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Charter: Urkunden (1278-1855) U 463 a
Signature: U 463 a
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07. Juli 1689
Die Erben des Hofkammerrats Jakob Soyer führen eine von diesem, ihrem Vater und Großvater, letztwillig verfügte Stiftung eines Jahrtags mit Almosenverteilung durch, zu halten durch die Corporis-Christi-Erzbruderschaft bei St. P. jeweils am 5. Oktober für den Stifter, dessen beide Hfr Agnes und Katharina, die Familien dieser drei sowie alle Mitglieder der Bruderschaft. Verfügung des Erblassers: Erben sollen 1000 fl aus der Erbmasse entweder auf seiner Behausung in der Fürstenfelder Gasse in M liegen lassen oder anderswo sicher anlegen und aus den Zinsen den Jahrtag unterhalten. Seither ist diese Behausung den Erben von der † Herzogin Maria Henriette Adelheid, geb. Prinzessin von Savoyen und Piemont, zur „inhabitation" des neu eingeführten Klosters auf dem Kreuz abgekauft worden und dem Kloster Indersdorf für ein von diesem dem erwähnten Kloster abgetretenes Haus „frei und ledig" überlassen worden. Dafür hat Kurfürst Max Emanuel als Erbe seiner Mutter zur Befriedigung dieser vom Erblasser verordneten 1000 fl der Corporis-Christi-Bruderschaft unterm 1. 4. 1682 einen auf 1000 fl lautenden, beim Hofzahlamt liegenden Kapitalbrief ausfolgen lassen, mit jährlichem Zins von 50 fl. Zur Vermehrung dieses Kapitals überlassen die Erben weitere 200 fl der Bruderschaft, welche diese — nebst weiteren 800 ihr gehörigen fl — dem kurf. Hofrat und Truchseß Maximilian von Pelckouen auf Moosach (Mosach) und Hohenbuchbach (Hochenpuechthann1) gegen einen Schuldbrief vom Jenner [. . .; Datum unvollständig] zur Reparierung seiner Behausung in M leiht. Verzicht der Erben auf die 1200 fl unter genannten Bedingungen zu Gunsten der Bruderschaft mit Einwilligung des Stadtrats. Die von den 60 fl Zins für Almosen verbleibenden 36 fl soll der Bruderschaftskassier jährlich dem Vermögendsten der Verwandtschaft der Erben in M, „bei deme kein gefahr zubesorgen, daß er dises gelt under sich pauschen, oder anderwertig verwendten mechte", zur Verteilung aushändigen, zunächst deren Vetter Franz Ignaz Scheibel, JUL und Hofkammersekretär. Dieser soll der armen Schwester und Base der Erben, Anna Katharina Muzerhardtin, so lang und so viel geben, als sie nötig hat. Dann sollen Enkel des Erblassers etwas bekommen, die dies zur Erlernung eines Handwerks, als Beisteuer zu einer Kutte oder Bedürftigkeit halber brauchen. Den Rest soll er unter die Armen verteilen, vorzugsweise unter solche, die Mitglieder der Erzbruderschaft sind, am besten jeweils nach dem Gottesdienst. Sollte diese Verteilungsart einmal nicht mehr üblich sein, soll die Hälfte in die Büchse der Hausarmen in München gelegt werden, die andere Hälfte in die Büchse, die in der Au für die Landarmen, auch solche die nicht Bürger von M sind, aufgestellt ist. Wenn aber auch „jetzt erzelter begriff nit mehr in Yebung" sei, soll man das Almosen so gut ausgeben, als man es vor Gott verantworten kann. Wenn die Corporis-Christi-Bruderschaft den Jahrtag nicht mehr in der vorgesehenen Weise halten kann, sollen die Erben der Erben das Recht haben, diesen auf die Erzbruderschaft UlFr. von Altötting oder eine andere Bruderschaft zu übertragen. Werden die 1200 fl abgelöst — wie es dem Vernehmen nach mit den 200 fl auf der Pelkoferschen Behausung geschehen soll — ist die Corporis Christi Bruderschaft zu sicherer Neuanlegung verpflichtet.  
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Eingerückt in Revers der Bruderschaft von 1689 Juli 7 [U464].


Notes
1 Wohl verschrieben für Hohenbuchbach.
 
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