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Charter: Urkunden Brandenburg II (Google data) 65
Signature: 65

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Codex diplomaticus Brandenburgensis. Sammlung der Urkunden, Chroniken und sonstigen Geschichtsquellen für die Geschichte der Mark Brandenburg und ihrer Regenten, Nr. 65, S. 70
 

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Codex diplomaticus Brandenburgensis. Sammlung der Urkunden, Chroniken und sonstigen Geschichtsquellen für die Geschichte der Mark Brandenburg und ihrer Regenten, Nr. 65, S. 70

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    am 6. 3anuar 1444.

    Wir Luther, herr zu Cotbus, bekennen vnd thun kund mit diesem offenen Brieffe vor alien, die ihn sehen oder horen lesen, dass vor vns kommen ift bans Potha vnd hat in einem rechten Kauffe erblich verkaufft vnd abgelassen eine Wiese, gelegen bei dem Dorffe Schadow, vnsern lieben getruwen Manne hanss vnd Nickel, Gebrudere von Barschwitz, vnd den Ge- bauren der gantzen Gemeine, die itzo sein vnd hernach werden in zukiinfftigen Zeiten daselbst zu Schadow, vnd hat vns mit fleiss gebethen, dass wir ihnen die geruhten verleihen; Also haben •wir aus wolbedachten Muthe vnd mit zeitlichen Rath vnserer getreuen Manne geliehen vnd ver- liehen Ihn die in Krafft dieses Brieffes mit alien Gnaden vnd Rechten, mit aller Fruchtbarkeit vnd Genussen, gemachen vnd gerichten von vns vnd vnsern Erben in den Reriien vnd Grentzen, als wir ihnen die vorgenandte Wiesen selbst bereinet vnd begrantzet haben, vnd alss die von Mahl- hauff zu Mahlhauffen ausweisen, ohne Hinderniss vnd erblich von vns zu lehneu zu haben vnd zu besitzen: vnd foil niemand aus der genandten Wiese wieder ihren Willen nicht hiiten, noch keine Trifft Rechten haben, es geschehe denn mit ihrer Bewilligung vnd Gunst: vnd wenn lie ihren Schaden darauff pfanden, da sollen fie von der Psandung ihr Recht nehmen nach des Klosters Ge

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    wohnheit. Bey diesen Lehn find gewest vnd gezeuget vnser getreuer Mann frentzel Zynnen- berg, Hani's Schraoltz vnd Gunther Kaldow, zu den Zeiten vnser Hoff-Schreiber. Zu Uhrkund haben wir obgenandter Luther, herr zu Cotbus, vnsern Insiegel an diesem Brieff laseen hangen, der gegeben ist nach Christi Geburth Vierzehnhundert Jahr, dornach in dem Vier vnd Vierzigsten Jahr, an der heiligen Drey Konigs Tage. 9?a$ rintv (Ecfie fcer 3oo«^im«t^aIf«^en ©<$uI6ib!tot&ef.

     
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