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Charter: Kloster Pütrichhaus Urkunden (1356-1716) 3
Signature: 3
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1387 August 1, München
Der Kustos der Bayerischen Franziskanerkustodie und Visitator des Dritten Ordens in München, Bruder Vinzenz Ridler, gibt den Schwestern im Seelhaus der Brüder Heinrich und Hans Pütrich auf Bitten der Stifter eine ewige Ordnung, die von den Schwestern angenommen wird. In ihr werden geregelt: 1) Die Aufnahme einer neuen Schwester ins Seelhaus kann nur mit Zustimmung der Stifterfamilie bzw. ihres Vorstandes erfolgen. 2) Nach Verlesung der Regel muß die Novizin vor den Schwestern und ihren nächsten Freunden deren Einhaltung geloben. 3) Mindestens einmal im Quatember wird den Schwestern zur Erinnerung diese Ordnung vor Tisch verlesen. 4) Ein Austritt aus dem Seelhaus ist nur mit Zustimmung der Stifter und der anderen Schwestern möglich. 5) Fehlverhalten einer Schwester kann zu ihrer Entfernung aus dem Seelhaus führen. 6) Bei unerlaubtem Austritt verfällt das Eigentum der betreffenden Schwester außer einigen Kleidungsstücken zugunsten der Versammlung. 7) Grundsätzlich erbt die Versammlung das Vermögen einer verstorbenen Schwester, von dem sie jedoch eventuell vorhandene Schulden der Toten begleichen muß. Über diese Regelung hinaus können die Schwestern nur "einem armen Freund" etwas testamentarisch vermachen. 8) Die Hausmeisterin muß unter Strafandrohung alle Quatember vor den Schwestern abrechnen. 9) Gebot "dhainerlay ungeordenter arckwaeniger gehaim ... zu dhainer maendlichen person". 10) Der Zutritt zum Seelhaus ist nur einem Priester zur Spendung der Sakramente und dem Visitator gestattet. 11) Das Betreten des gegenüberliegenden Franziskanerklosters ist unter Strafandrohung nur der Schwester, die die Sakristei verwaltet, der Schaffnerin oder in Begleitung von ehrbaren Frauen gestattet. 12) Die Zahl der Schwestern im Seelhaus wird auf 14 begrenzt. 13) Die Schwestern werden dazu angehalten, Zwistigkeiten untereinander selbst zu regeln. 14) Für alle Vorgänge im Seelhaus gilt Verschwiegenheitspflicht.  

orig.
Current repository
Pütrichkloster München Urk.

Siegel anhängend
Sigillant: S1: Kustodie der Franziskaner in Bayern;S2: Heinrich Pütrich, Bürger zu München;S3: Hans Pütrich, Bürger zu München


Material: Perg. (Pap.)
  • notes extra sigillum
    • "Der alt haußpriff"
Graphics: 
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Original dating clauseAn sand Peters tag als er bechettend ward.

Editions
  • Druck: MB 19, 224, Nr. 4; Regest: RB 10, 209

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Languagedt.
Places
  • München
     
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