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Charter: Archivy českých klášterů zrušených za Josefa II. (1115-1760) 1559 IV 07
Signature: 1559 IV 07
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7. April 1559, o. AO.
Vertrag zwischen dem Kloster Goldenkron und dem Hause Rosenberg, abgeschlossen von Herrn Wilhelm von Rosenberg, Regierer dieses Hauses, mit dem von ihm erwählten Abte Johann Milegk unter Intervention des Abtes Wolfgang von Plass als Visitators des Klosters Goldenkron.
Source Regest: PANGERL, Stift Goldenkron (=FRA II/37, Wien 1872), S. 598, Nr. 262
 
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In diesem Vertrage, welcher keineswegs einem Verzichte auf das Klostergut gleichkam, welches sich in der Gewalt der Herren von Rosenberg befand, der aber die Stiftung Ottokars II. ganz und gar der Gnade jener Herren überlieferte, gerirt sich der ,Hochgeborne‘ Herr Wilhelm von Rosenberg durchaus als ,erbliche Obrigkeit‘ des Klosters, welchem Verhältnisse entsprechend er auch früher den Priester Mathias Polak als Abt berufen, jedoch wegen Widersetzlichkeit gegen die ,erbliche Obrigkeit‘ und schlechter Aufführung wieder entfernte, nachdem ein noch früherer Abt, Wolfgang, ebenfalls nur mit Willen und Wissen Herrn Peters von Rosenberg erwählt und bestätigt worden war. Die Vertragspunkte aber sind in Kürze folgende: Abt und Convent unterordnen sich, wie das seit uralter Zeit der Fall gewesen, dem Herrn Wilhelm von Rosenberg, dessen Erben und Nachkommen als einer erblichen Obrigkeit und werden ohne deren Willen und Wissen fürderhin nichts vor- und unternehmen. Sie verbleiben ||
bei allen Dörfern, Pfarreien und Einkünften, in deren Besitz das Kloster jetzt ist und schon seit vielen Jahren gewesen. Als richtig empfangen soll gelten, was dem Kloster aus der Kammer der Herren von Rosenberg bisher jährlich verabreicht werden musste, während von nun an durch Herrn Wilhelm und die zukünftigen Herren von Rosenberg dem Kloster alljährlich reichen zu lassen wären: 100 Schock Meissnisch, halb zu Georgi und halb zu Galli, 120 Zuber Haber, 30 Zuber Gerste, 50 Zuber Korn und 10 Eimer Wein Kremser Gewächses, welche Dinge aber das Kloster selbst sich von Krummau abholen müsste. Dieses soll ferners jedjährig aus Ločeditz1 vier Schock Hühner empfangen und aus den Rosenbergischen Teichen 4 Zuber Karpfen, wenn es in dem einen oder andern Jahre selbst keinen Teich abzufischen hätte. Die von den Landständen bewilligten Steuern leisten für das Kloster Herr Wilhelm und seine Nachkommen. Die nach Krummau genommen gewesenen Kleinodien und Silber sind sammt dazu gehöriger Truhe dem Kloster zurückgestellt. Vermehrt sich die Anzahl der Mönche und würden dieselben ein ordentliches Leben führen, auch mit dem obigen Unterhalte nicht auslangen, so werden Se. Gnaden Herr Wilhelm und die ,zukünftigen gnädigen Herren‘ das Kloster nicht verlassen. - Stalo gse w patek den swatosti, 1559.
Source Fulltext: PANGERL, Goldenkron (=FRA II/37, Wien 1872) S. 598-599

Comment

Text in böhmischer Sprache und beginnend ,[J]akoz gich milosti‘. $$Eigenhändig haben den Vertrag unterzeichnet: ,Wylem z Rozmberka (rechts wie ein regierender Fürst - Wolfgangus abbas monasterii Plasenssensis (sic) manu propria - Johannes Milegk abbas monasterii Sanctae Coronae manu propria - Johannes Pfeiffer tunc temporis prior monasterii Sanctae Coronae manu propria.‘


Notes
1 Ločenitz (Ločenice auch Ločedice), Dorf im Bezirke und westlich von Schweinitz, Pfarre Johannesberg.
Places
  • o. AO.
     
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