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Charter: Archivy českých klášterů zrušených za Josefa II. (1115-1760) 1406 I 11
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Signature: 1406 I 11
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11. Jänner 1406, Bettlern
König Wenzel IV. gestattet dem Johann von Borowecz anders von Ruben, seine Erbgüter in Rowna (Ruben) wenn und wann immer schenken oder testiren zu dürfen.
Source Regest: PANGERL, Stift Goldenkron (=FRA II/37, Wien 1872), S. 349, Nr. 147
 
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Editions
  • Von mir bereits abgedruckt in Font. rer. Austr. 2. XXIII. 240, N. 197.

Comment

Jener Johannes de Borowecz alias de Rowna schreibt sich anderwärts J. de Bor alias de R., auch schlechtweg J. de Bor oder Jesko dictus Borowitz. Im Wappen führte er einen Bock. Seine Hausfrau hiess Margaret, seine Kinder Lambert1, welcher Prämonstratenser zu Mühlhausen war, Agnes und Ofka. Genannt ,de Rowna‘ erscheint er zum ersten Mal im J. 1375 (Font. r. A. 2. XXIII. 158). Im J. 1372 erscheint aber auch urkundlich ein Smilo de Rowneho (1. c. p. 155, ebendas. auch Johannes de Bor), welcher die Sigelinschrift Smiel von Rvben und ein Stierhaupt im Wappen führte, daher wohl auch einer anderen Familie angehörte. Weil dann derselbe Smil auch noch im J. 1387 Ruben besass (s. N. C) und ein Mitbesitz desselben Gutes seitens des Borowitzers ausgeschlossen ist, so haben wir es hier offenbar mit zwei verschiedenen Oertlichkeiten jedoch desselben Namens zu thun. Und in der That gibt es zwei Dörfer Ruben (Rowné, Rowná), beide gelegen im Krummauer Bezirke, das eine aber westlich von Krummau in der Pfarre Gojau, das andere südöstlich von Krummau in der Pfarre Ottau. Dieses letztere wird auch Rum geschrieben, welches eigentlich die volksthümliche Aussprache für beide ist. Nur von dem ersteren Ruben ist jedoch bekannt, dass sich daselbst einst eine Feste befunden hat (vergl. 2. Anmerk. zu N. LIII). Im J. 1346 (nach ders. Urk.) war Besitzer derselben Bussko de Rownich, von welchem wir mit einigem Rechte annehmen zu können glauben, dass er mit dem anderweitig urkundlich nachweisbaren Wusk von Harach eine und dieselbe Person ist. Ein Buzk von Ruben tritt aber auch im J. 1425 urkundlich auf und gehörte derselbe ganz gewiss der Familie der Haracher an. Derselben Familie gehörte nun obiger Smil gleichfalls an, denn das erwähnte Stierhaupt wird vielleicht richtiger als ein Helm mit zwei Hörnern geschmückt bezeichnet werden müssen. Vergl. die Sigelbeschreibungen auf p. 121, 156 und 260. Weil demnach nur Haracher als Besitzer des Gutes Ruben in der Gojauer Pfarre recht denkbar sind, so muss obiger Johann von Bor wohl nach dem Ruben der Ottauer Pfarre verwiesen werden. Uebrigens ist in den folgenden Urkunden immer nur von einer ,curia in Rowna‘ die Rede, was gut zu der Thatsache passt, dass es in dem Ottauer Ruben keine Feste gegeben, während das Gojauer Ruben eine solche besessen. Dass aber Johann von Bor sich anders von Ruben in der Ottauer Pfarre zubenannt hat, hiefür spricht auch der Umstand, dass das folgends (N. CXLIX) erwähnte Muscherad südlich und nicht weit von diesem Ruben gelegen ist. Hiernach und vorausgesetzt, dass vorstehende Ausführungen richtig sind, wäre das Register des Hohenfurter Urkundenbuches (Font. r. A. 2. XXIII) entsprechend zu berichtigen, da dort alles unter ein einziges Ruben subsumirt ist. Dass einige hiebei in Betracht kommende Urkunden in dem Hohenfurter Archive verwahrt werden, hat desshalb nichts zu bedeuten, weil ja ebendaselbst auch noch andere Goldenkroner Urkunden befindlich sind, welche für die Hohenfurter Stiftsgeschichte und Besitzverhältnisse von gar keiner Bedeutung sind und einmal nur leihweise, wobei auf die Rückerstattung vergessen worden, dahin gekommen sein mögen.


Notes
1 In der Hohenfurter Urkunde, welche auch ein Original ist, heisst dieser Prämonstratenser wirklich Lambert, was daselbst wohl nur ein Schreibfehler sein wird, weil man in Mühlhausen den Namen dieses Mitbruders jedenfalls am genauesten gekannt haben musste.
Places
  • Bettlern
     
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