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Charter: Urkunden Brandenburg II (Google data) 151
Signature: 151

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Codex diplomaticus Brandenburgensis. Sammlung der Urkunden, Chroniken und sonstigen Geschichtsquellen für die Geschichte der Mark Brandenburg und ihrer Regenten, Nr. 151, S. 195
 

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Codex diplomaticus Brandenburgensis. Sammlung der Urkunden, Chroniken und sonstigen Geschichtsquellen für die Geschichte der Mark Brandenburg und ihrer Regenten, Nr. 151, S. 195

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    ju Slrneburg, auS, am 2. Suit 1570.

    Wir Joachim etc., thun kundt offentlich mit diesen Brieff vor vns, vnsere Erben vnd Nachkommende Marggraffen zu Brandenburg, auch sonsten manniglich, nachdem wir der Wohlge- bornen vnd Edlen vnserer lieben Tochter, Fraulein Magdalena von Brandenburg, Grasin zu Arneburg, neben andern Grafflichen Kleynodien vnd Geschmucke 10000 Rthl. Summa, welche biss zu ihrer Ausi'teurung von vnsern lieben vnd getreuen Burgemeistern vnd Rathmannen vnserer Stadt Alt- vnd Neubrandenburg laut dariiber aufgerichtete Schuldverschreibung vnd ver- zinssung mit vnserem Vorwiffen vnd Bewilligung ausgethan worden, solche Zinssen auch bemeldete vnsere Tochter biss dahin vnd so bald lie verheyratet, sowohl die Hauptsumme zu alien ihren Besten vnd Gefallen zu gebrauchen vnd zu geniessen haben solle, zu Ehe oder Heyrath Geld aus- zahlen laffen, dass wir demnach ferner aus Churfiirstlicher Hoheit alss der Landesfiirst, auch guten Bedencken vnd Bewegniflen, vor vns, vnsere Erben vnd Nachkommen verordnet haben, verordnen, setzen vnd wollen, da es sich nach den Willen Gottes zutragen wiirde, welches der allmachtige Gott gnadiglich abwenden wolle, dass obgemeldete vnsere Tochter, Fraulein von Brandenburg^ Grasin zu Arneburg, zuvor ehe sie verheyrathet wurde vnd also sie ohne Leibeserben verstiirbe, dass dann solche Summe der 10000 Rthlr. Hauptsumme, verordneten Ehegeldes halb wieder an vns oder vnsere Erben vnd die andere Halfte an vnsere Liebe Getreue Annen Sydows, Mi chael Ditrichs, etwan vnsers Zeugmeisters vnd Giessers, gelaffene Wittebe alss die Mutter oder ihre Erben kommen vnd fallen solle. Wann aber vnsere Tochter, Fraulein Magdalena in weh- render Ehe ohne Leibes Erben todlich abgehen wurde, aus den Fall sollen solche 10000 Rthl. so

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    wohl alss andere Erbsehafft, halb an ihren Gemahl vnd die andere Halffte in 2 Theile getheilet, davon vns vnd vnseren Erben ein, vnd der andere Theil gemeldeten Wittwe, Anna Sydows oder ihren Erben erblich zukotnmen vnd darinnen . keine Aenderung vorgenommen werden solle, noch verstattet werden, besonders solches also zu erfolgen, wir, vnsere Erben vnd nachkommende aus jeden Fall zu beschaffen vnd dariiber zu halten schuldig seyn sollen vnd wollen alles in Krafft vnd Macht dieses Brieffes, ohne Gefehrde. Uhrkundlich mit vnsern anhangenden Handsigel besiegelt vnd eigenhandig unterschrieben vnd gegeben in vnsern Hofflager Colin an der Spree, Sontags am Tage ViGtationis Marie, nach Christi vnsers lieben Herrn vnd Seligmachers Geburth 1500, darnach im 70. Jahre.

    Wad) De\xid)'S SSeitragen, ber au6 ard>i»afif($en SKottsen biefem Socumente noii) ^injufiigt:

    Weiter hat gedachter Churfurst dem Nicolaus Diederich, der Annen Sydows Sohn, das Dorff Rosendhal zur Lehn verliehen, Joachim Tasch mitbelehnet. Die Worte davon lauten also: *

    Wiirde sich aber zutragen, dass Michael Diderich vor oder nach seiner Mutter Ster- ben, ohne manliche Leibes Erben auch verstiirbe vnd dadurch beruhrtes Dorff an vns oder vnsere Erben als Herrn wieder erlediget wiirde, haben wir vns aus den Fall aus sonderer gniidiger Nei- gung vnsere Tochter Magdalenen, Graffin von Arneburg, vnd iren mannlichen Leibes Erben, die Anwartung davor gnadigst verschrieben. Bey diesen alien hat der dahmahlige Chursiirstliche Rath vnd Archivarius, Chrfst. Schoneberg nachfolgende Worte mit'eigener Hand gesehrieben.

    „Dieses betrifft die Vermachung Fraulein Magdalenen von Brandenburg, Graffin zu Arneburg, welche Churfurst Joachimus 2dus aus der Anna Sydows, Zeugmeisters vnd Gie- ssers nachgelassenen Wittwen gezeuget vnd hernach Churfurst Johann George an Andream Cohlen, Hoffrentheyschreibern, alhier in Berlin verheyrathet habe, welchen, alss er sich den Cur- fursten prasentiret hat, hat der Churfurst also angeredet: wilst du mein Schvvager werden? ex Relat. Dmn. Vicecancellarii Andree Cohlen, Affinis Domini Seidlen. Es hat aber diefeMag- dalena keine Erben hinterlaffen, sondern 1st Anno 1610 gestorben, hat gewohnet in Herrn Se- bast. Striepens, Churfurst. Brandenbl. Geh. Raths Hausse, welches sie an den von Schiercke verkauffet hat."

    Zur Aussteuer hat dieses Fraulein Magdalena von Brandenburg, Graffin von Arneburg, empfangen:

    An Silbergeschyr,

    So viel als ihr Standt vnd kiinftige Heyrath erfordert wird.

    An Kleinodien, Halssbander, einen giildenen Halssband mit Edelgestein. Noch ein gulden Geschmalth Halssband auch mit Edelstein, 5 Kleynotter vnd Gehange, mit Edelgestein geziehret, einen gulden Armbandt mit Edelgesteinen, goldene Ketten, glatt vnd krauss, wie die einer Graffin eigen, 16 guldene Ringe, wie die einer Graffin gebuhren.

    An Stieflein, 5 Dutzend guldene Stieffelein. 9 Barrith von Perlen, sambt zu die Tuch gestickt vnd mit Stieffelein, allerley Farben, wie einer Graffin eigen.

    Hauben, guldene Hauben mit Perlen gestuckt oder sonsten damit behefftet, 10 guldene vnd silberne Hauben, geflindert, 3 kurtze Giirtel mit Glantz Borthen, 3 kurtze Giirtel mit gezoge- nen Golde, 2 lange Giirtel von Glantzbordten.

    £>elri$'8 SSeitrage 217.

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