Charter: Kloster Niederaltaich Urkunden (790-1801) 1647
Signature: 1647
Add bookmark
Edit charter (old editor)
24. Mai 1709
Kontrakt zwischen dem Pfleggericht Pernstain und der Stadt Gravenau einerseits und dem Kloster Nidern Altach andererseits bezügl. des vor 200 Jahren bei dem Gotteshaus Gravenau gestifteten, aus Abgang der Mittel aber seit unvordenklichen Jahren (...cierenden) Frühmeßbenefiziums, wonach sich das Kloster vorerst auf drei Jahre verpflichtet ermelte Frühmeß alle Sonn- und Feiertage durch einen exponierten Religiosen errichten zu lassen und zuvor unter Festsetzung näherbezeichneter 10 Punkte, wie: Die Frühmeß soll weder der der Propstei S. Oswald inkorporierten Pfarr Gravenau noch der Fronleichnamskapelle ein Präjudiz sein. Bei der althergebrachten Korn- und Habersammlung solle von dem Landgericht Pernstain dahingesehen werden, daß dem Pfarrvikar die durch den Organisten entgangenen 6 fl. Addition und 9 fl. vom Khroffinger Zehnt wider zugelegt werden. Der Pfarrvikar solle die zum Frühmeßbenefizium gehörige und dem Spital zu Gravenau um 5 fl. Stift z. Zt. überlassene Wiese selbst in Nutzung nehmen dürfen. Hinsichtlich der Frühmeßbehausung, welche unterm 27. Juni 1610 der Gemeinde Gravenau zu einem Schulhaus überlassen worden, solle er bei dem in fraglichem Vertrag (siehe voriges Regest) ausbedungenen Vorbehalt bleiben. Wegen des sogenannten Bruderbrunnens sollen alle schwebenden Differenzen abgetan sein und die von geistlicher und weltlicher Obrigkeit darüber getroffenen Anordnungen vollzogen werden. Siegel erhalten.
Material: Pap.
Comment
München, Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kloster Niederaltaich Urkunden (790-1801) 1647, in: Monasterium.net, URL </mom/DE-BayHStA/KUNiederaltaich/1647/charter>, accessed at 2024-11-26+01:00
A click on the button »Show annotation« displays all annotations on the selected charter image. Afterwards you are able to click on single annotations to display their metadata. A click on »Open Image Editor« opens the paleographical editor of the Image Tool.
You are copying a text frominto your own collection. Please be aware that reusing it might infringe intellectural property rights, so please check individual licences and cite the source of your information when you publish your data
The Charter already exists in the choosen Collection
Please wait copying Charter, dialog will close at success