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Charter: Archivy českých klášterů zrušených za Josefa II. (1115-1760) 1444 VII 25
Signature: 1444 VII 25
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25. Juli 1444, Krummau
Johann Smil von Krems und seine Söhne Přibik und Georg cediren dem Ulrich von Rosenberg vier von den Kaisern Karl IV. und Sigmund ausgegangene, auf Gans, Prachatitz, benannte Dörfer und Wallern lautende Pfandverschreibungen.
Source Regest: PANGERL, Stift Goldenkron (=FRA II/37, Wien 1872), S. 447, Nr. 198
 
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Ja Jan Smil z Krzemze1 a ja Przibik a Girzik z Krzemze swrchupsaneho Jana Smila z Krzemze synowe wyznawame tiemto listem przedewssemy, ktoz gey vzrzye neb cztucze slissieti budu, ze yakoz listi mame naiprwe cziesarze Karla dobre pamieti list s maiestatem, kteryz swiedczi na nass zamek na Hus2 hrad s geho przislussenstwym y na gine zbozye tak yakoz ten list ssyrze w sobie drzy; druhy list od cziesarze Sigmunda dobre pamieti, kteryz swiedczi na Prachaticze na puol trzetieho tissicze kop; trzeti list oppiet cziesarze Zigmunda s maiestatem,* kteryz swiedczy na Bitynu,||
na Korito, na Owesne a na Diepticzke wsy3 na trzy sta kop, yakoz ten list take ssyrze swiedczi; cztwrti list oppiet cziesarze Zigmunda take s maiestatem geho, kteryz swiedczi na Wolari na piet set kop. Ty wsseczkny listi swrchupsane dalisme a moczi listu tohoto dawamo tak yakoz nam swrchupsanym swiedczi, s nassij dobru woli, nicz sobie nepozuostawugicz na tiech listech zadneho prawa any z wlasstenstwy, vrozenemu panu panu Oldrzichowi z Rozmberka,geho dietem y buduczim se wssim plnym prawem, kterez sme na tiech listech mieli, aby giz tez prawo przisslussielo a mieli vrozeni pan pan Oldrzich z Rozmbergka, geho dietiy buduczy anebo ktoz by dale ty listi z wierzitelow nassich dobru woly miel, ten take ma a bude mieti to wsseczkno przislussenstwy a prawa, kterez wierzitele nassy swrchupsany magi k tiem swrchupsanym listom. A my k tomu wssemu swrchupsanemu zbozy a zapisom wiecze zadneho prawa nemame any mieti budem nassy synowe y buduczy a take wsseczkny gyne listi, kterez bych ja swrchupsany Jan4 Smil neb synowe mogi, neb ktoz koliwiek giny miel gessto by mnie neb synom a buduczym myni swiedczili a w sobie drzieli, kteruz mocz neb prawo na ktery hrad, miesto neb mlyny, plati, diedyni, neboli pozitki, kterez koliwiek proti tiem swrchupsanym listom neb zbozie ty wsseczkny vmorzugem, mrtwyme y zrussime ane vziteczni czinime tiemto listem dobru a swobodnu woli nassy, tak aby nam synom y buduczim nassim, ktozby gey koliwiek mieli knyczemz platni any vziteczny nebilli proti tomuto listu y wssem, czoz gest w nyem zapsano. A toho wsseho na swiedomye a na pewnost my swrchupsany Jan Smil z Krzemze, Przibik a Grirzik swrchupsaneho Jana Smila synowe kazalisme peczeti nassie kazdeho zwlasstie s nassym dobrym wiedomym y s plnym prziwolenym a przyznanym k tomuto listu prziwiesiti. A k tomu sme prosili vrozenich panow pana Waczlawa z Michalowicz a s (sic, z) Strakonicz, pana Jana z Hradcze, pana Gindrzicha z Straze, pana Mikulasse z Ledcze, a vrozenich a stateeznich ritierzow a panossy pana Albrechta Biesskowcze z Biesskowicz, Mikulasse z Lipi sedynym na Lipniczi, Jana z Lazan sedynym na Bechini, Benedu z Krziwsudowa, a opatrnich panow purgmistra a radiie miesta Thabora a purgmistra a raddie miesta Budieyowiczkeho a purgmistra a raddie miesta Piesku a purgmistra a raddye miesta Wodinan5, ze su swe wlastnie peczeti swu dobru woly a wiedomym gistim k nassij prosbie prziwiesili na swiedomie k tomuto listu. Grenz gest dan a psan na Krumlowie den swateho Jacuba, leta od narozeny syna bozieho tissiczieho cztrzsteho cztyrzidczateho cztwrteho.
Source Fulltext: PANGERL, Goldenkron (=FRA II/37, Wien 1872) S. 447-454

Comment

Im fürstl. Schwarzenberg'schen Archive zu Libiejitz, wo gegenwärtig auch die Urkunden der Herrschaft Wallern-Prachatitz aufbewahrt werden.


Notes
1 Johann Smil von Krems gehörte einer alten ritterlichen Familie an, welcher wir in diesem Urkundenbuche schon bei dem J. 1318 (s. N. XXXII) begegnen. Von dem in dieser Familie häufig gebrauchten Namen Smil (= Samuel) könnte man sie auch die Smilonen benennen, wie denn hier der Name Smil (in N. CLXXXV erscheint als Koseform das Diminutiv Smilek) bereits als Familienname gebraucht erscheint. Der Mann hatte aber einst von sich viel reden gemacht, sowohl durch seine lebhafte Parteigängerschaft für das Taboritenthum wie auch durch das schreckliche Ende, welches ihm ein ebenso schrecklicher Feind, Herr Ulrich von Rosenberg, bereitete. Vor uns liegt eine Handschrift des fürstl. Schwarzenbergischen Central-Archives in Wien, N. 83 und betitelt: ,Des Ritters Smil von Krems Fehde und Hinrichtung. Ein Zeitbild aus der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts, 1422-1447‘, von Theodor Wagner, fürstl. Schwarzenbergischem Archivar in Wittingau im J. 1855 verfasst. Der Verfasser, welchem wie bisher kaum irgend Jemandem die reichen Schätze des Rosenbergischen Archives zugänglich und bekannt sind, hat damit eine actenmässige und recht verdienstliche Zusammenstellung über eine Episode aus der Rosenbergischen Geschichte geliefert, welche auf die Persönlichkeit Ulrichs von Rosenberg wahrhaft diabolische Schatten wirft. Wir glauben nun ebenso sehr der geschichtlichen Wahrheit zu dienen als das Verständniss einiger in diesem Buche gedruckter Urkunden zu fördern, wenn wir einige Mittheilungen aus der erwähnten Handschrift hieher setzen, insbesondere aber mehreres über jenen höchst dramatischen Vorgang, welcher das Vorspiel von Smils Hinrichtung bildete. Gleich also auf dem zweiten Blatte seiner Handschrift gibt uns Herr Wagner eine Abbildung (im vergrösserten Massstabe) jenes Sigels, welches der Kremser an einen Revers vom 18. October 1422 hängte. In einem länglichen Vierpass erblickt man einen Schild mit einem Pfeil, darüber einen Helm mit einem Schirmbrett, worauf abermal ein Pfeil zu sehen. Smilek war dann wirklich Hofdiener Ulrichs von Rosenberg, sonst aber im wahrscheinlich bloss Pfandbesitze der Burg und Herrschaft Gans (Hus, s. die folg. Anm.), jetzt eine wüste Ruine. Nach dieser Burg gelüstete es nun den Rosenberger und er sann daher auf Smils Verderben. Eine Gelegenheit hiezu schien sich zu bieten, als S. in diebische Händel seiner eigenen Leute verwickelt war und dadurch des Rosenbergers Gerichtsbarkeit verfiel. Ulrich nahm ihn gefangen, schleppte ihn sogar mit nach Ungarn vor den König Sigmund, musste ihn aber schliesslich aus nicht aufgeklärten Gründen aus seinem Gewahrsam entlassen. Der racheheischende S. schloss .sich jetzt sofort an die Taboriten an und ward einer der erbittertsten Gegner U's., welchem er auf alle mögliche Weise Schaden zufügte. U. wurde schliesslich so in die Enge getrieben, dass er sich am 23. October 1429 sogar zu einem Vertrage mit dem mächtigen Ritter herbeilassen musste, welcher ihm namentlich bedeutende Geldopfer auferlegte. Damit traf jedoch S. seinen habgierigen Gegner an der verwundbarsten Stelle und konnte sicher sein, dass U. zur Zeit dafür an ihm die bitterste Rache nehmen werde. So lange aber die Taboritenpartei obenauf blieb, war für Smil noch nicht viel zu fürchten; als aber diese in der Schlacht bei Lipan (1434) erlag, scheint auch S. viel von seiner festen Stellung U. gegenüber eingebüsst zu haben. Indess lässt uns ihn noch das Jahr 1437 (N. CLXXXV) als mächtigen Mann erscheinen. Die letzte Fehde der beiden Gegner aber wurde eingeleitet durch einen Massen-Meuchelmord, welchen Rosenbergische Dienstleute bei Weleschin an Kriegsknechten Smils verübten. Als es aber Ulrich nicht gelingen wollte, seinen ritterlichen Feind im offenen Kampfe niederzuwerfen, versuchte es der in den Künsten einer schmachvollen Politik gross gewordene Herr mit List. Den intimen Freund des Kremsers, den Ritter Thomas von Chotienitz (Tuoma, z Chotěmic bei Palacky, Arch. česk. III. 43), wusste er zuerst zu gewinnen und durch denselben den S. zu bewegen, dass dieser fürderhin auch ohne Sicherheitsgeleite zum Zwecke von Friedensverhandlungen sich nach Krummau - in die Höhle des Löwen begab. S. war in die Falle gegangen und etwa in der ersten Hälfte des J. 1439 von U. zum zweiten Male gefangen gesetzt worden. Es war das unzweifelhaft ein Schurkenstreich und nichts nützte es, dass auch König Albrecht die Freilassung des Ritters begehrte. Herr Ulrich wollte eine schreckliche Rache nehmen und wie die nachfolgenden Thatsachen beweisen, seinen Gefangenen um Vermögen, Ehre und Leben zugleich bringen. Das ging jedoch nicht so glatt ab, hatte er es ja doch mit einem starkmüthigen Manne zu thun, welchen erst eine fünfjährige und gewiss nicht leichte Haft mürbe und seinen Zwecken gefügiger machen musste. Im Sommer des J. 1444 endlich war der Muth des unglücklichen Ritters gebrochen und unterwarf sieh derselbe der Gnade seines unbarmherzigen Gegners vollständig. Von diesem ward ihm aber zuerst obige Urkunde erpresst. Er musste dann an demselben Tage (25. Juli) dem Rosenberger einen Urfehdebrief geben, worin er bekannte, dass er ,aus triftigen Ursachen‘ gefangen gesetzt worden, dass Ulrich als Gerichtsherr nach Laut der Landesgesetze ihn hätte hinrichten lassen können u. s. w. Und mittelst einer dritten Urkunde überlieferte er seinem Feinde seine Güter angeblich für oder gegen 1000 Schock Groschen. Den Hauptschlag aber gegen den so vollständig machtlos gewordenen Smil führte Ulrich gegen Ende des Jahres 1444 aus; wie er ihn jedoch führte, hat er selber der Nachwelt überliefert und diese wird bei Beurtheilung des merkwürdigen Actenstückes kaum im Zweifel bleiben, dass es sich hiebei um eine vollendete Schurkerei handelte, während der Rosenberger mit seiner Darstellung sich gewissermassen vor derselben weiss waschen gewollt. Smil sollte endlich gemäss den im Sommer getroffenen Vereinbarungen in Freiheit gesetzt werden und da führte mit ihm Herr Ulrich folgende Scene auf, welche wir von diesem selbst erzählen lassen: ,Wir Ulrich von Rosenberg. Heute Nachmittags, zu Krummau, am Sonntage vor St. Thomas (20. December, das Original lautet wie gleich auch in dieser Parenthese bemerkt sein mag, in böhmischer Sprache) im 1444. Jahre der Geburt des Gottessohnes, befahlen wir den Herrn Smil von Krems uns in dem grossen Saale vorzuführen, in Gegenwart vieler ehrbarer Leute. Er kam mit seiner Ehefrau, trat vor uns, überreichte uns gemäss der Uebereinkunft alle Vertrags-, dann Haupturkunden und sagte: „Lieber Herr! Nun gebe ich deiner Gnaden aus freiem Willen alle Vertrags-, dann Haupturkunden und all' mein Gut, wie die zwischen uns bestehende Uebereinkunft lautet. Ich vertraue nun deiner Gnaden, dass du mich entlassen und uns mit Huld zugethan sein werdest.“ Da fragten wir weiter Frau Anna seine Gattin: „Frau Anna! Gibst du auch deine Einwilligung dazu?“ Und sie, die Einwilligungsschrift auf Pergament mit anhängenden Sigillen in ihrer Hand haltend, sprach: „Herr, ich gebe deiner Gnaden mittelst dieser Schrift meine Einwilligung zu allen Sachen, welche in dieser meiner Urkunde enthalten sind.“ Da nahmen wir die Schrift von ihr und sprachen: „Nun Herr Smil, dieweil du uns gethan hast, wie du uns hast thun sollen, so lassen wir dich endlich auch frei nach dem Wortlaute des Vertrags.“ Da stand Herr Smil auf und dankte uns, abermals bittend, wir möchten ihm gewogen sein. Da sagten wir: „Herr Smil, bleibe sitzen, bis diese Schriften werden gelesen sein, auf dass diese ehrbaren Leute hören, wie du dich uns verschrieben. Und wo ist die Urkunde, lautend auf die Goldenkroner Güter und ausgegangen vom Könige Wenzel löblichen Gedächtnisses?“ Da schwur er nie eine Urkunde auf diese Güter besessen zu haben. Wir sagten ihm aber: „Lieber Herr Smil, erinnere dich, dass du hier vor uns gestanden, dass Smytyan dir diese Urkunde in der Tasche nachgetragen und dass uns solche in der kleinen Stube, in welcher jetzt der Schneider arbeitet, gezeigt wurde, wie auch dass unser Schreiber Hanussek selbe gelesen. Wir selbst hatten sie in unseren Händen.“ Er läugnete abermals und schwur selbe nicht gehabt zu haben. Wir befahlen darauf unserem Geheimschreiber, alle diejenigen Schriften zu lesen, welche er (Smil) uns vor einigen Jahren, ehe er in unser Gefängniss gerieth, geschrieben und worin er behauptete, früher als wir eine Verschreibnng vom Könige Wenzel löblichen Gedächtnisses zu besitzen. Es untersuchte der Secretär die Schriften und fand sein Sigel und die Schrift seines Schreibers. Ausser Stande zu läugnen sprach er: „Allerdings besass ich eine Urkunde lautend auf die Goldenkroner Güter vom Könige Wenzel löblichen Gedächtnisses, gemäss welcher mir der Abt jährlich 50 Schock Groschen von jener Summe auszahlen sollte, welche er an die königl. Kammer abzuführen hatte, allein ich habe niemals dieses Geld genommen und die Urkunde besitze ich nicht mehr.“ Da sagten wir zu ihm: „Lieber Herr Smil! Zuerst schwurst du vor diesen ehrbaren Leuten, des Königs Wenzel Urkunde niemals gehabt zu haben, und jetzt behauptest du, selbe wohl besessen zu haben, dermal aber nicht zu besitzen - woher diese Widersprüche? Uns befremdet es, dass du dich deiner Reden nicht schämst und uns immer mit unwahren Worten zu umgehen suchst. Obwohl du uns früher viel Böses zufügtest und wir dir solch' alles verziehen, so kann dir dies nicht helfen. Wir sind nicht mehr gesonnen, uns länger betrügen zu lassen.“ Wir befahlen hierauf, alle Haupturkunden eine nach der andern zu lesen und als die Reihe an jene Urkunde kam, welche von unseren Nonnendörfern handelt und diese durchgelesen ward, befahlen wir, die letzte Urkunde, welche gefälscht ist, zu lesen. Diese stimmte aber im Tage und Datum mit jener Urkunde überein, welche vor der gefälschten gelesen worden. Da sprachen wir: „Herr Smil, wie kommt es, dass du auf ein und dasselbe Gut zwei Urkunden hast, unterm Majestätssigel seiner kaiserlichen Gnaden, welche beide an einem Tage in der Kanzlei ausgefertigt wurden? Dies habe ich nie gesehen, obgleich ich viel in Kanzleien gewesen, dass man an einem Tage zwei Urkunden , auf ein und dasselbe Gut lautend, ausgefertigt hätte. Zudem ist weder die Schrift noch das Pergament aus der Kanzlei; wohl aber sehen diese ehrbaren Leute, dass dies eine gefälschte Urkunde ist. Sage uns daher, wo du diese Urkunde hergenommen?“ Er erwiederte, sie sei ihm aus der Kanzlei gegeben worden. Da wendeten wir ein: „Uns däucht, dass irgend ein Schreiber in der Kanzlei nicht gelitten würde, welcher ein derartiges Schriftstück schriebe.“ Da sagte Smil: „Die Schreiber in der Kanzlei hatten keine Zeit, daher diese Urkunde von dem Schreiber des Herrn Dionys Borzek geschrieben ward und der gab mir die Urkunde.“ Da sagten wir abermals: „Lieber Herr Smil, zu deinen Händen lautet diese Urkunde und nicht zu Händen des Dionys Borzek; was konnte denn dieser dir geben?“ Unvermögend länger zu läugnen, erwiederte er: „Von der Gnade Gottes hänge ich ab und von der deinigen!“ Da sagten hinwiederum wir zu ihm: „Herr Smil, du hast dich hier in bedenklichen Sachen versucht, indem du uns und unsere Kinder mit dieser gefälschten Urkunde bei ehrbaren Leuten verunglimpfen und uns unersetzlichen Schaden bereiten wolltest. Und da die Fälschung bei dir so augenscheinlich vorliegt, so können wir nicht anders handeln, als dich wieder zu unseren Händen als einen Fälscher in unseren Gewahrsam zu nehmen.“ Und er antwortete: „Herr, weil du mich wieder gefangen nimmst, so gib mir meine Urkunden wieder zurück.“ Hierauf erwiederten wir ihm: „Weshalb sollten wir dir die Urkunden zurückgeben, wir die wir von dir kauften und bereits dir und deiner Frau etwas Geld auf die Kaufsumme gaben und den Ueberrest der Uebereinkunft gemäss deinem Weibe und deinen Kindern gern herausgeben werden.“ Da antwortete Smil abermals: „Gott weiss es, dass ich nie wider meine Ehre handelte und ich wollte gern denjenigen sehen, der dies sagen würde, und gibt es einen solchen, so trete er auf!“ Da sprachen wir: „Lieber Smil, wir sind die ersten, gegen welche du unehrenhaft verfuhrst, du sprichst daher ungerecht.“ Er antwortete: „Herr, bei deiner Gnaden mache ich eine Ausnahme.“ Wir entgegneten hierauf: „Wo hat Frau Anna, dein Weib, ihr Heiratgut?“ Er antwortete: „Sie hat es auf diesen Dörfern versichert“, und er benannte diese letzteren. Da sagten wir: „Herr Smil, entweder du wirst das Unrecht gut machen müssen oder deine Frau!“ Er antwortete: „Herr, es ist wahr, dass ich ihr Heiratgut verpfändete, aber ich kann ja selbes auslösen.“ Wir sprachen darauf: „Herr Smil, wir ertappten dich abermals auf unwahren Reden, indem du behauptetest, nie wider deine Ehre gehandelt zu haben. Weisst du, Herr Smil, wie du als Diener des Polenkönigs in das Kriegslager König Albrechts löblichen Gedächtnisses vor Tabor kamst, dich zu ihm geselltest, seine Geschenke annahmst und dann nach Hause dich verfügtest, während die deinigen den Ort ausspähten, wo die Pferde getränkt wurden. Und gleich darauf sandtest du deinen Bruder Otik aus, der mit andern Helfern seiner königlichen Gnaden 24 Pferde nahm, von denen wir noch einen Zelter besitzen, den Johann von Sedlcze in Prachatitz wegnahm, als er dort einfiel. Du weisst gut, was du dabei zu thun hattest. Bedenke daher, ob du je mehr wider deine Ehre handeltest als wider uns.“ Und hiemit befahlen wir ihn wieder in das Gefängniss zu setzen.‘ - Natürlich ist in dieses Schriftstück nur aufgenommen worden, was Herrn Ulrich beliebte oder zur Rechtfertigung seines Verfahrens gegen S. dienen sollte und konnte. Ausser der Befriedigung seiner Rachegefühle handelte es sich aber bei U. nicht minder um Stillung seiner Habsucht und wollte er namentlich jedes Anrecht S.'s auf die Goldenkroner Klostergüter beseitigt sehen. Wenn dann U. der Meinung war, dass die aufgezählten Merkmale die Unechtheit der erwähnten Urkunde vollkommen bekunden, so ist auch die oben unter N. CLXVIII abgedruckte Urkunde ganz gewiss eine Fälschung. Und das wäre ja nicht die einzige Fälschung, welche dem Rosenberger zur Last fällt, zählen hiezu doch wohl auch N. II und N. XLI und noch einige andere Urkunden! Niemandem ziemte es daher weniger als ihm, das Verbrechen, dessen er sich selbst mehrfach schuldig wissen musste, an anderen zu rügen und zu richten. Uebrigens geht aus obigem klar hervor, dass weil von dem Sigel der betreffenden Urkunde keine Rede ist, dieses sicherlich ein echtes gewesen ist, und was sonst über diesen Gegenstand gedacht wurde, ist aus Schreiben der Städte Tabor, Pisek und Wodnian an U. zu ersehen, darin es heisst: sie (die Stadtvorstände) seien von achtbaren Leuten, die dem Prager Landtag beiwohnten, berichtet worden, wienach ein gewisser Johann Thaussek derzeit Stadtschreiber der Prager Altstadt, welcher früher als Secretär im Dienste des Kaisers gestanden, ausgesagt hätte, die beanstandete Urkunde sei nicht gefälscht, wohl aber von seiner Hand geschrieben worden. Fügen wir noch zu dem Gesagten, dass der achtbare Verfasser der Schrift, welcher wir vorstehende Daten entnommen haben( Smil den ehemaligen Mann gefährlicher Factionen nicht als einen verfolgten Tugendhelden hinstellen will, ihn, der wenngleich im Punkte der Fälschung schuldlos, so doch in vielem anderen Betrachte sein endliches Loos verdient haben mochte. Dieses Loos aber bestand in der Hinrichtung des Gefangenen durch Enthauptung, deren Vollziehung Herr Wagner in die erste Hälfte des Jahres 1447 verlegt haben will.
2 Die Ruinen der Burg Hus (Gans, Auca) liegen in einem Walde am rechten Ufer der Flanitz oder Blanitz, zwischen den Dörfern Christelschlag und Zuderschlag im Bezirke Prachatitz. Erbaut wurde Hus im J. 1341; Palacky, Gesch. v. Böhmen, IIIa. 191, Anm. 240, vergl. auch Note 525, S. 416. Wenn es dann ebenfalls bei Palacky, Arch. česk. III. 563, N. 696, heisst, dass am 26. Februar 1456 die Brüder Přibik und Georg von Krems dem Ulrich von Rosenberg ihre ,heredidates homagiales‘ nämlich die Burg Gans u. s. w. um 800 Schock Groschen verkauften, so ist solches vielleicht dahin zu verstehen, dass Ulrich erst damals die Rechte der genannten Brüder auf jene Burg durch Auszahlung von 800 Schock vollständig beseitigt hat (vergl. N. CCIX). Bei derselben Gelegenheit dann lernen wir auch die Zugehörungen der Herrschaft Hus kennen, deren Erwerbung wegen ihres unmittelbaren Anschlusses an den nordwestlichen Theil des Goldenkroner Gebietes dem Rosenberger allerdings sehr wünschenswerth sein musste. Ja wenn man alle diese zusammenhängenden Herrschaftsgebiete überblickt - denn auch Prachatitz und Wallern schlossen sich unmittelbar an - so geräth man unwillkürlich auf den Gedanken, als ob es dem gewaltthätigen Ulrich in dieser so gut als königslosen Zeit um die Gründung eines eigenen Fürstenthums zu thun gewesen wäre! Als Zugehörungen der Burg Hus aber werden genannt: Husinec medietatem oppidi quia alia medietas est libera, Záblatie oppidum (Markt Sablat), ferners die Dörfer Rˇepešin (Reppesching), Zábrdie (Zabrdy), Lažiště (Laschitz), Saladin (Solletin), Zwěřinec (Wierzenitz), Milešice (Oberschlag), Krajčowice (Schneiderschlag), Mlynařowice (Müllerschlag), Cudrowice (Zuderschlag), Kristanowice (Christelschlag), Albrechtowice (Albrechtsschlag), Perlowice (Perleschlag), Petrowice (Peterschlag), Radoň (Raden), Wimperk (Winterberg?), Krepenšlak (Křeplice, Kreppenschlag), Webaršlak (Wollerschlag), Tremšim (Hummelberg), Hlasna Lhota (Wihorzen), Nedbalec, Zhorolt, Antnař sklenař und Rˇemdihowice nebst den Mühlen unterhalb Albrechtsschlag, Peterschlag, Schneiderschlag, unterhalb der Burg (pod hradem) und Sablat, endlich die Mühlen Friepřsów und Chýlów, diese unterhalb Kratosin (pod Kratušínem), u. s. w. Diese Ortschaften liegen vornehmlich im Bezirke von Prachatitz, dann im Winterberger Bezirke. Die zahlreichen ,Schläge‘ geben auch hier einen untrüglichen Beweis, wie auch in jener Gegend der ,Wald‘ von Männern bairischen Stammes gelichtet worden.
3 Bitynu ist von anderer Hand in Zbitynu verbessert worden. Diese dritteUrkunde ist unter N. CLXXXV abgedruckt.
4 Jan auf radirter Stelle und mit dunklerer Tinte, wahrscheinlich auch von anderer Hand.
5 Michelsberg, Neuhaus (Hradec Jindřichůw, ein Witigone), Straž (gleichfalls ein Witigone), Ledeč, Běškowice (horni Beřkowice, Ober-Beřkowitz) Lipa - Lipnitz, Lažan - Bechin, Křiwsaudow, Tabor, Budweis, Pisek und Wodnian.
Places
  • Krummau
     
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