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Charter: Kloster Windberg Urkunden (Prämonstratenser 1146-1777) 0984
Signature: 0984
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14. Februar 1588
Das Kloster Windberg (Abt Christoff) gibt Herzog Wilhelm [V.] in Bayern einen Revers in folgender Angelegenheit: Das Kloster hatte wegen großer Schuldenlasten mit Bewilligung von Herzog Albrecht [V.] in Bayern viele Kleinodien an andere Klöster versetzt, unter anderem aber einen silbernen Sarg mit den Reliquien des Klosterpatrons St. Sabinus um 600 fl.rh. an diesen Herzog selbst, der ihn an seine Gemahlin Anna verschenkte. Diese hat ihn nun wieder mit der Auflage an das Kloster gegeben, dass er dort ewig erhalten bleiben müsse. Das Kloster verpflichtet sich aber, eine ewige Wochenmesse am Freitag beim Kreuzaltar zu lesen und dabei der Häuser Bayern und Österreich zu gedenken. Beim Ableben der Herzogin Anna wird das Kloster einen feierlichen Gottesdienst mit Spenden an Bedürftige abhalten. Sollte aber das Kloster nicht mehr bestehen und die Wochenmesse nicht mehr abgehalten werden können, so muss der Inhaber der Klostergüter an das Blatternhaus in Straubing(1) 600 fl. bezahlen. Bei jedem Messeversäumnis muss das Kloster eine näher festgelegte Strafe aus dem Klosterhof in Straubing(1) an das genannte Blatternhaus geben. Herzog Wilhelm [V.] hat diese Abmachung in gleichlautenden Urkunden an das Kloster und das Blatternhaus genehmigt.Siegler: Abt und Konvent von Windberg.  

ins.
I. Abschrift

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    Original dating clauseGeschehen den vierzehenden tag monats februarii.



    LanguageDeutsch

    Notes
    1) Straubing
     
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