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Charter: Urk. 56 (773-1743) (alt: M I Reichsabtei Hersfeld) 1898
Signature: 1898
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1590 April 24, Minden
Konrad Luthmann, öffentlicher apostolischer Notar, beglaubigt die Anfertigung einer Kopie über folgendes Rechtsgeschäft: Alexander Brothe, Sohn des Dietrich Brothe, Richter Simons, Grafen von Lippe, in Lemgo (Lemgow) [Kr. Lippe], bekundet, dass er zwischen Werner von Ilten und dessen Ehefrau Katharina, geborener von Wulffen, einerseits, sowie Balthasar und Karl von Wulffen, den Söhnen des Ernst Balthasar von Wulffen und Brüder der Katharina andererseits, nach Vorlage einer nachfolgend inserierten Urkunde einen Streit über das Erbe des Vaters sowie ihres Bruders und Schwagers Georg Hilmar von Wulffen geschlichtet hat. Auf Grundlage dieser Amachungen versprechen Balthasar und Karl von Wulffen gegenüber dem Richter, die noch ausstehenden, genau genannten Erbanteile an Werner und Katharina von Ilten zu bezahlen. Im Gegenzug erhalten diese einen aus dem mütterlichen Erbe stammenden Hof in Lemgo samt Zubehör. Es folgen weitere rechtliche Absprachen. Siegelankündigung Alexander Brothes und Werners von Ilten und Ankündigung der Unterfertigung Werners und Katharinas von Iltens. - Inserierte Urkunde von 1589 August 25: Es wird bekundet, dass es zwischen den Brüdern Balthasar und Karl von Wulffen einerseits und Werner von Ilten als Vormund seiner Ehefrau Katharina andererseits wegen des ausstehenden Ehegelds und der Aussteuer für Katharina zu einem Streit und einem sich anschließenden Vergleich gekommen ist. Grundlage dafür bildet das Testament Ernst Balthasars von Wulffen, aus dem hervorgeht, dass Katharina mit 2000 Gulden abgefunden werden soll. Insgesamt müssen Balthasar und Karl von Wulffen Werner von Ilten und seiner Frau 4000 Gulden an den Hof nach Lemgo zuweisen. Siegelankündigung und Ankündigung der Unterfertigung Balthasars und Karls von Wulffen, Werners von Ilten, Kaspar Adrians von Zerffen, Johann Darß' und Johann Schmedings. Ausstellungs- und Handlungsort: Minden. (Actum et datum Minden im jare nach Christi unsers hern undt einigen erlosers geburtt tausent funffhundertt achtenzig neun montages nach Bartolomei wahr der funff und zwenzigste tag des monats Augusti). Nennung weiterer Personen.
Source Regest: 
Verzeichnung des HessStA Marburg
 

Kopie
Current repository
Urkunde in der Datenbank des ArchivsHessisches Staatsarchiv Marburg (HStAM), Best. Urk. 56, 1898
  • Charter on the archive's website

  • unbesiegelt
    Material: Papier
      Graphics: 
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      Original dating clauseGebenn undt geschehen im jhar unseres lieben hern Jesu Christi geburtt funffzehnhundertt undt neunzig freitags nach dem heiligen oster fest wahr der vier undt zwanzigste tag des monats Aprilis sexto antiquo

      Places
      • Minden
         
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