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Charter: Kloster Niederaltaich Urkunden (790-1801) 2047/1
Signature: 2047/1
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ca. 1210
Abt Poppo von Niederalteich erzählt den Hergang seiner Bemühungen um die Befreiung seines Klosters von den Verfolgungen seiner Vögte, der Grafen von Bogen, bei König Philipp und Kaiser Otto [IV.], welch letzterer schließlich dem Herzog von Bayern die Entscheidung auftrug, der einen dreijährigen Stillstand anordnete, während dessen die Vögte nur solche Abgaben erheben sollen, die unumstritten sind. Fälle von Diebstahl und Totschlag sollen von den herzoglichen Amtsträgern behandelt werden. Gräfliche Schergen (aliquis praeconum) sollen bei widerrechtlicher Erhebung von Hühnern oder Käsen mit Rückgabe der doppelten Menge, bei wiederholter Tat mit einer angemessenen Geldstrafe (dignam de tali facto penam solvat) gestraft werden. Den Grafen sollen nur solche Rechte zustehen, die andere Grafen über die Klostergüter haben. Als Sicherheit übergibt Graf Berthold seine Güter in Tencelle an Pfalzgraf Rapoto, Graf Albert seine Güter in Vrkuo und zwei Höfe in Riede mit der Maßgabe, sie bei einem Verstoß der Grafen gegen den Vergleich dem Kloster zu übergeben. Wenn der Streit um die Gerichtsbarkeit über die Klostergüter und über die von Ministerialen der Grafen gewaltsam entfremdeten Güter nicht beigelegt wird, behält sich das Kloster vor, seine weiteren Schäden, die mehr als 5000 Pfund betragen, geltend zu machen.   

Or.

an Seidenschnüren angehängtes Siegel

Material: Perg.
    Graphics: 
    x

    Original dating clause[ohne Datierung]

    Comment

    Pergament mit Rasuren.


    Languagelat.
     
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