrem Wissen und Willen am Schlosse

      vorzunehmenden Bauten. Am 20. April 1343 gelobte der Knappe Wilbrand von Reden, die Herzöge gegen Ansprüche

      Anderer auf die ihm zu Lehn ertheilten Güter zu Alvesen zu sichern. Nachdem die von Wettbergen ihnen die Stelle,

      auf welcher das Schloss Hachmühlen gebauet war, käuflich abgetreten hatten, verzichteten sie auch zwei Wochen

      später, nämlich am 18. Mai 1343, auf Ersatz alles erlittenen Schadens. Die Gebrüder und Knappen von Boldensen

      verpflichteten sich am 22. Mai 1343, für das ihnen überlassene Eigenthum ihres Hofes zu Stederdorf von ihren Gütern

      ein eben so werthvolles zu Lehn von den Herzögen zu nehmen. Letztere überliessen am 22. September desselben

      Jahres dem Geistlichen Ulrich von Etzendorf den Zehnten, die halbe Mühle und Höfe im Dorfe Oitzendorf zum

      Eigenthum. Im selben Jahre resignirte Ritter Aschwin von Campe dem Herzoge Otto das Dorf Martinsbüttel

      zu Gunsten des Johann und Harneid von Marenholtz und zu Anfang des folgenden Ritter Hugo von Goltern die

      grosse und kleine Koppel bei Limmer nebst einer Hufe zu Gunsten der Gebrüder Bertold und Segeband von Reden.

      Dem Ritter Hermann Knigge Hessen die Herzöge unter den am 25. Juli 1338 angenommenen Bedingungen das

      Schloss Bredenbeck. Weil einer der von ihm gestellten Bürgen gestorben war, trat Wilbrand von Reden am

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