Charter: Erzstift Salzburg Urkunden (940-1781) 417a
Signature: 417a
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1533 III 7, Salzburg
Erzbischof Mathias von Salzburg bewilligt der Stadt Lauffen (1), die mit Ausnahme der Brückenmaut etliche Jahre keinerlei Einkommen hatte, aber hohe Kosten für die Stadtdiener und die Unterhaltung der Brücken, Stadtmauern und Türme zu tragen hat und hoch verschuldet ist, auf Vorschlag von Vertretern der Stadt ein Ungeld. Das Ungeld wird für drei Jahre im Bereich des Stadtgerichts von allen zum Kauf angebotenen Getränken erhoben und beträgt den dreissigsten Teil einer Maß. Adel und Geistlichkeit und alle Personen, die nicht dem Stadtgericht unterworfen sind, bleiben von dem Ungeld befreit. Während dieser drei Jahre soll man über alternative Wege und Möglichkeiten beraten, die Stadt zu entschulden. Nach Ablauf der drei Jahre soll die alte Maß wieder eingeführt werden. Um Missbrauch zu vermeiden, hat die Stadt in der erzbischöflichen Kammer in Salzburg eine alte Maß und eine neue Maß zu hinterlegen. Für die Getränke in Wirtshäusern sind Einheitspreise festzusetzen. Richter, Bürgermeister und Räte haben jährlich zum Zeitpunkt der Neubesetzung des Rates in Anwesenheit des Pflegers einen Rechenschaftsbericht über Einnahmen und Ausgaben abzulegen. Sigillant: Salzburg, Erzbischof Mathias
Original dating clause: Saltzburg an freytag nach dem sonntag invocavit in der vassten das ist der VII. des monats marty 1533
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Places
- Salzburg
München, Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Erzstift Salzburg Urkunden (940-1781) 417a, in: Monasterium.net, URL </mom/DE-BayHStA/HUSalzburgErzstift/417a/charter>, accessed at 2024-11-22+01:00
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