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Charter: Urkunden Brandenburg III (Google data) 129
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Codex diplomaticus Brandenburgensis. Sammlung der Urkunden, Chroniken und sonstigen Geschichtsquellen für die Geschichte der Mark Brandenburg und ihrer Regenten, Nr. 129, S. 155
 

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Codex diplomaticus Brandenburgensis. Sammlung der Urkunden, Chroniken und sonstigen Geschichtsquellen für die Geschichte der Mark Brandenburg und ihrer Regenten, Nr. 129, S. 155

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    (^XXIV. 1ää0. Markgraf Friedrichs Privilegium für die Stadt Sichert.

    Wir Frcdcrich dcr Junge von godes gnaden Marggraff zu Brandenborg und Burggraff zu Norembcrg, Bekennen u. s. w. So alse wy vcrmydelst Hulppe und gnaden des alinechtigen godes, dle Etat liehen, mct mehr Steden und Elsten Im lande to Stargarde, von Herttogen Hinricke von Mekeln? borch, in opcnbaren vcyhden affgewonnen und met dem swerde mcchtichliken bedrungen Hebben, So bat sy henfordcr mehr to ewigen tndcn by dcr marcke to Branndenborch bliven scholen. Nu Hebben wy angesehen und erkant willicheit und getruwe Dinsie ^ die uns und den landen dcr Marggraveschüfft zu Branndenborg dy Jnwoner dcrsulvcn Etat lichen gedan hcbben und vorder wol don scholen und mögen, und Hebben on alle ore briefe und besiedingen, die sy von older von marggraven to Branndenborch und ok von etliken Heren von Mckelnborch Hebben, Na rade vele unser Rede, bcsiediget und bestedigen on by ok in crafft und macht disscs bricfes, Also das sie diesulven ore bestediges briefe by macht bliven fcholcn, In welker Inate die utwifen, bat sy an ackcr, holten, Heiden, wcstn, weiden, watern, fischerien, tollen, nutten, fruchten, tobehorungen, gnaden, friheiden und rechtichciden, dar diesulven unse Stat lichen von alder und wente her mede bcsettct und be- gnadct is, besitten und beHalden scholen und mögen, glike andere unsere Steden dcr marcke to Branndenborch. Wy Hebben on ok von bcsundern gnaden to gegevcn, dat sie und alle ere medcborgcr, scholen tolfty faren in ^der Marcke to branndenborch upp allen tollen dy unse sind, dy wy nicht verpendet Hebben, So lange dat wy on dat wederrupen und uppseggen, ane arch und ane alle geverde, Hieby und aver sind gewesi unse Rede unde liven getruwen Heren Adolff forste to Anehalt, Albrecht Grave von Lindow und Here to Reppin unfe Hovetmann in der nyen marcke, Bernd,von der Schulcnborg Nidder, Ho; vctmann der oldcn marcke Hanns von Wald.w Ritter, Wilhelm fuchs unse Marschall, Heintze Cracht unse Cantzler, Jorge von Waldenfelt unse Camermester, Otte von Slywen, Hans von Arnym Hovetmann In ukerlande, Heine puel, Junge Otte von Slywen und Hans von Bredow, zum orkunde u. f. w. Geben zu lichen 1440. . , ^ .

    S. Urs. «r«. 67.

    oxxv. Auszüge aus einigen Urkunden der Rcgierungszeit Churfürst Friedrichs des ersten.

    1) 1412. Burggraf Friedrich als Verweser dcr Mark bekennt dem Haße von Bredow 100 Schock böhm. Grofchen schuldig zu fein. Bürgen die Bischöfe von Brandenburg und Lebus, Hans v. Quitzow,

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    Bertram und Achim von Bredow/ junge Hans von Uchtcnhagen und Lippold von Bredow. Berlin Vi- gilia ^lsumt. Hlariae.

    2) l4lZ. Burggraf Friedrichs Schuldbrief an Herzog Rudolph von Sachsen. 0. Lehnin labalK. v«5t convers. Pauli.

    3) 1413. Iwan der Alte und der Junge von Wulfsen versprechen mit ihrem Schloße (Grabow) dem Burggrafen beiständig zu sein. Zeugen: Heinrich Bischof von Brandenburg, Günther Graf von Schwarzburg, Ulrich Graf von Lindow, Peter und Bertram von Bredow. O. Brandenburg ker. 6. pokt convers. Pauli.

    4) 1413. Burggraf Friedrichs Vertrag mit Herzog Heinrich von Glogau und Croßen daß zwischen Croßen und der Mark keine Räuberei geduldet werden solle. I). Frankfurth 6!e 8. pelri ad vinculs.

    5) 1414. Burggraf Friedrich befreit Kyritz wegen Brand auf 4 Jahr von der Orbede. 0. Kyritz kor. 6 ante HpipKan.

    6) 1414. Derselbe verkauft das Dorf Machenow auf dem Teltow, welches Hans von Quitzow be- fcßen, wiederkäuflich an Heinrich Dunre. vomin. pokt slsumt. Alsriae.

    7) 1414. Burggraf Friedrichs Bündniß zu Schutz und Trutz mit Albrecht Bischof von Halberstadt und Herzog Berndt von Lüneburg. 1). Mittwoch nach Oculi.

    8) 1414. Desselben Bündniß mit Wertzlaw, Johann, Albrecht, Balthasar, Johann und Wilhelm Gc- brüdere und Chrisioffel ihren Vetter Herrn von Werle. 0. Wittsio'ck Vigil. Lorpor. OKrilU.

    9) 1416. Churfürsi Friedrich macht die Stadt Nauen wegen Brandschaden und zu Beßcrung ihrer Mauern auf 10 Jahr Orbcdefrei. , 0. Wittenberg Freitag nach Elisabeth.

    10) 1416. Aehnliche Begünstigung für die Stadt Strausberg. Daselbst.

    11) 1416. Churfürst Friedrichs Bündniß mit Bernhard und Heinrich Gebrüder und Otto und Wil helm Herzogen von Braunschweig. O. Burg ker. 3 ante Valentin,'.

    12) 1420. Derselben neues Bündniß. 0. Sontag nach 8. Viti Klartlr.

    13) 1423. Churfürsi Friedrichs von Sachsen Schuldbrief an Churfürst Friedrich von Brandenburg über 5500 Schogk mit dem Versprechen folÄ)e in der Stadt Hof zu bezahlen zc. widrigenfalls feine Bürgen daselbst Einlager halten sollen, v. Dinsiag nach Invucavir.

    14) 1423. Apel Vitzthum bekennt daß er von Markgraf Friedrich wegen 216 Schock bohm. Gro schen, wofür ihm das Schloß Hohenburg, die Stadt Wunsiedcl und der Markt Artzbcrg verpfändet ge wesen, befriedigt sei. 0. Wittenberg ker. 6. pokt lieminisc. (S. Horn Triller, bellicok. p. 176.)

    15) 1423. Churf. Friedrichs Schutzbündnis; mit Markgraf Friedrich von Meißen. 6!e 8. Larbarae virF.

    16) 1423. Desselben und Markgraf Johanns von Brandenburg erneute Union mit Meißen. I). Wit tenberg ier. 4. polt Nstluae ^vokl.

    17) 1433. Kaiser Sigismund bestätigt die Freiheiten u. s. w. der Churfürsicn von Brandenburg. 0. Rom in S. Peters Munster am heil. Pfingstag als wir zum rom. Kaiser gekrönt waren.

    18) 1437. Churf. Friedrichs, Markgraf Friedrichs und der Markgrafen Johann, Albrecht und Fried rich, der noch nicht mündig, Bündniß mit Herzog Johann von Sagan. Donnerstag vor Pauli Bekehrung.

    19) 1438. Markgraf Friedrichs Bündniß mit Johann und Heinrich von Mecklenburg gegen Räu berei, v. Perleberg am Sontag der heil, drei Könige.

    20) 1440. Markgraf Friedrich der Junge schließt auf 3 Jahr ein Schutzbündnis; und Frieden mit Herzog Barnim von Pommern, v. im Dorf Gönz Mittw. nach Judikate. (Bezog sich auf den Krieg gegen Mecklenburg. S. Gerten <ü«6. 4. v. 424.)

    Urkunden

    welche die Regierung Chnrfürst Friedrichs des Zweiten von 1440 bis 1470 betreffen.

    ^/er preußische Staat als eine Hauptmacht Europas beruht nicht in einer Vereinigung eines großen Volksstamms, noch weniger ist er durch das Waffenglück eines Eroberers oder sonst durch irgend einen schnellen Glückszufall plötzlich hervor gerufen, sondern er ist das Resultat vieler einzelner äußerer Begebenheiten, welche von einer Reihe tapferer und weiser Regenten Jahrhundertelang geschickt benutzt wurden. Hiernach bedarf die gemeinhin aufgestellte Behauptung, daß der große Churfürst Friedrich Wilhelm als der eigentliche Schöpfer des preußischen Staates anzusehen fei, einer Be schränkung. Allerdings hat derselbe zuerst die von seinen Vorfahren und ihm selbst erworbenen Ländertheile zu einem Ganzen consolidirt und diesem eine innere Kraft verliehen, wodurch es aufhörte ein gewöhnliches Bestandtheil des allge meinen deutschen Ncichsverbandes zu sein, allein mit nicht minderem Rechte müssen alle seine Vorfahren und Nachfolger als Begründer Preußens angesehen werden, indem jedem von ihnen ein Antheil an der Aufführung des Gebäudes gebührt. Die drei großen Erwerbungen der Churfürstcn von Brandenburg, welche zusammengenommen die Grundlage der Territo rialmacht des preußischen Staats axsmachen, die Errichtung des Herzogthums Preußen, die Jülich Clcvische Erbschaft und die Anwartschaft auf Pommern gehören den Vorfahren des großen Churfürsten an; denn obgleich der Anfall von Pommern selbst sich erst im siebzehnten Jahrhunderte ereignete, so war dock) das Recht des ChurhauseS darauf eine längst entschiedene Sache und würde entgegengesetztenfalls bei der damaligen Schwäche Preußens den mächtigen Mit bewerbern gegenüber durch alle Anstrengung des großen Churfürsten nimmermehr erlangt worden sein. Dieses Recht auf Pommern haben die drei ersten Churfürsten aus dem Hohenzollerischen Hause durch langjährige Kämpfe mit Einsetzung von Gut und Blut ihrem Hause erworben, da cS zwar in einem uralten Herkommen berichte, jedoch eben im fünfzehnten Jahrhundert nicht mehr anerkannt werden wollte und den Ruhm der Erwerbung von Hinterpommern und aller Länder, welche im westphälischen Frieden dem großen Churfürsten zur Entschädigung für Vorpommern gegeben wurden, können daher jene Churfürsten mit Recht für sich'in Anspruch nehmen.

    Die Mark Brandenburg selbst ist ein den Slaven durch Gewalt der Waffen entrissenes, zu Deutschland hinzuerobertes Land. Vielleicht lag es mit in diesem durchaus kriegerischen Ursprung der Mark, daß ein kriegerischer Geist mehr noch als im übrigen Deutschland in den Landesherrn, der Ritterschaft und allen Einwohnern durch das ganze Mittelalter und bis auf die neuesten Zeiten sich erhalten hat. Der Ritterstand hat sich in der Mark nicht, wie im übrigen Deutschland, aus dem Stande der Freien erhoben, sondern «r ist daselbst eine ursprüngliche auf steten Krieg berechnete Einrichtung; das Lchnwesen erhielt sich dort als ein kriegerisches Institut ohne Hofministerialität oder Allodialfreiheit neben sich zu dulden und da es in der Mark nur Einen Lehnhcrrn gab, so blieb die ganze Ritterschaft auch Eine Corporation, mit der ein energisches Haupt Großes ausrichten konnte. Die Anhaltischen Churfürsten haben hierdurch in fortwährenden Kriegen die Macht ihres Hauses errungen. Die Städte wetteifertm bald mit der Ritterschaft in jenem kriegerischen Geiste, welcher aus Deutschland herübergebracht war und sich um so freier entwickeln konnte, als diesen beiden Ständen in der Mark nur hörige Hintersaßen gegenüberstanden. Kriegerischer Geist ist immer nur eine Seite der allgemeinen Thatkraft eines Volks und da der unergiebige Boden und die andern Hindernisse, welche eine minder günstige Natur dem Ackerbau und dem Handel in der Mark mehr als im übrigen Deutschland entgegengestellt, eine stete Anstrengung erfordern und in keinem Stande ein Versinken in Luxus und Unthätigkeit zu lassen, so hat auch deshalb der brandenburgische Kricgsruhm sich bis jetzt ungeschwächt erhalten. Den Landesherr« der Mark war die Lust ihre Macht zu vergrößern fast eingeboren. Im Anhaltischen Hause vererbte sich der Heldengeist Albrechts des Bären auf alle seine Nachkommenz von der unbedeu tenden Altmark ausgehend, erwarben sie allmählig die Prignitz, die Mittelmark, die Ukermark, die Neumark, Lcbus, die Mark Landsberg, beide Lausiße und bedeutende Theile Schlesiens und Sachsens und wenn nicht bald nach dem Tode Markgraf Woldemars das Haus erloschen wäre, so würde schon damals die Mark Brandenburg ein Reich geworden sein,

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    welches dem Königreich Böhmen an Macht nicht nachgestanden hätte und dem römischen Reiche selbst gefährlich gewesen wäre. Daß während der hundertjährigen Regierungsperiode der baicrischen und luxemburgischen Churfürsten die Mark Brandenburg nicht ganz zertrümmert wurde, daß wenigstens die Mittelmark, als Fundament von wo aus ein Wiederaufbau beginnen konnte, ein selbstständiges Land blieb, ist fast ein Wunder zu nennen. Das Hohenzollerische Haus nahm den Faden wieder auf, den das Aussterben der Askanier hatte fallen lassen. Auch diesem Hause sind die Eigenschaften, durch welche Staaten errichtet und groß gemacht werden, Tapferkeit, Sparsamkeit und Weisheit, gleichsam angeboren. Diese, glückliche Verbindung des der Mark eigenthümlichen, durch stete Kämpfe erhaltenen kriegerischen und thätigen Geistes mit dein angcerbten Charactcr des Hohenzolserischcn Negentenhauses ist es, welche nächst den Fügungen der göttlichen Vorsehung den preußischen Staat gegründet, erweitert und erhalten hat. Dadurch ist auch im Lauf von drei Jahrhun derten zwischen Fürst »nd Unterthancn ein stärkeres, lebendigeres und dauerhafteres Band geknüpft worden, als je todte Buchstaben oder wMührlich crsoimene Formen*) zu knüpfen vermögen. Staaten, deren Macht in der Consolidirung eines großen Landbcüycs oder darinn beruht, daß alle Einwohner ausschließlich einen durch gemeinsame Sprache und Sitte zusammengehaltenen Volkssiamm bilden, können es wagen ungestraft für ihr äußeres Ansehen sich inneren Zer° würfnissen hinzugeben, während das geringste Lösen der Einheit, welche in der Person des Fürsten die preußischen Gebiete zwischen dcm Niemcn und der Maas verbindet, auch der Größe und Kraft des preußischen Staates gefährlich werden, es sogar zu den Mächten zweiten Ranges herabdrücken könnte. /

    Daß die beiden ersten Churfürsten des hohenzollerischen Hauses, Friedrich der erste und zweite, die ge rühmten Eigenschaften in hohem Grade besaßen, werden auch die Urkunden bestätigen, welche im vorigen und folgenden Abschnitt von ihnen mitgethcilt werden. Vielleicht ist dies noch nicht genug anerkannt, da es gleichzeitige Chroniken zur Geschichte der Mark im fünfzehnten Jahrhundert nicht gibt und die Thatcn jener Fürsten nur aus den unzuvcrläßigeren Nachrichten späterer Chronisten und aus Urkunden zusammengestellt werden können. Außer den allgemeinen Werken über brandenburgische Geschichte besitzen wir über das Leben beider Churfürsten nur die bekannten Werke von Gundling, welche aber weitschweifig geschrieben sind, viel Unwahres enthalten und manches Wichtige ganz übergehen. Allein auch ein Ueberblick der Handlungen der beiden Fürsten als Regenten der Mark Brandenburg ergibt, daß sie derselben den Umfang und die innere Kraft wieder verschafften, welche die Churmark bei dem Aussterben des Anhaltschen Hauses gehabt hatte und daß sie hierdurch ihren Nachfolgern die Möglichkeit verschafften, fortzuschreiten und aus dem Churlande einen mächtigen Staat zu errichten.

    Burggraf Friedrich von Nürnberg, nachheriger Churfürst, suchte gleich seinen Verfahren das kaiserliche Interesse in Deutschland eifrig zu befördern und die Dankbarkeit der Kaiser weise zu benutzen. Große Reichthümer, welche er einer unter den damaligen Fürsten seltenen Ordnung seines Haushalts und ergiebigen Bergwerken, der Sage nach aber der seinem Hause offenbarten Kunst Gold zu machen verdankte, sezten ihn in den Stand dem Kaiser Sigismund bedeutende Geldvorschüße zu machen. Gewiß geschah dies von Anfang an in der Absicht, von dem Kaiser dafür eines der vielen Länder des Luxemburgischen Hauses zu erwerben und in dem Zufall, daß dem Kaiser Sigismund im Jahr 1412 ein Churland, die Mark Brandenburg, Heimsiel, erkannte er eine günstige Gelegenheit die Macht seines Hauses über den Rang gewöhnlicher Neichsfürsten zu erheben. Denn wie viele Herrschaften er auch in Franken an sich gekauft hätte, das Burggrafthum Nürnberg wäre doch immer nur ein von vielen geistlichen und weltlichen Herrn durchkreuztes Aggregat, einzelner Landgüter geblieben, da auch die heldenmütigsten Anstrengungen eines Albrecht Achilles und Albrecht AlcibiadeS später nicht vermochten, es auf Kosten der Nachbaren zu einem Fürstenthum über ganz Franken zu erheben. '*) Anders verhielt es sich mit der Mark, denn abgeschn davon daß auf dieser eine Churwürde ruhte, war sie als ein slavischeS

    *) Sogenannte Garantien, welche unsere Vorfahren besser in einem lebendigen Rechtssinn besaßen.

    **) Zu dem Burggrafthum Nürnberg gehörte bis 1806 das Patronatrecht in dem sächsischen Städtchen Gefell und da dieser Ort seit 181S preußisch gewo,den ist, so ist eS bemerkenswert!) daß jenes Patronatrecht das einzige ist, was das Hohen« zollerische Haus von den alten Stammlanden in Franken gegenwärtig noch besizt.

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    Land von jeher ein terrltarlum olsusum, III welcher es nur einen Landesherr» gab, welcher ohne mübersteigliche Hin dernisse im Lande selbst zu fliidc», bloß dahin sireben konnte seine Macht über die Grenze» zu tragen.

    Der Burggraf lies? sich daher vom Kaiser zunächst den Pfandbcsitz der Mark geben. Damit war indcß wenig gewonnen — denn wie viele hatten diesen Pfandbesitz schon gehabt, ohne darauf eine dauernde Herrschaft gründen zu können — die Aufgabe war vielmehr, sich min ein landesherrliches Ansehen in der Mark zu erwerben und sodann, diese in den Grenzen wiederherzustellen, daß sie überall für ein Churland geachtet werden konnte, da die besten Theile derselben von den Nachbarn abgerissen waren. Der Burggraf mußte also das Land,, welches ihm zum Pfände eingeräumt war, eigentlich erst erobern »nd seine Lage war hierbei um so schwieriger, als er es gleichzeitig mit inneren und äußeren Feinden zu thun hatte. In der Einleitung zu dem vorigen Abschnitt ist bereits Einiges über die Ursachen angeführt, welche einen großen Thcil des märkischen Adels zu Widersachern des neuen Pfandbcsitzers machten und daß diese nicht zu verachtende Feinde waren. Zwar brachte Burggraf Friedrich eine große Anzahl Vasallen und auch wohl Söldner aus seinem fränkischen Fürstenthum mit, allein diese würden nicht hingereicht haben und es kam darauf an, sich unter den benachbarten Fürsten Hülfe zu verschaffen. Friedrich wußte dies durch das Vertrauen, welches seine Persön lichkeit erweckte, in großem Umfange zu bewerkstelligen, namentlich verband er sich, noch ehe er in die Mark kam, den Churfürsten von Sachsen durch eine Heirath seines Sohnes mit der Tochter desselben, sodann bewog er den mächtigen Erzbischof von Magdeburg, welcher häusige Kriege mit dem märkischen Adel zu bestehen gehabt hatte, zu einem Bündniß gegen denselben. Es war dies um so nothwcndiger als die Herzoge von Pommer», welche die Ukcrmark und einige Städte der Mittelmark in Besitz hatten, eben dadurch seine Gegner wurden. Im Lande selbst zog Friedrich zunächst die Geistlichen, die Städte und einen Theil des Adels in sein Interesse und suchte die Häupter dcS widerstrebenden AdelS durch Güte zu gewinnen; da dies nicht gelang, zeigte er Ernst und belagerte mit seinen Bundesgenossen ihre Schlösser und durch eine weise Mischung von Nachgiebigkeit und Strenge wußte er nicht nur in kurzer Zeit seiner Regierung allgemeines Anerkenntmß in der Mark zu verschaffen, sondern sich auch seine bisherigen Gegner so zu verbinden, daß sie seine eifrigsten Diener und Mitkämpfer wurden.

    Da er sich jetzt in dem Besitz der Mark befestigt hatte, konnte seine Erhebung zu», Churfürsten und wirklichen Landesherrn (1415) keinen Schwierigkeiten mehr unterliegen. Seitdem ging sein ganzes Bestreben dahin, der Mark wieder ihren vorigen Umfang zu verschaffen und alle Rechte, welche in früherer Zeit mit der brandcnbnrgischen Chur verknüpft gewesen waren, für sich und seine Nachfolger wieder gültig zu machen. Durch eine geschickte Benutzung des Zwiespalt?, welcher unter den Herzogen von Pommern Wolgaster und Stcttiner Linie über den gemeinsamen Besitz der Ukermark entstanden war, durch Heirathsverabredungen, endlich aber auch dlttch die Gewalt der Waffen gelang cß den, Churfürsten den Pommern die Ukermark zu entreißen und der mehrmals erneuerten Gegenanstrengunge» derselben un geachtet zu behaupten. Auch suchte Friedrich schon bei der Reichsbelehnung im Jahr 1417 um die kaiserliche Bestätigung der Lehnherrlichkeit über ganz Pommern nach und es gelang ihm sie zu erhalten, wenn gleich die pommerschen Herzoge ein solches Recht nicht anerkcnnen wollten und für längst erloschen ausgaben. Unter der Regierung dieses Churfürsten blieb die Sache auf sich beruhen, man erklärte sich nur gegenseitig, daß man den Streit als unentschieden ansehe und behielt sie einem Erkenntnis! des Kaisers und des Reichs vor. Besser gelang es mit der Behauptung der Lehnherrlichkeit über das Land Wenden, welche, ebenfalls ei» uraltes Recht der Churmark, von den Herrn von Wenden »ach vielen Streitigkeiten anerkannt wurde und nachher zur Erlangung der Lehnherrlichkeit über ganz Mecklenburg Veranlaßung gab. Auch die Neumark, welche Sigismund dem deutschen Orden verpfändet hatte, suchte schon Friedrich der erste wieder zur Churmark zu gewinnen, indessen vergeblich, weil der Orden in damals noch ungeschwächter Kraft sie nicht aufgeben wollte. Noch hatte Friedrich nicht zehn volle Jahre die brandenburgische Churwürde besessen, als er sogar schon daran dachte seinem Hanse ein zweites Churfürstenthum, das den, Reich heimgefallene Herzogthum Sachsen zu erwerben, indem er sich auf die Hcirath seines älteste» Sohnes Johann mit der Tochter dcS vorleztcn Churfürsten von Sachsen stützte,') allein

    *) Es ist Schade, daß die Delmctionm, welche der Bischoff von Brandenburg in dieser Sache für den Churfürsten

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    dieser Plan scheiterte, weil der Markgras von Meißen dein Kaiser eine größere Geldsumme bieten koimke und der Churfürst mußte das schon eroberte Land wieder herausgeben. Wenn man erwägt, daß Friedrich, welcher schon zwei und vierzig Jahr alt war, da er die Mark erhielr, dies alles in den zehn oder zwölf Jahren, während deren er sich in der Mark aufhielt (1413 bis 1415 und 1418 bis 1427) zu Stande brachte, so wird man die Tha^keit und Tapferkeit bewundern müssen, mit der er der Churmark ihr ehemaliges Ansehen wieder verschafft hat. Den übrigen Fheil seines Lebens brachte Friedrich in Franken zu, indem er seinen Söhnen die Regierung der Mark überließ; scy cS, daß ihn Vorliebe für sein Jugcndland festhielt oder wahrscheinlicher, daß die Ncichssorgcn, insbesondre die Kriege gegen die gefürchteten Hussitcn und die Theilnahme an den Concilicn von Constsnz und Basel seinen Aufenthalt im südlichen Deutschland erforderten.

    Wichtig fi« die Churmark war sein in seinen letzten Jahren errichtetes Testament, wodurch er derselben seinen zweiten Sohn Friedrich zum Regenten bestimmte. Daß der älteste, Johann Mit dem Beinamen der Alchymist, übergangen wurde, geschah wohl nicht, weil dieser den Schmclztiegcl der Regierungssorge vorgezogen habe, wie in den »eueren Ge schichtsbüchern zu lesen ist, denn er hat während vieler Jahre da er der Churmark als Statthalter vorstand sich als einen tapferen und ausdauernden Herrn bewährt, sondern wahrscheinlich ging dies aus besonderen Verhältnissen der früheren Jahre hervor.*) Diesem Johann, welcher die Erbinn des sächsischen Hauses geheirathct hatte, war nämlich die Chur Sachsen bestimmt, welche Friedrich zu behaupten hoffte, indem er gleichzeitig (1421), um das Ncichsgesetz zu umgehen wonach Eine Person nicht zwei Churwürden besitzen konnte, seinem zweiten Sohne die Churmark zudachte und denselben nach Polen sandte, damit er dort in polnischen Sitten erzogen werde, die Tochter des Königs WladiSlav hcirathe und dadurch Aussicht auf die polnische Königskrone erlange. Dieser Plan, welcher übrigens zur Vergrößerung seines Hauses sehr wohl von den, Churfiirsten angelegt war, scheiterte, vielleicht zum Glück für die Mar? Brandenburg, an dein früh zeitigen Tode der Prinzessinn.

    Nur wenige specielle Züge zu einer Charakteristik dieses ersten Hohenzollerischen Churfürsten hat die Geschichte aufbewahrt, desto lauter aber zeugen seine Handlungen für eine ausgezeichnete Persönlichkeit. Nach alter deutscher Art wurden die Kriegsthaten des Churfürsten in Volksliedern '*) besungen, welche in der Mark von Munde zu Munde gingen und sich durch Überlieferung zum Theil bis auf unsre Zeiten erhalten haben, damals aber die Stelle der Zeitungen vertraten. Mit ächter Frömnügkeit, welche ebenfalls einen Grundzug ,'n dem Charakter der Hohenzollerischen Fürsten

    verfertigte, «erleren gegangen sind. S. übrigens <ü. <?. Liener äe eleetorstn 8»x«meo post mortem Ulbert,! ex lsuüüa H,sca- oisclaruiu in kriderieum dellicosnW msrckionem Alsnensem collsto in dessen Uziuscul. H,ci>äem. Bd. 1. 183».

    *) die Rede, welche nach Aeneas Sylvins der Churfürst an seine Söhne gehalten haben soll, ist eben so erdichtet als die Reden der Feldherrn in den alten Autoren. Rentsch brand. Cedernhain n. 586.

    **) Ein solches Lied gibt Angelus n. 202. desgl. Pauli 2. p. 3t7 ein andres auf die Belagerung von Belitz 1478. Auch im 14ten Jahrhundert schon gab es solche Volkslieder in der Mark, welche an TacituS Worte: eaoitnr ^rruimus scIKu« Iisi-Kors» spuä geiites erinnern. Ein gleichzeitiges Lied auf die Belagerung der Stadt Königsberg in der Neumark i. I- 1371 gibt Neumann Gesch. von Königsberg i. N. n. 62, «in anderes auf die Schlacht bei Creminen i. I. 1334 steht in Buchholz Brand. Gesch. 2. v. 383. Lcmtzow h<it auch dergleichen alte Lieder z. B. Bd. 2. n. 5, wo Herzog Otto von Stettin den Dettlof von Schwerin, welcher widerrieth die Brandenburger in ihrer vontheilhaften Stellung bei Angermünde anzugreifen, fol- gcndergestalt verspottet:

    Her Dettof ji furchten jw styff, jw is leide vor jwe junge lyff, unde vor jwe schöne wyff.

    Dettlof aber antwortet:

    my i» nicht leide vor myn junge lyff, ock nicht vor myn schöne wyff, ick wil, efft got wil, for jw sterwen, edder hiden prys un ehr exwerwen. Ueberhaupt herrschte im Mittelalter in der Mark Brandenburg Sinn für Poesie. Markgraf Otto mit dein Pfeil war «in be<

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    auszumachen pflegt, soll Friedrich einen vorzüglichen Antheil an den religiösen Bewegungen seiner Zeit genommen haben, welche durch die Lehre der Hussiten angezündet wurden, da diese in ganz Deutschland Anklang fand. *) Er widersetzte sich zwar kräftig dem Verdringen der von ihm in Urkunden als „vcrdampte Ketzer" bezeichneten Böhmen, daß er aber kein blinder Eiferer war, beweist der Umstand, daß er sich eines Priesters Namens Heinrich Tocke zu Unterhandlungen mit den Hussiten bediente, welcher das Wahre von der Schwärmerei, die reinere Lehre von ihren mordlustigen Anhängern zu unterscheiden wußte und selbst in den Verdacht einer Hinneigung zu Hussitischen Grundsätzen kam. Dieser Heinrich Tockc schrieb 1451 ein Buch über das Wilsuacker Wunderblut, erklärte dasselbe für einen schädlichen Aberglauben und forderte den Chursürsten Friedrich den zweiten auf, der Sache Einhalt zu thun, **) wodurch er sich als einen einsichtsvollen und wohlgesinnten Mann bewährt. Churfürst Friedrich der erste verordnete ferner 1431 einen Prediger an das Sankt Gumbertsstift in Ansbach, welcher ein Meister der heiligen Schrift und ein studirter Theologe seyn sollte und „damit die Psashcit zu Lcrnung und der Schrift Verständnis) zu begreifen etwas Ursach habe und dem Volke desto minder gebreche die Speise Gottes Worts" sollte er alle Sontage predigen und jeden Mittwoch eine Lection in der Schrift thun."*) Der Churfürst besaß also von dem Wesentlichen der christlichen Religion richtige Erkenntniß, wenn gleich > sonst natürlich die Glaubensbegriffe damaliger Zeit seine Ucberzeugung bestimmten. Aus RcligionSpflicht und nach der Sitte fast aller Fürsten seiner Zeit machte er eine Reise nach Rom und Jerusalems) und in seinem Testament wirft er es sich schwer vor, daß er die dem Gottesdienste geweihten Glocken aus der Marienkirche in Berlin habe herausnehmen lassen, um daraus Kanonen, wahrscheinlich zum Kriege gegen Pommern, gießen zu lasse». „Unser Begräbniß, heißt es ferner in diesem letzten Willen, soll in schlechter demüthiger Form ohne groß hoffcirtig Pompe», die nicht vast zu göttlicher Ehre dienen, geschehen; daß wir leider unsre arme Leute, Untcrthanen und auch etlich andre mit Steuern und andern Sachen beschwert haben, schaffen wir, daß unsre Söhne das in Gedcchtniß haben und ihn in gnädigen Sachen nach Gestalt der Sache Ergötzung thun und guten Willen beweisen sollen."-ff) :> Ucbrigcns war Friedrich ein kcnntnißreicher Fürst, sprach lateinisch, italienisch und französisch und las besonders gern die Gedichte des Petrarka fsf-) was ein vortheilhastes Zeugniß für seinen Geschmack giebt. In seinem Testament ffW befahl er, daß seine tcutsche Lesebücher, die wahrscheinlich in Geschichtswerken und alten Heldengedichten und Romanen

    liebter Minnesänger und ein Gewandschneider in Stendal gerieth 1345 in einen Znjurienprozeß, weil er einige Verse des alten Dichters Niethhard auf seine Gildemeister angewendet hatte (Gerken dipl. vet. AsrcK. 2. n. 15). Von der Vorliebe Churf. Friedrichs des ersten und zweiten für weltliche und geistliche Gedichte folgt unten Einiges.

    *) Körchow erzählt von religiösen Secten, welche durch die Hussiten selbst in Pommern entstanden. Daß die f. g. Ketzerdörfer bei Angermünde von den Hussiten ihren Namen hätten, ist zwar unrichtig, denn sie kommen schon in einer Urkunde von 1354 als: wendische Dörfer vor, allein daß es wirklich im 15tcn Jahrhundert Ketzer oder heimliche Hussiten in der Neumark gab, beweist ein merkwürdiger Revers (Wohlbr. Gesch. v. Lebus 2. Ibt.) von 1483, worinn ein Mann allem entsagt, wohin sein Nachdenken ihn geführt hatte und waS der römischen Kirche zuwider war. Ein Verhör des Bischofs von Eichstädt mit heimlichen Hussiten in Franken um 1450 steht in Hockers Heilsbronncr Antiquit, n. 219. Es heißt darinn: nrseckicsnt uuum v«. iniiinm «rsiiilum nee virg« Klsris vee »Iii 8sncti vvnerimU'i, ferner: äicunt <ju»ä nemo «beälre teuestur siirierlori su« exis- ienti in peccsto mortuli et <j»«^ tun« eesset sur>eri«rit«s su» et c^uoL rio» »int ckuuäi eis cenLiis.

    **) Siehe daS merkwürdige Gespräch deS CanonicuS Tocke mit Churfürst Friedrich dem zweiten über das Wunderblut bei <Z»reeu8 z>. 201. räit. Lrsusü. Man vergleiche nun diesen Tocke mit einem Geistlichen des 17ken Jahrhunderts, Sebald, welcher 40 Jahr lang Pastor und Znspector zu Belitz war und in seinem Lrevisiium Ai<rclucum (1653) dem kraßesten Aber glauben huldigt und z. B, in vollem Ernst« erzählt, daß ein Soldat von einer Here in einen Esel verwandelt worden sei und «ls solcher längere Zeit gelebt habe! —

    ***) Pauli preuß. Geschichte 2. p. lS2.

    -f) v. Ledebur Archiv der preuß. Gesch. 1. v. 167.

    sf) Oelrichs Beiträge p. 126.

    M) Gundling Gesch. Friedrich 1. v. S4«. IM) Bon 1437 in den folg. Urk.

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    bestanden und, weil die Buchdruckerkunst noch nicht erfunden, von sehr hohem Werthe waren, zu gemeinsamen Gebrauch des ganzen ChurhauseS in einem Kloster verwahrlich niedergelegt werden sollten. Die herablassende Güte des Churfürsie» war so groß, daß er den Abgesandten der Stadt Zerbst, welche während des Baseler Concils nicht in den Saal gelangen konnten, erlaubte sich an seinen Rock festzuhalten, damit sie durch das Gedränge kämen. *) Auch die, freilich unver» bürgte Erzählung, daß er während der Belagerung von Prenzlau einem Bauern, der ihn in voller Rüstung durch einen Sumpf tragen mußte, zum Trost scherzend zugerufen habe, er möge die Kräfte nicht sinken lassen, da er die ganze Churmark Brandenburg auf dem Rücken trage,**) zeigt das leutselige Wesen des Fürsten. Nach einem gleichzeitigen Gemählde war Churfürst Friedrich der erste von stattlicher Gestalt, trug einen lange» Bart, hcrabwallendes Haupthaar und einen langen von einem Gürtel zusammengehaltenen Talar, auch spitze zusammengeschnürte Schnabelschuhe. Bei der feierlichen Beerdigung des Churfürsten im Kloster Heilsbronn wurden das Brandcnburgische Panier, die Fahne mit dem Wappen des Burggrafthums Nürnberg und des Hauses Zollern und die Blutfahne, das kaiserliche Regal des Blutbanns bezeichnend, vorgetragen; -f) dreißig Fahnen mit den Wappen erworbener Länder wehten schon bei dem Leichcn- begängniß Friedrich Wilhelms des Großen, des eilftc» Hohenzolleri'schen Churfürsten.

    Woher es höchst wahrscheinlich kommt, daß niit Ausschließung des Aeltesten der zweite Sohn des Churfürsten, Friedrich mit dem Beinamen eurn korrvis äentibn8, Nachfolger wurde, nachdem er schon seit einigen Jahren die Statthalterschaft in der Mark geführt hatte, ist schon berührt, -ss) Gewiß verstand er im Geiste seines Vaters fortzuwirken, durch Kriege und Verhandlungen Länder und Rechte zu gewinnen und der Churmark immer mehr Ansehen und erweiterten Umfang zu verschaffen. Wie sein Vater mit dem Adel, so hatte auch er nicht lange nach seinem Regie- rungsantritt zunächst mit einem inneren Gegner zu kämpfen, mit dem Freiheitssinn der Städte, welcher sich an eine Unterordnung unter den Willen eines kräftigen Fürsten nicht gewöhnen wollte. Während des vierzehnten Jahr» Hunderts war in den angesehnsten märkischen Städten ein mächtiges Patriziat entstanden, indem einige durch den Handel reich gewordene städtische Familien viele Landgüter erwarben und ihnen außerdem die ganze Macht der Städte selbst zu Gebote stand, da die Stadtobrigkeit aus ihrer Mitte gesetzt wurde. Bei der Selbstständigkeit, welche die Abwesenheit oder Schwäche der Landesherrn beiden Theilen verlieh, entspann sich bald und aus natürlichen Ursachen ein Kampf zwischen Geldreichthum und Grundbesitz, zwischen Städten und Adel, der sich um die ganze politische Existenz des Einen oder des Anden, drehte, indem die Städte dadurch daß sie einen Theil des Adels in ihre Mauern zogen, wo sich demselben manmchfache Vortheile, Sicherheit und, Bequemlichkeit darboten, ferner durch Aufnahme -von Pfahl- und Ausbürgern, durch Erwerb von Landgütern zum Stadtrecht, auch wohl gradezu durch offenen Kampf und Zerstörung der Schlösser des

    *) Stenzcl Gesch. des preußischen Staats auS einer ungedruckte» Zerbster Chronik. Rentfch im Cedernhain.

    DieS merkwürdige Gemählde, welches die Kaiserliche Bcleihung mit der Churmark im Jahr 1417 vorstellt und nicht mit dem willkührlich erscnnenen bei Gundling u. a. verwechselt werden darf, ist gestochen in PregitzerS Ehrenspiegel deS Hauses Hohenzollern. Hommel (Zur!»i>ru6ent,!» nunnsmatibus illustrat» n. 196) der dieS Gemählde ebenfalls gibt, sagt daß das alte Original sich in Nürnberg befinde und das Kostüm beweiset, daß es einer spätem Zeit als dem löten Jahrhundert nicht angehören kann. Die Portvaits des Churfürsten bei Cernitius, Gundling, Pauli u. a, sind ohne Bart, aber gewiß auch bloß in späterer Zeit aus der Idee entworfen. — Merkwürdig ist an jenem alten Gemählde noch, daß nur die Fahne der Churmark mit dem Adler und die Hohenzollerische schwarz und weiße Fahne, nicht die des Burggrafthums Nürnberg vorgetragen wurde. , j°) S. die Beschreibung nach einem alten Aufsatz in Jungs Illlscellsne» Band 1. ff) Ein jüngerer Bruder, Friedrich der dicke, welcher keine Söhne hinterließ, erhielt ein Pzragium in der Altmark, ssf) Den von Schwerin zu Spantekow war um 1461 ein Leibeigner ohne Lösegeld weggezogen und hatte sich in Anclam niedergelassm. Als er abgefordert wurde, verweigerte die Stadt ihn zieh« zu laßen und der Burgermeister gab dem von Schwerin eine spöttische Antwort, woraus sich eine Fehde entspann, an welcher auch der Adel der Nachbarlande, dit Gänse von Putlitz, Rohr u. s. w. Theil nahmen. In den Seestädten hielt sich «in hanseatischer Geist länger und Anclam war damals noch so mächtig, daß die Herzoge von Pommern sehr fürchteten, die Stadt werde das Schloß Spantekow, den Schlüssel von Vorpommern, erobern. S. Stavenhagen Beschr. von Anclam.

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    Adels sich eine ausschließliche Herrschaft zu erwerben trachteten, während der Adel die anwachsende Macht der Städte niit Neid und Besorgnis, ansah und dem Aufstreben derselben auf alle Art hinderlich zu werden suchte. *) Ein ähnlicher Kampf war im früheren Mittelalter zwischen dem Adel und den Städten in Oberitalien geführt worden und er rndete siegreich für Letztere mit einer Vernichtung der politischen Existenz des Landadels; freilich war Berlin, Stendal u. s. w. an Macht mit Mailand und Genua nicht zu vergleichen, allein der märkische Adel stand auch den mächtigen lombar dischen Familien nicht gleich und das Verhältnis, bleibt dasselbe. Noch war der Kampf in der Mark in vollem Gange, als Burggraf Friedrich von Nürnberg in derselben auftrat und die Städte, bis dahin noch die mindermächtigern, sich mit Freuden demselben anschlössen, da der Adel seine fast landesherrliche Macht nicht wollte fahren lassen. Allein dies änderte sich bald; der Adel trat in das gewöhnliche Vcrhältniß der Vasallen zu einem Lehnherrn zurück, welcher als natür licher Beschützer des Grundeigenthums erschien, ihm den damals üblichen Antheil an der Regierung überließ und seiner Kriegslust und Ehrbegier durch Kampf gegen auswärtige Feinde Gelegenheit genug gewährte. Weit mehr verloren die Städte durch den Verlust der früheren Selbstständigkeit, sie konnten keine besondre Zwecke zu ihrer eignen Vergrößerung mehr verfolgen und hatten für sich eben keinen Gewinn zu erwarten, wenn sie mit großen Kosten den Landesherr» Söldner halten oder einen Theil ihrer waffenfähigen Bürgerschaft zu einem entfernten, ihnen gewissermaßen fremden Krieg ausführen mußten. Daher entstand in allen Städten Norddeutschlands im fünfzehnten Jahrhundert eine sichtliche Hinneigung zum Haniebündniß, dessen Haupttendcnz dahin gerichtet war, den Städten eine selbstständige Stellung den Landesherrn gegenüber zu bewahren und einigen Städten z. B. Stralsund, Rostock ist es dadurch in der That gelungen, sich große Vorrechte zu erhalten. Daher schlössen auch die märkischen Städte z. B. Berlin sich bald der Hanse an und schon unter Churfürst Sriedrich dem ersten entstanden allerhand bedenkliche Reibungen, indem die Stadt dem LandeShcrrn das Recht eine Besatzung hineinzulegen nicht zugestehen wollte und an die mächtige Stadt Frankfurt an der Oder erhob der Churfürst 1428 einen Anspruch von 26,000 Gulden, weil sie allerhand Eingriffe in seine landesherrliche Gerechtsame gemacht habe. Solche Zumuthungen bewogen die Städte im Jahr 1431 und 1436 Unionen und Bündnisse unter sich abzuschließen,") welche gewiß nicht bloß gegen den Adel gerichtet waren, denn es heißt darinn, wenn die Herrschaft eine Bede fordre solle keine Stadt für sich allein handeln, sondern alle zusammenhalten, auch sollte jede der angesehenen Jmmediatstädte der Altmark 20 Gleven und 12 Schützen zur gemeinsamen Vertheidigung halten. Chursürst Friedrich der zweite wurde bald gewahr, wie nethwendig es sey den eignen Willen der Städte zu brechen, ehe er an Gebietsvergrößerung denken könne. Hierzu trat die Ueberzeugung, daß zu den Kriegen, welche zu führen waren, Geldmittel nöthig werden würden, welche durch die gewöhnlichen außerordentlichen Umlagen, den Landschoß u. s. w. nicht zu beschaffen seyn würden und daß man daher über kurz oder lang dahin kommen werde durch indirecte Steuern, Biergelder u. s. w. die städtische Nahrung zu den Staatslasten heranzuziehen, wozu die Städte sich freiwillig schwerlich verstehen würden.Ter Churfürst verlangte daher zunächst wiederholt das Besatzungsrecht in Berlin und die Verweigerung führte langjährige Streitigkeiten herbei, welche damit endete», daß die Patrizierfamilien vertrieben oder ihrer Güter beraubt und ei» von der Bestätigung des Landesherrn abhängiger Magistrat eingerichtet wurde. Die Eifersucht der Gilden gegen die Patrizier hatte dem Churfürsten hierbei einen mächtigen Beistand verliehen!) allein die Folge war, daß seitdem die Magistrate in den märkischen Städten

    *) DieS ist der wahre Charakter der Kämpfe zwischen Adel und Städten, nicht Raublust, welch« freilich bei den einzelnen Ereignissen auch eine Rolle spielt. Daß aber nicht alle Fehden i>eS Adels und der Städte aus Raubanfällen des Erfteren entstanden, zeigt das Beispiel in der vorstehenden Note und «ichts war dem Adel gefährlicher, als wenn die Städte als Beschützer seiner Unterthancn auftraten.

    **) Nicolai Berlin 1. 31. Einl. Gerken 3. 349.

    zz^ „stt Ziesevertrag mit den Ständen ist von 14<>7 Gerken äipl. vet. U. 1> p. 539.

    -j-) Während des Zwists zwischen Rath und Gemeinde 1441 kam Friedrich, nach der Erzählung des Mönchs Dctmar (herausgeg. «. Grautoff 1830) in die Stadt und ließ sich alle Freiheiten und Privilegien derselben ausantworten und riß selbst die Siegel, welche damals die Stelle der Unterschrift vertraten und die Authenticität ergaben, herunter. Also, fährt der Chronist fort, hat er beide Partheien bezwungen, den Rath und die Gemeinde, denn sie sind nun beide eigen da sie vorher frei waren und wohl hätten frei bleiben können (wenn sie einig geblieben wären).

    H 20 * ^

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    nieist den churfürstlichen Anordnungen gehorsam blieben und die späteren Tumulte der Gilden bei Gelegenheit »euer Auflagen in fast allen märkischen Städten, welche von jenem Widerstand der alten Patrizier einen sehr verschiedenen Charakter haben, blieben ohne Erfolg. Die Patrizierfamilien z. B. die Reich, die Winß, Blankenfelde, Strohband in Berlin traten theils in den Adel ein, theils verschwanden sie allmählig in der gemeinen Stadtbürgerschaft und mit ihnen ging die »uU<i>is Uderts» *) der märkischen Städte im vierzehnten Jahrhundert unter. Freilich geschah dies nicht auf einmal, indem den Städten das landständische Bewilligungsrecht, jedoch nur über das Mehr oder Weniger, während des fünfzehnten und, obwohl schon in geringerem Maße, auch während des sechzehnten Jahrhunderts verblieb. Erst mit der Einführung der beständigen Accise unter dem großen Churfürsten erlosch das Steuer-Bewilligungsrecht der Städte völlig, wodurch indessen in natürlicher Folge die Bedeutsamkeit der Landstände überhaupt aufgehoben wurde, weil der Landesherr durch die von der Accise unterhaltenen Soldaten immer den Ausschlag gab. ^

    Doch wir kehren zu Churfürst Friedrich dem zweiten zurück. Er führte im Anfange seiner Regierung zuerst einen Krieg mit Sachsen, welcher zwar das noch immer nicht ganz berichtigte HeirathSgut und Abstandsgeld Markgraf Johann des Alchymisten mit betraf, dessen eigentliche Veranlassung aber, ein Streit des Churfürsten Friedrich von Sachsen mit seinem Bruder Herzog Wilhelm, dem Interesse der Churmark fremd war. Indessen gab dieser Krieg doch Gele genheit zum Eintritt des ChurhauseS Brandenbnrg in die sächsisch hessische Erbverbrüderung, welcher nach einer zweifel- haften Angabe") schon 1123, als'Churfürst Friedrich der erste auf Sachsen verzichtete, verabredet worden seyn soll, nunmehr aber zu einem förmlichen Vertrag erhoben wurde. Dies damals der Churmark erworbene "Recht hat bis jetzt so wenig Folgen gehabt, als die im Wittstocker Vertrage 1142 erlangte Lchnherrlichkcit über ganz Mecklenburg, wodurch auf eine glückliche Art die langwierigen Streitigkeiten mit den Herzogen von Mecklenburg über den Anfall des Landes Wenden beendigt wurden. Bald nachher gelang es der Umsicht und Gewandheit des Churfürsten den uralten Streit mit dem Erzstift Magdeburg wegen der im zwölften Jahrhundert erfolgten Lchnauftragung der Altmark und wegm anderer im Laufe des vierzehnten Jahrhunderts der Mark entrissenen Zugehörungen durch den Zinna« Vertrag 1449 in der Art beizulegen, daß das Erzstift auf die alten Ansprüche verzichtete und Einiges der Churmark zurück stellte. *") Die bedrängte Lage, in welche der deutsche Ritterorden durch die Kriege mit Polen gerathen war, benutzte Churfürst Friedrich der zweite zum Wiedererwerb der Neumark gegen Zahlung einer sehr bedeutenden Geldsumme. Durch solchen Kauf brachte er auch die Lausitz an sich, welche im Anfange des fünfzehnten Jahrhunderts, der reichen Familie, von Polenz verpfändet worden war. Friedrich zahlte derselben die Pfandsumme aus und ließ sich dann von de» Städten und den vornehmsten Ständen, welche die ungewisse Herrschast gern mit dem Schutz eines mächtigen Churfürsten ver tauschten, als Verweser und Schutzhcrr der Lausitz anerkennen. Durch alle diese Erwerbungen hatte die Churmark beinahe den Umfang wieder erreicht, den sie zur Zeit des Absterbcns Churfürst Woldemars gehabt hatte, allein leider konnte der Churfürst sich im Besitz der Lausitz nicht behaupten. Er wollte als deutscher Patriot die gefährlichen Absichten König Georgs von Böhmen auf die deutsche Kaiserkrone nicht unterstützen und seinen alten Herrn, den Kaiser Friedrich, nicht verlassen, für welchen Preis der ehrgeizige König ihm vielleicht die Lausitz ganz überlassen hätte. Eben so wenig wollte aber Friedrich sein Recht feig aufgeben und er versuchte daher das Kriegsglück gegen das ihm an Macht bei weitem überlegene Königreich Böhmen, allein Markgraf Albrecht Achilles in Franken war nicht zu bewegen das wahre und gemeinsame Interesse des ChurhauseS zu unterstützen, sondern verfolgte eigne besondre Zwecke für sich, welche nur seine» unruhigen kriegerischen Sinn befriedigten ohne sonst irgend Vortheile zu gewähren. Nach einen, unglücklichen Feldzuge

    *) Leuthinger nennt, das kurfürstliche Schloß zu Berlin krermm »ntlzuse libertstls. Nicht von allen märkischen Städten haben wir so genaue Kunde vom Untergange dcS attpatrizischen Freiheitssinnes, als von Berlin, allein gewiß ist, daß schon in der zweiten Hälfte des fünfzehnten Jahrhunderts die Magistrate von dem Churfürsten fast ganz abhängig waren.

    **) Buchholz brand. Gesch. 3. P. 5«.

    ***) Im Archiv der Stadt Sslzwedel soll sich eine ungedruckte gleichzeitige Deduktion diese Sache betreffend befinden, deren Bekanntmachung zu wünschen wäre.

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    war der Friede zu Guben 1462 ehrenvoll genug, indem der Churfürst zwar die Lausitz ausgeben mußte, aber viele einzelne Güter und Herrschaften, freilich nur als Böhmische Lehen erwarb. *)

    Das wichtigste Ereigniß während Friedrichs Regierung war das im Jahr 1463 erfolgte Aussterben der Herzoge von Pommern Stettiner Linie, indem sich dadurch der Tapferkeit uud Staatsklughcit des Churfürfteu ein weiter Schauplatz eröffnete. Die brandenburgische Lehnherrlichkeit über Pommern schreibt sich aus der ältesten Zeit und wahrscheinlich aus der Idee her, daß ein wendischer Fürst nicht unmittelbarer Angehöriger des deutschen Reichs seyn könne, sondern eines deutschen Fürsten als Vertreter bedürfe. Seitdem hatte jenes Recht mannigfache Schicksale erfahren, indem es je nach der Politik der Kaiser, wenn diese den Churfürsten von Brandenburg feindlich gesinnt waren, für aufgehoben erklärt, dann wieder, zumal während die Kaiser selbst die Churmark besaßen, als gültig betrachtet und erneuert wurde. Als nun die Stcttiner Herzoge ausstarben, entstand die doppelte Frage über die Gültigkeit der brandenburgischen Rechte überhaupt und dann, ob das Stettiner Land als heimgefallen betrachtet werden konnte und ob nicht die Herzoge von Wolgast zunächst als wirkliche Agnaten zur Erbfolge berechtigt wären. Indem wir b^ide Fragen beantworten wollen, fallen uns die Worte des alten Kantzow ein: „viel plaudern unbescheiden von der Sachen und darnach einer diesen, oder dem andern Thcil gewogen, darnach geben sie dem einen Theile Recht oder Unrecht und thun doch keinem Dinge recht, nachdem sie nichts rechts um die Sache wissen." In der That ist die Entscheidung der Frage, ob Churbrandenburg oder die Herzoge von Wolgast Recht gehabt habe», sehr schwierig und erforderte eine genaue Erwägung der damals herrschenden Gruudsätze über Todtthcilung in fürstliche, Häusern, und wir verweisen daher lieber auf die unten folgenden Deduktionen, mit denen beide Fürsten ihre Rechte zu vcrtheidigen suchten und aus denen jeder sich sein Urtheil selbst entnehmen kann. **) Wenn man geneigt wäre die Successionsrechte der Wolgaster Herzoge anzucrkeuncn, so muß man auch in Erwägung ziehen, daß der Churfürst sich von Anfang an bereit erklärte nachzugeben, wenn die Herzoge von Wolgast ihm einige Orte abtreten und die brandenburgische Lchnherrlichkeit über ganz Pommern einräumen würden; ein Vorschlag, der nicht unbillig erscheint aber von den Herzoge» hartnäckig verworfen wurde. Ei» Krieg mußte also den Knoten lösen und er wurde von beiden Seiten Jahrelang mit der größten Anstrengung gefüllt, worüber wir noch die höchst anziehende, umständliche und lebendige Erzählung des alten Chronisten Kantzow befitzen, welche unS recht mitten in das Treiben damaliger Zeit versetzt. Die getreuen Stände der Churmark ließen es an Aufopferungen aller Art nicht fehlen und unterstützten ihren Fürsten nach altbrandenburgischem Sinn mit Gut und Blut. Der Adel saß persönlich zu Pferde und .der beständige Lehndienst war nicht nur beschwerlich, sondern auch sehr kostspielig für denselben. Die Städte stellten Kanonen, Rüstwagen und Fußvolk, welches von der zurückgebliebenen Bürgerschaft mit großen Unkosten im Felde erhalten werden mußte und auch die bäuer liche» Hintersassen des Churfürsten wurden in großer Anzahl aufgeboten. Da der Churfürst außerdem die Heere der Bundesgenossen verpflegen und viele andre KriegSunkosten tragen mußte, so sah er sich oft genöthiget, die Städte um außerordentliche Gcldhülfe anzusprechen, und mit welchem, gewiß nicht getäuschtem, Vertrauen dies geschah, mag folgender, während des FeldzngeS von 1469 erlassener Brief desselben an die Stadt Brandenburg beweisen: „wir verkündigen euch, daß es uns.noch in allen unfern Sachen, der Allmächtige scu dafür gelobet, wohl zustehet und hoffen unsre Gerechtigkeit an unsre Lande Stettin und Pommern zu erlangen, so wir doch soiider Geld nicht enden können: als begehren wir mit allem Fleiß von euch, daß ihr uns wollet 100 Schogk Groschen leihen, wir wollen sie euch zu Dank widergebcn. Lasset uns für dieSmahl in unfern Nöthen ja nicht unterliegen, wir sind dessen sehr nothdürftig und wissen das anderswo nicht

    *) Dos Detail über alle diese Erwerbungen gibt Prof, v. Lancizolle in seiner Geschichte der Bildung des Preuß. Staats, wozu ich in v- Ledeburs Archiv Bd. 2. r,. 157 Nachträge gegeben habe, welche indessen auch noch vermehrt und «er- bessert werden können. Die in jenem Werke mitgctheilte Gesckichte der Erwerbung von Pommern wird durch die hier folgenden Urkunde» in ein neues Licht gisiellt; von gedruckten Quellen find die in NettelbladtS Greinir Hft. Z. abgedruckten wichtigen Urkunden dem Herrn Verfasser entgangen.

    **) Im Arei ive zu Weimar befindet sich ein Band Urkunden mit der Aufschrift: Vehde zwischen Marggraf Frie drichen und Anrechten zu Brandenburg und denen Herzogen zu Pommern von 1467 bis 1478, welcher vielleicht noch ungedruckte Stücke enthalt. (Müller Reichstsglheater Friedrichs S. Bd. 2. v. 503).

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    aufzubringen daran thut ihr uns einen sonderlichen Wohlgefallen, dafür wir euch danken und wollen solches in Gnaden zu erkennen nicht vergessen." *) — Die Stände hatten schon 1454 auf einem Landtage zu Brandenburg ansehnliche Geld, summen zur Einlösung der Neumark bewilligt; mehrmals während der Regierungszeit des Churfürsten wurde ein außer ordentlicher Landschoß im ganzen Lande erhoben und in Folge des pommerschen Krieges geriethen die Landstände in eine große Schuldenlast, deren Abtragung ihnen unter Churfürst Albrecht Achill und Johann Cicero viel zu schaffen machte. Diese Schulden gaben aber auch zuerst Veranlassung zur allgemeinen Corporation der churmärkischen Landstände, indem bis dahin jeder Stand mehr seine eignen Rechte wahrgenommen und allenfalls durch momentane Bündnisse mit einigen Mitständen vertheidigt hatte, nunmehr aber ein Zusammenwirken des gesammten Adels und der Jmmediatstödte eintrat, wodurch eigentlich erst Landstände im neueren Sinne entstanden, welche sogleich vorzüglich wichtig auf die Entwickelung einer Gesetzgebung einwirkten, wie dies besonders die Urkunden der folgenden Churfürsten zeigen werden. Unter Chnrfürst Friedrich gaben die Beschwerden der Städte über den Mißbrauch der geisilichm Gerichtsbarkeit, indem z. B. die Stadt Brandenburg wegen Schulde» sofort in den Bann gtzjhan wurde, Veranlassung zu Verabredungen mit den Ständen und zu gesetzlichen Besiiinmungen, wonach die geistliche» Gerichte sich einer Einmischung in rein weltliche Sachen enthalten sollten. Indessen dauerten demungeachtet die Beschwerden fort und gehörten nachher mit zu den politische» Ursachen, aus denen vorzugsweise die Städte sich der Reformation geneigt zeigten. — -

    Alle Anstrengung des Churfürsten und der Landstände vermochte nicht, eine solche Entscheidung des Streits mit Pommern herbeizuführen, wie Friedrich sie gewünscht hatte. Daran hatte besonders die Vorliebe der Landstände des Herzogthums Stettin für das Wolgastischc HauS und das zweideutige Benehmen des Kaisers Schuld, welcher ° bald die Rechte des ChurlMises anerkannte, bald wieder eine Vergrößerung desselben fürchtend ihm entgegenwirkte, wie es denn überhaupt seitdem Politik des kaiserlichen HofeS geblieben ist, es mit keinem Theile ganz zu verderben. Indessen erreichten die Churfürsten doch das, was sie gleich anfangs als Vcrgleichsproposition aufgestellt hatten, das dcreinstige Nachfolgcrccht in ganz Pommern nach Aussterben des herzoglichen Hauses. *') Der Erwerb dieses Rechtes, welches seinem Hause zweihundert Jahr später in Erfüllung ging, hat dem Churfürsten Friedrich dem zweiten indessen daö Leben gekostet. Bei der Belagerung von Ukermünde 1469 soll ein Mönch, welcher durch ein Bündniß mit dein Teufel Freischüsse zu versenden gehabt, mit einer Kanonenkugel in das Zelt des Churfürsten und so dicht über das Haupt desselben hinweggeschossen haben, daß er seitdem in Folge der Erschütterung an Melancholie und Kopfschwindel gelitten hat. Richtiger mag es wohl seyn, daß der sieben und fünfzigjährige Churfürst durch die übermäßige Anstrengung in eine Krankheit verfiel, bei welcher auch der Geist, insbesondre das Gedächtnis, litt und welche er selbst in einem Schreiben an den Kaiser eine zugefallene Unvermöglichkcit seines Leibes und Blödigkeit nennt. Er erkannte, daß er der Kriegßführung nicht mehr gewachsen sey und sorgend daß sei» Krankhcitszustand seinem Hause keinen Nachtheil bringe, schrieb er seinem Bruder Markgraf Albrecht: „es wolle ihm nicht räthlich dünken, daß alle seine Arbeit in den märkische» Landen und schier den ganzen Seestrand hin, dahin er eS doch gebracht, mit ihm zu Grabe zehn solle, da er vielmehr alle diese Länder seinem ehrlichen Stamm überlassen wolle." — Hierauf versammelte der Churfürst die Stände der Churmark und legte, indem er sie mündlich «n seinen Bruder verwies, die Regierung nieder. Wohl kann man der Erzählung des Gundling Glauben beimessen, daß der Adel und die Abgeordneten der Städte ihren alten Landesherrn, mit dem sie dreißig Jahr lang Leid und Freude getheilt hatten und welcher so viel zur Vergrößerung der Mark geleistet hatte, mit Thränen haben aus dem Vaterlande hinwegziehen sehen. Vorher begabte er noch zu seinem Gedächtniß die neu gestiftete Pfarrkirche im Schlosse zu Cöln mit

    Lsrceus j>sg. 203.

    die unten folgenden Urkunden gehen, um den Zusammenhang nicht zu unterbrechen, in die Regierungszeit Cburf. Albrecht Achilles hinein und bis zum Prenzlauer Frieden von 1472.

    ***) Angelus i>. 2Z0. Kantzow 2, p. 143. Gundling r>. 620. Mönche warm die geschicktesten Arrillerigen des 1'iten Jahrhunderts.

    s) Gundling p. 616. und Rentfch Cedernhain.

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    dicken Einkünften und drückt sich dabei (1469) also aus: obwohl er nach seinem Vermögen stets willig und reichlich zu den Gotteshausern gegeben, so habe er doch keine Schmälerung an seinen Gutem und Einkommen, sondern nur destomehr Glück und Seegen zu Ausbreitung seiner Lande gefunden. *)

    Nicht lange darauf starb dieser zweite Hohenzollerische Churfürst in Franken und eS bedarf wohl nur einer Hinweisung auf den mitgethcilten Ueberblick seines Regentenlebens, um jeden zu überzeugen, daß «r ein Fürst von seltener Charaktcrgröße, Klugheit und Thätigkeit gewesen sey, welcher beständig den Ruhm seines Hauses und die eigne Ehre vor Augen hatte. Indessen trieb ihn nicht blinde Vergrößerungssucht, denn er schlug die angebotenen Kronen von Polen und Böhmen aus, da er einsah, daß es,ein gefährlicher Ehrgeitz seyn würde sie anzunehmen. Wenn man zu den vielen oben erwähnten Thaten, durch welche er die Churmark verherrlichte, die Geschäfte hinzurechnet, welche ihm die Reichshändel, die Türkengefahr, die Concordate mit dem Pabst, die Böhmischen Unruhen, die Händel des deutschen Ordens mit Polen, die Fehden seines Bruders mit Baiern verursachten, wenn man erwägt, daß in damaliger Zeit ein Landesherr in alle kleinere Streitigkeiten und innere Angelegenheiten seines Landes persönlich eingreifen mußte, so wird man sich eine Vorstellung von dem beweglichen und unausgesetzt thätigen Leben eines großen Fürsten des Mittelalters entwerfen können. Churfürst Friedrich sagte einst zu einem Geistlichen: er habe großes Geld verkrieget und diese Kriege hätten ihm alle Mittel beinahe entzogen, aber durch Unterhandlungen habe er mehr erhalten und gewonnen ") und in der That hat er in dem Wittstocker und Gubener Frieden, im Zinnaer Vergleich und bei Einlösung der Neumark große diplomatische Geschicklichkeit bewährt, daher AeneaS Sylvius, nachheriger Pabst Pius der zweite, ihn den weisesten Fürsten seiner .Zeit nennt. Gleichwohl wußte der Mann mit den eisernen Zähnen, wenn es darauf ankam, das Schwerdt zu führen und er gicbt selbst seiner Tapferkeit das beste Zeugniß, wenn er von sich schreibet:„wir hoffen mit Gott deS Allmächtigen, auch unsern Herrn und Freunde und eurer aller (der brandenburgischcn Stände) Hülfe wohl zu widerstehen und wollen auch Leib und Gut daran nicht sparen."

    Friedrich hatte in seiner Jugend in Polen, zu dessen dereinstigen König er erzogen werden sollte, eine sorgfältige Erziehung genossen und war auch der Geschichte der märkischen Vorzeit wohl kundig, da er in einem unten folgende» Briefe seine Ansicht über den falschen Waldemar ausspricht und ein andermal des alten wendischen Fürsten Pribislav als seines Vorfahren gedenkt. Ein durchgehender Charakterzug auch dieses hohenzollerischen Fürsten war Frömmigkeit, welche sich dadurch als acht bewährt, daß sie seiner Thatkraft keinen Abbruch that, vielmehr eine Grundlage seines ganzen Lebens ausgemacht zu haben scheint. An seinem Hofe war eS Sitte, daß ehe man sich zu Tische setzte cm geistlich Lied gesungen wurde und bei Tafel, wo nur zu viele Fürsten damaliger Zeit sich einem übermäßigen Trinken ergaben, pflegte er sich mit gelehrten Geistlichen von der Religion und geistlichen Sachen zu unterreden. Als er 1449 während der Osterfeier bei dem Erzbischof von Magdeburg in Giebichenstein zu Tische war, stimmte er mit seinem ganzen Gefolge das Lied an: Christus ist auferstanden, von des Todes Banden, dcß sollen wir alle froh seyn u. s. w.-j) Für den von ihm gestifteten Orden ließ er ein eignes Lied zu Ehren der Jungfrau Maria dichten, welches lins noch erhalten ist und dessen Schmßverse also lauten: 5f) , - An der letzten Stunde mein

    Wann ich leide Schmerz und Pcin

    und von hinne» verscheide

    Thu mir dann Maria Trost

    daß ich selig ganz erlost Fähr hin in dein Geleide (Geleit).

    - *) Neutsch Ctdernhain i>. 38«.

    I^eibvit. »crlpt. r«r. Lrunsvic. 3. >. ,'

    ***) «sreeus z,. 198 wo dieser Brief an die Stadt Brandenburg jedoch irrig dem Churfürsten Friedrich dem ersten zugeschriebcn wird, , .

    f) LuscKms 6e relarinstiooe monssterlorvm in I^eiboit. «cript. rer. Lruosvic. 2. Mihsen Gesch. der Wisse«' schgft. i>. 323.

    w Die Ritterbrüderschaft der heil. Zungfrau u. s. w. 1796 p. 79.

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    Die Statuten dieses ersten 1443 gestifteten brandenburgischen Ritterordens sind überhaupt ein schönes Denkmahl seines Streben« einen frommen Sinn und die Grundsätze der Ehre allgemeiner zu verbreiten. *) In der Einleitung sagt der Churfürst, daß in den schweren Zeitläuften kein besserer Rath oder Trost sey als Besserung des Lebens und Zuflucht zu Gott, deshalb und damit eine mehrere Anreizunz zur Andacht gegeben werde, habe er das OrdenSzcichen, bestehend in einem Bilde der Jungfrau Maria und eines darunter bcsindlichen Schwanes, an einer Kette um den Hals zu tragen,") gestiftet. Der Schwan sey darum gewählt, weil er seinen Tod zuvor wisse und verkündige, damit also ein jedes Ordens» Mitglied sich daran der Ungewißheit seiner Todesstunde und der Nothwendigkeit sich stets darauf gefaßt zu halten, erinnere. Jeder Ritter oder jede Dsme, denn der Orden zählte auch weibliche Theilnehmer, syllte gewisse Gebete halte», die der Jungfrau Maria geweihten Tage mit Gottesdienst begehen, Almosen geben und der verstorbenen Brüder und Schwestern denen alljährlich ein feierliches Ehrengedächtniß im Stift unsrer lieben Frau a»f dem Berge vor Brandenburg gehalten wurde, gedenken. Besonders sollte ein jeglicher in der Gesellschaft „sich nach seinem Staate ehrlich und füglich halten und sich vor offenbarer schämlicher und schändlicher Missethat, Unfug und Unehre treulich bewahren" und es stand jedem frei einen Ordensritter vor gewissen gekornen Schiedsleuten aus der Gesellschaft wegen Ucbcrtrctung der Gesetze der Ehre zu verslagen und ein schuldig Befundener sollte nuS den, Orden ausgestoßen werden. Man ersieht hieraus, daß der Orden nicht eine bloße Beförderung der Eitelkeit und des Ehrgeizes sey« sollte, sondern daß er seine Mitglieder zu bestimmten Pflichten verband und er hätte, nach Abschaffung einiger auf den katholischen Gottesdienst bezüglichen Anordnungen von Fasten u. s. w., wohl verdient, die Zeiten der Kirchenverbesscrung zu überleben. Ein eben so merkwürdiges Documcnt von der Frömmigkeit und der Einsicht Churfürst Friedrichs des zweiten, als jene Ordcnsstatuten, ist das noch vorhandene Glaubensbekenntniß desselben, welches er 1445 zu Prcnzlau mit eigner Hand aufscyte und 1453, che er eine Pilgerfahrt »ach Jerusalem antrat, s) in der Demkirche zu Brandenburg öffentlich ablegte. Es heißt darinn: „ich vergebe allen denen durch Gottes Willen, die je wider mich gcthan haben von ganzem Herzen und bitte Gott für sie; ich gebe auch wieder, was ich unrecht habe bei lebendigem Leib, daß nnine Erben nicht unrecht Gut erben, wäre es aber daß es bei meinem Leben so gänzlich nicht geschehe, so bestell ich doch daß meine Erben und Nachkommen das nach mcinein Tode vollkömmlich wiedergeben u. s. w." und die ferner ausgesprochene eigentliche religiöse Uebcrzeuqunq des Churfürsten: ich will sterben seliglich im rechten Glauben meines Herrn Jesu Christi; Herr, in deine Hände befehle ich meinen Geist, du bist mein Heil, Erlösung und Urständ^ am jüngsten Gericht möge ich die fröhliche Stimme hören, liach glorisizirtem Leib wieder erstehen u. f. w. ist so rein von Aberglauben und katholischem Bcischmack, zugleich so bestimmt und schön ausgedrückt, daß man große Hochachtung vor dem Verstände, der Gewissenhaftigkeit und sittlichen Ausbildung des alten Fürsten gewinnen muß. Vergleicht man dieses Glaubensbekenntniß init den Lehrsätze» und Bekenntnißschriften der Reformatoren im sechs- zehnten Jahrhundert, so wird man zu der Ucberzcugung gelangen, daß der krasse Aberglauben und die dicke Finsterniß, welche nach den meisten Geschichtsschreibern vor der Reformation in Deutschland geherrscht haben soll, ganz übertrieben sey und daß wenigstens die Fürsten einer besseren Erkenntnis; sich theilhaftig machen konnten. De? menschliche Geist macht keine Sprünge; was im fünfzehnten Jahrhundert Einzelne erkannten, wurde im sechszehnten durch die Reformation das Gemeingut Vieler.

    *) Diejenigen, welche überall Raub und Brand wittern, behaupten daß Churfürst Fnedrich den Orden gestiftet habe, um der Raublust des märkischen Adels entgegenzuarbeiten. Davon findet sich aber in den Stalmcn keine Spur und über die Hälfte Kr zuerst aufgenommenen Ritter waren Franken, Sacbsen, Oestreicher u s. w. Freilich waren die wenigen märkischen Edelleute, welche statt ehrliche Fehden zu unternehmen sich auf Raub legten, als ehrlose von selbst ausgeschlossen.

    **) Auö einem alten Genrählde Markgraf Casimirs (gest. 1527) und seiner Gcmahlinn im Kloster Heilsbronn (abge bildet in Hockers HeilSbronner Antiquitätenschatz nag. 1ö) kann man das Ordenszeichen und die Kette am besten kennen leinen-

    ***) Abgedruckt in Fr. C. v, Mosers patriotischem Archiv Band 1 und in Pauli'S brand. Geschichte. Moser fügt dem Glaubensbekenntniß nur die Worte hinzu: ihm geschehe, wie er gegloubet hat.

    s) In einem alten Copialbuche heißt es hiervon: im Jahre nach Christi Geburt l^iüZ am Montag nach Allerheiligen Tag, als der durchluchtigfte Hochgeborne Fürfte und Here, Her« Fridrich« Marggvaf zu Brandenburg :c. von Roiue und dem heiligen Grabe widder gen Berlin und Cöln kam, wurde dies Register angefangen.

     
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